Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

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Recht, Justiz

09. Januar 2014

Die schreckliche deutsche Normalität

Im von deutschen Truppen besetzten Italien ermordeten am 24. März 1944 SS-Soldaten 335 Menschen in der Nähe von Rom. Dies geschah als "Vergeltung" für einen Anschlag der antifaschistischen Widerstandsbewegung gegen die Wehrmacht, bei dem 33 deutsche Soldaten ums Leben kamen. Der SS-Mann Erich Priebke war zusammen mit seinem Vorgesetzten Herbert Kappler an diesem Massaker in den Ardeatinischen Höhlen bei Rom direkt beteiligt, hakte die Liste der aus einem Gefängnis ausgesuchten Opfer ab und erschoss selbst zwei Gefangene. Von Horst Blume. (mehr...)


22. Dezember 2013

Wolfgang Sternstein: Einlassung bei Gerichtsverhandlung wegen sieben Blockaden gegen Stuttgart 21

Am 16.12.2013 fand vor dem Amtsgericht Stuttgart ein Prozess gegen Dr. Wolfgang Sternstein wegen der Teilnahme an sieben Blockadeaktionen gegen Stuttgart 21 im Jahr 2011 statt. Das Interesse an der Verhandlung war sehr groß. Mehr als 60 Zuhörerinnen und Zuhörer waren gekommen, um dem Angeklagten ihre Solidarität zu erweisen und seine Einlassung zu hören. Die Richterin ließ ihn ohne Unterbrechung die ganze Rede halten, die Grundsätzliches zum Zivilen Ungehorsam (zU) und zur höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Nötigungsparagraphen 240 StGB beinhaltete, aber auch heftige Korruptionsvorwürfe an die Parteien und die Regierung. Wir dokumentieren hier die Einlassung von Wolfgang Sternstein.
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11. Dezember 2013

Kunduz-Entscheidung des Landgerichts Bonn: Schwere Niederlage für das Völkerrecht

Das Landgericht Bonn hat am 11. Dezember 2013 die Klage von Opfern des Bombenabwurfes bei Kunduz abgewiesen. Oberst Klein hatte am 4. September 2009 befohlen, zwei auf einer Sandbank festgefahrene Tanklaster und die umstehenden Menschen durch Bombenabwürfe zu vernichten. Etwa 140 Menschen, vorwiegend Zivilisten, kamen in den Flammen um. Von Martin Singe. (mehr...)


29. September 2013

Polizei verfolgt Kriegsgegner anstelle von Kriegstreibern und Kriegstätern

Mit erneuter polizeilicher Kriminalisierung von Widerstand gegen Krieg und Kriegsvorbereitung sieht sich der Politische Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Monty Schädel konfrontiert. Gleich zweimal erhielt er in den vergangenen Tagen Post von der Polizei, die ihn über gegen ihn laufende Ermittlungen informierte und Auskunft haben wollte. (mehr...)


10. Juli 2013

Landgericht München verurteilt Friedensaktivisten wegen einer Flugblattaktion gegen Leopard 2-Lieferungen an Saudi-Arabien

Das Landgericht München hat den Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen wegen einer Flugblattaktion zu einer Geldstrafe von 2.600 Euro (65 Tagessätze à 40 Euro) verurteilt. Vor einem Jahr hatte Theisen Flugblätter an die Mitarbeiter von Krauss-Maffei Wegmann in München verteilt, um damit gegen die geplante Lieferung von Leopard 2-Panzern an Saudi-Arabien zu protestieren. Die zivilgesellschaftliche Debatte um geplante Rüstungslieferungen in ein Land, in dem es immer wieder zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt, sollte mit der Flugblattaktion in die Rüstungsfirma hineingetragen werden. (mehr...)


06. Juli 2013

Landgericht München verhandelt über Leopard 2-Protest

Angeklagt ist der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen, der im Juli 2012 in München vor den Werkstoren von Krauss-Maffei Wegmann Flugblätter an die dortigen Mitarbeiter verteilt hatte. Damit sollte die noch immer andauernde öffentliche Debatte um die geplante Leopard 2-Lieferung an Saudi-Arabien unmittelbar in den Rüstungskonzern hineingetragen werden. Das Amtsgericht München verurteilte Theisen daraufhin im Februar d.J. wegen Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) zu einer Geldstrafe. Sowohl Theisen, als auch die Staatsanwaltschaft München, legten Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts ein. (mehr...)


22. Mai 2013

Stadt Frankfurt missachtet das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit

Schon wieder beginnt die Stadt Frankfurt, Gefahren für die Stadt, ihre Einwohner und Besucher aufgrund der Proteste von Blockupy gegen die autoritäre Krisenpolitik von Bundesregierung und Troika herbei zu imaginieren. Letztes Jahr gründeten die Verbotsverfügungen auf den vom Konjunktiv geprägten Vorstellungen von Ordnungsamt, Polizei und der dahinter stehenden Politik. Nicht konkrete Tatsachen belegten die Gefahrenprognosen der Stadt, noch nicht einmal auf Tatsachen gestützte Indizien. Unter Gefahrenprognose versteht das Frankfurter Ordnungsamt eine Sammlung von Befürchtungen. Da prinzipiell alles möglich ist, meint es damit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aushebeln zu können. (mehr...)


01. Februar 2013

Dresden will demokratischen Protest verbieten

Inzwischen ist Dresden ja bundesweit bekannt wegen seines "besonderen" Verhältnisses zur Demokratie. Für Samstag, 2. Februar 2013, setzt die Stadt nun mal wieder das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit außer Kraft. Das Bündnis "Nazifrei! - Dresden stellt sich quer" wollte zu einem "öffentlichen Innenstadttraining" einladen. Die Stadt erteilte Auflagen, die die Versammlung in der gewollten Form unmöglich machen. Das Verwaltungsgericht Dresden bestätigte die Auflagen. Von Elke Steven. (mehr...)


30. Januar 2013

Kleine Genugtuung für Attac - Nestlé wegen Spitzelei verurteilt

Ein Schweizer Zivilgericht verurteilt Nestlé, weil Globalisierungskritiker ausspioniert wurden. Der Konzern bedauert das Urteil, nicht das Vorgehen. Von Andreas Zumach. (mehr...)


27. Januar 2013

Wachen über die Legitimität des Rechts

Ein im Rahmen der geltenden Gesetzeslage und -anwendung nicht lösbarer Konflikt entsteht durch die skandalöse Praxis, dass Aufmärsche von Neonazis, die die demokratische Ordnung in Deutschland abschaffen wollen, rechtlichen und polizeilichen Schutz genießen, während die Gegner solcher Aufmärsche als außerhalb von Recht und Gesetz stehend diffamiert und drangsaliert werden, wenn sie sich mit Aktionen zivilen Ungehorsams diesen Aufmärschen in den Weg stellen. Der Staat und seine Institutionen tun gut daran, die Vertreter des zivilen Ungehorsams in diesem Konflikt nicht pauschal als "Rechtsverletzer" zu kriminalisieren. Von Joachim Garstecki. (mehr...)