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Vergessen hat die Regierung die Armen nicht

Vielmehr schließen Union und SPD Hartz-IV-Berechtigte und andere ganz bewusst von Hilfsmaßnahmen aus

Von Christoph Butterwegge

Zu den Hauptleidtragenden der Covid-19-Pandemie gehören Obdach- und Wohnungslose, aber auch andere Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften: Strafgefangene, Geflüchtete, südosteuropäische Werkvertragsarbeiter der Subunternehmen deutscher Fleischfabriken, nicht-deutsche Saisonarbeiter, Migranten ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige, Suchtkranke, Prostituierte, Erwerbslose, Geringverdiener, Kleinstrentner - und Transferleistungsbezieher , also Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Asylbewerberleistungen.

Arme waren und sind in der pandemischen Ausnahmesituation auf drei Ebenen benachteiligt: Als finanz- und immunschwache Gruppe haben sie ein stark erhöhtes Infektionsrisiko. Sozial bedingte Vorerkrankungen wie Adipositas (Fettleibigkeit), Asthma, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) oder COPD (Raucherlunge), katastrophale Arbeitsbedingungen, beengte und hygienisch bedenkliche Wohnverhältnisse machen eine Ansteckung mit Sars-Cov-2 und einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf wahrscheinlicher. Außerdem treffen Konjunktureinbrüche, ausgelöst von der Pandemie selbst und den staatlichen Infektionsschutzmaßnahmen wie zwei Lockdowns, die Beschäftigten im Niedriglohnsektor, zu denen auch Hartz-IV-Aufstockende gehören, schon deshalb stärker, weil diese kaum die Möglichkeit haben, im Homeoffice zu arbeiten. Sie sind es aber auch, die häufiger entlassen oder in Kurzarbeit geschickt werden. Während zahlreiche Unternehmen - darunter solche mit einer robusten Kapitalausstattung - von der aktuellen Bereitschaft des Staates zu hoher Neuverschuldung profitieren, kommen die Transferleistungsbezieher eindeutig zu kurz.

"Leistungsgerechtigkeit"

Nein, die Hartz-IV-Berechtigten wurden keineswegs vergessen. Vielmehr hat sie die CDU/CSU/SPD-Koalition bewusst von ihren Hilfsmaßnahmen, Finanzspritzen und Rettungsschirmen weitgehend ausgeschlossen. Während sie Unsummen für "die Wirtschaft" bereitstellt und sogar erwägt, Kleinunternehmern einen staatlichen "Unternehmerlohn" zu zahlen, weil man ihnen den entwürdigenden Gang zum Jobcenter nicht zumuten will, werden die sozial und gesundheitlich Benachteiligten mit Brosamen abgespeist.

Warum existiert dieser weiße Fleck in der Förderlandschaft? Hartz-IV-Bezieher haben keine mächtige Lobby, die ihre Interessen gegenüber dem Staat vertritt, sie genügen aber auch nicht den Vergabeprinzipien der Bundesregierung.

Den politisch Verantwortlichen geht es bei der Geldvergabe vorrangig um "Leistungsgerechtigkeit", die sich nach dem ökonomischen Erfolg einer Personengruppe bemisst, die um staatliche Unterstützung nachsucht: Umsatzausfälle vor der Pandemie rentabler Unternehmen gleicht die Große Koalition mittels finanzieller Soforthilfen aus, Lohn- bzw. Gehaltseinbußen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter werden mittels der Zahlung von Kurzarbeitergeld abgemildert. Transferleistungsempfänger haben durch die Pandemie und die Schutzmaßnahmen hingegen scheinbar nichts verloren und daher von der Regierung wenig zu erwarten.

Während der Arbeitslosengeld-II-Bezug für von der Corona-Krise geschädigte Soloselbstständige vorübergehend erleichtert wurde, indem man für sie die strenge Vermögensprüfung aussetzte und die Angemessenheit der Wohnung stillschweigend voraussetzte, erhielten langjährige Hartz-IV-Bezieher selbst dann keinen Ernährungszuschlag, wenn ihre Kinder während der Kita- und Schulschließungen im Frühjahr zu Hause verpflegt werden mussten, anstatt wie sonst kostenfrei die Gemeinschaftsverpflegung in der öffentlichen Betreuungseinrichtung zu nutzen.

Wer viel hat, braucht wenig

Obwohl auch Kinderlose pandemiebedingt erhöhte Ausgaben hatten, weil viele Tafeln geschlossen, preiswerte Lebensmittel wegen Hamsterkäufen eher Mangelware und Desinfektionsmittel teuer waren, stellte sich die Bundesregierung bei der Forderung nach einer vorübergehenden Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes taub. Jobcenter weigerten sich, die Anschaffung digitaler Endgeräte für Kinder von Hartz-IV-Berechtigten im Homeschooling als Sonderbedarf anzuerkennen, für den sie aufzukommen hatten. Ebenfalls abgelehnt wurde die Übernahme der Kosten für einen Corona-Test.

Erst im Herbst bekamen Eltern einen "Corona-Kinderbonus" von 300 Euro pro Kind. Kinderlose, Flüchtlingsfamilien und Geduldete gingen leer aus. Zwar half der in zwei Raten ausgezahlte Geldbetrag den Familien im Hartz-IV-Bezug etwas, weil er nicht auf das Arbeitslosengeld II bzw. das Sozialgeld angerechnet wurde. Allerdings wurden Familien mit dieser Einmalzahlung abgefunden, während man kriselnden Unternehmen teilweise eine kontinuierliche Förderung gewährte. Ebenso wünschenswert wie eine dauerhafte wäre eine passgenauere Hilfe für unterschiedliche Personengruppen, wie sie übrigens das gerade von den Grünen zum Leitbild erklärte bedingungslose Grundeinkommen auch nicht gewährleisten würde.

Man kann geradezu von einer Fehlkonstruktion der staatlichen Finanzhilfen sprechen, die sich nicht am Bedarf der ärmsten Bevölkerungsgruppen orientieren. Stattdessen müsste die Bedarfsgerechtigkeit als Ziel von Hilfsmaßnahmen im Mittelpunkt aller Bemühungen der politisch Verantwortlichen stehen und das Motto lauten: Wer wenig hat, muss besonders viel, und wer viel hat, muss entsprechend wenig Unterstützung seitens des Sozialstaates bekommen.

Christoph Butterwegge hat an der Universität zu Köln Politikwissenschaft gelehrt und zuletzt bei PapyRossa das Buch Ungleichheit in der Klassengesellschaft veröffentlicht

Quelle: der FREITAG vom 01.12.2020. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags. 

Veröffentlicht am

02. Dezember 2020

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