Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

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Bitte um Unterstützung für Lebenshaus-Solidarfonds “Grundeinkommen Friedensarbeit”

Im Jahr 2011 hat Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie den Solidarfonds "Grundeinkommen Friedensarbeit" eingerichtet, um damit Michael Schmid als "Referent für Friedensfragen" anzustellen. Axel Pfaff-Schneider, Vorsitzender des Vereins, stellt in einem Artikel diesen Solidarfonds vor und bittet um weitere Unterstützung. In einem daran anschließenden Interview gibt Michael Schmid Einblick in die praktische Arbeit als "Referent für Friedensfragen" und die Bedeutung des Solidarfonds für sein eigenes Engagement.

 

 Michael Schmid hier bei einer Rede am 20. März 2019 in Gammertingen bei einer Protestkundgebung gegen Abschiebungen nach Afghanistan, an der rund 30 Menschen teilnahmen, darunter zahlreiche afghanische Geflüchtete.

 

Zur Person: Michael Schmid, geb. 1951; Sozialwissenschaftler (M.A.), Pädagoge; (ehrenamtlicher) Geschäftsführer des Lebenshaus Schwäbische Alb e.V.; Refernt für Friedensfragen, verantwortlicher Redakteur für die Medien des Lebenshauses (gedruckter Rundbrief, Website und E-Newsletter); Mitglied der Kernwohngruppe im Lebenshaus in Gammertingen; seit über 40 Jahren in sozialen Bewegungen engagiert.

 

 

Wir hoffen auf weitere Menschen, die sich zu regelmäßigen Spenden in den Solidarfonds "Grundeinkommen Friedensarbeit" bereitfinden, oder die mit einmaligen oder auch unregelmäßigen Spenden den Solidarfonds unterstützen. Eine Zusage kann über eine formlose E-Mail erfolgen oder mit dem

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Der Verein Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V. ist durch das Finanzamt Sigmaringen als gemeinnützig und mildtätig anerkannt (aktueller Bescheid vom 25.10.2018). Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerabzugsfähig. Ab 25 € werden automatisch Spendenbescheinigungen zugestellt, für niedrigere Beträge auf Anforderung (bitte bei Erstspenden Anschrift wegen Spendenbescheinigung angeben).

Veröffentlicht am

29. März 2019

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