Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Keine sicheren Herkunftsländer! Warum die Bundesrat-Entscheidung zu Maghreb-Staaten richtig ist

Heute hat der Bundesrat das Gesetz zur Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als "sichere Herkunftsstaaten" abgelehnt. Grün- und linksmitregierte Bundesländer (mit Ausnahme Baden-Württembergs) verweigerten die Zustimmung. Ein wichtiges Zeichen in Zeiten ständiger Asylrechtsverschärfungen!

Das "Gesetz zur Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sicher" wurde im Mai 2016 vom Bundestag beschlossen, die anstehende Abstimmung im Bundesrat wurde damals allerdings verschoben, da keine Mehrheit in Aussicht war. Nun wurde auf Antrag von Bayern ein zweiter Anlauf genommen - ohne dass sich jedoch in den Maghreb-Staaten etwas an der Situation geändert hätte.

Für die Einstufung als "sicherer Herkunftsstaat" muss landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen die Sicherheit vor politischer Verfolgung bestehen, wie in den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts nachzulesen ist. Es muss u.a. gewährleistet sein, dass im Herkunftsland keine Folter oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung droht. Das ist in den Maghreb-Staaten nicht der Fall.

Menschenrechtsverletzungen im Maghreb

Nach wie vor kann bestimmten Personengruppen wie Homosexuellen oder kritischen Journalist*innen und Aktivist*innen in den Maghreb-Staaten politische Verfolgung und Folter drohen. Amnesty International hat ausführliche Informationen zur Menschenrechtssituation in Marokko , Algerien und Tunesien zusammengetragen.

Interne BAMF-Dokumente widersprechen Bundesregierung

Auch aus den internen "Herkunftsländerleitlinien" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht hervor, dass die Lage in den Maghreb-Staaten keineswegs so rosig ist, wie die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung tut. ZEIT online hat die internen Dokumente im vergangenen Oktober veröffentlicht . Dort ist unter anderem die Rede von Verfolgung von Frauen und Homosexuellen, Foltervorwürfen, mangelnder Religionsfreiheit, Menschenhandel und politischer Verfolgung.

Aufgrund dieser kritischen Menschenrechtssituation ist also dringend geboten, dass Asylanträge aus diesen Staaten weiterhin individuell und gründlich geprüft werden, anstatt die Länder pauschal für "sicher" zu erklären.

Was wären die Folgen der Einstufung gewesen?

Wären die Maghreb-Staaten nun als "sichere Herkunftsländer" eingestuft worden, hätte das für Asylantragssteller aus diesen Ländern nämlich bedeutet, dass sie im Eilverfahren abgespeist werden und dabei die "Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt" , widerlegen müssen, dass ihr Rechtsschutz auf ein Minimum reduziert wird und sie mit umfangreichen Diskriminierungen wie dauerhafter Lagerunterbringung und Arbeitsverbot zu rechnen hätten.

Faktenfreie Debatte von Anfang an

Die Debatte wurde von den Gesetzesbefürwortern von Anfang an faktenfrei und populistisch geführt. Der Vorstoß kam zunächst 2016 nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht und wurde unter dem Eindruck des Terroranschlags von Berlin erneut aufgenommen - jedoch ohne überhaupt stichhaltigen Argumente zu liefern.

Die verantwortlichen Politiker wollten dabei offenbar suggerieren, dass eine Einstufung der Maghreb-Staaten als "sichere Herkunftsländer" helfe, solche Vorfälle zu verhindern - dabei fußt das überhaupt nicht auf Fakten:

Überschaubare Antragszahlen

Die Zahl der Asylsuchenden aus Algerien, Marokko oder Tunesien ist bei weitem nicht so hoch, wie mitunter der Eindruck erweckt wird. 2016 belief sich die Zahl der Antragssteller aus Algerien, Tunesien und Marokko auf gerade mal rund 8.900 - von insgesamt 745.545 Asylanträgen. Das ist etwas mehr als 1%.

Die Tatsache, dass beispielsweise der Terrorist Anis Amri nicht abgeschoben werden konnte, hatte überhaupt nichts mit dem Flüchtlingsrecht zu tun . Der deutsche Staat hätte mit dem geltenden Ausländerrecht genügend Instrumente an der Hand gehabt, um gegen den polizeibekannten Islamisten vorzugehen, dessen Asylantrag bereits abgelehnt war.

Abschiebungen sind auch ohne das neue Gesetz möglich

Denn: Auch Asylanträge von Menschen, die aus Staaten stammen, die nicht als "sichere Herkunftsländer" deklariert sind, können abgelehnt werden, auch in solche Länder können Abschiebungen stattfinden (im Jahr 2016 gab es rund 400 Abschiebungen in die Maghreb-Staaten).

Eine Einstufung als "sicherer Herkunftsstaat" würde die Abschiebungen in solche Länder auch nicht vereinfachen. Immer noch kommt es auf die Bereitschaft des jeweiligen Staates an, seine Bürger zurückzunehmen und beispielsweise bei der Beschaffung von Dokumenten mitzuarbeiten. Auch deshalb verhandelte die Bundesregierung unabhängig von der Debatte um "sichere Herkunftsländer" mit den Maghreb-Staaten über Rücknahmeabkommen, die für beschleunigte Prozeduren sorgen sollen.

Bundesrat macht Populismus nicht mit

Der nun im Bundesrat abgelehnte Gesetzesentwurf war also nichts weiter als ein Versuch einen politischen Begriff zu instrumentalisieren, der so klingt, als würde er gut in eine aktuelle Sicherheits- und Terrordebatte hineinpassen. Es ist sehr zu begrüßen, dass der Bundesrat diesen Populismus nicht mitgemacht hat - und es bleibt zu hoffen, dass der Vorschlag nun endgültig dorthin wandert, wo er hingehört: In den Papierkorb der Geschichte.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - News vom 10.03.2017.

Veröffentlicht am

10. März 2017

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von