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Auf dem Weg in eine andere Republik

Vor genau zehn Jahren setzte Rot-Grün die Hartz-Kommission ein. Ihr Gesetzespaket war der gravierendste Eingriff in das deutsche Sozialsystem der Nachkriegszeit

Von Christoph Butterwegge

Die Hartz-Reform trägt Züge einer sozialpolitischen Zeitenwende, wie es sie zuletzt am Ende der Weimarer Republik gab. Bedingt durch katastrophale Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise auf die öffentlichen Haushalte durfte die mit dem Arbeitslosengeld II vergleichbare "Krisenfürsorge" seit 1932 das Niveau der allgemeinen Fürsorgeleistungen nicht mehr übersteigen. Was damals als "Aussteuerung" der Arbeitslosen bezeichnet wurde - die schrittweise Herabstufung von ökonomisch nur noch schwer Verwertbaren durch staatlichen Leistungsentzug - wiederholte sich auf eine ähnliche wiewohl weniger drastische Art durch Hartz IV. Die damit verbundenen Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht haben das gesellschaftliche Klima der Bundesrepublik vergiftet und werden es auch in den nächsten Jahrzehnten belasten.

Auf dem Höhepunkt eines Skandals um gefälschte Vermittlungsbilanzen der Bundesanstalt für Arbeit richtete die rot-grüne Regierung am 22. Februar 2002 die Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ein. Geleitet wurde sie vom damaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz. Ziel waren Vorschläge zur Organisationsreform: die Umwandlung der Nürnberger Behörde in eine moderne Dienstleistungsagentur. Der Kommission gehörten 15 Mitglieder an, neben Hartz weitere Manager sowie mehrere Unternehmensberater, ein Kommunalpolitiker und zwei Wissenschaftler. Stark unterrepräsentiert waren hingegen die Gewerkschaften - der DGB war gar nicht vertreten, Betriebsräte und Initiativen der Erwerbslosen als unmittelbar Betroffene ebenso wenig.

Die später nach Peter Hartz benannte Kommission setzte nicht bei den Ursachen der Massenarbeitslosigkeit, sondern auf der Erscheinungsebene an. Statt die Entwicklung des zeitgenössischen Kapitalismus zu analysieren und ein in sich schlüssiges Konzept der Krisenbewältigung mittels seiner Beeinflussung durch eine aktive Wirtschafts-, Struktur- und Beschäftigungspolitik zu erarbeiten, verortete sie das Problem im Staatlich-Administrativen und in der Vermittlung. So wurde der Eindruck unterstrichen, dass es die Betroffenen letztlich selbst verschulden, weil sie faul seien, zu wenig Eigeninitiative entfalteten und nur deshalb nicht sofort nach ihrer Kündigung eine neue Stelle fänden.

Mit vier Gesetzen "für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" bemühten sich SPD und Bündnisgrüne, die auf 344 Berichtsseiten dargelegten Kommissionsideen legislativ umzusetzen. Viele der von Hartz als "Innovationsmodule" bezeichneten Reformvorschläge waren jedoch nicht zu realisieren oder erwiesen sich als praxisuntauglich. Dies galt für den "JobFloater" genauso wie für die als "Herzstück" gepriesenen Personal-Service-Agenturen (PSA). Letztere wurden bei den in "Agenturen für Arbeit" umgetauften Arbeitsämtern mit der Aufgabe eingerichtet, Arbeitslose zu beschäftigen und sie im Rahmen der Leih- und Zeitarbeit potenziellen Arbeitgebern kostengünstig zu überlassen. Doch verschwanden sie schnell wieder von der Bildfläche.

Beschäftigung um jeden Preis

Die Forderungen der liberal-konservativen Bundesratsmehrheit gingen weit über den von der Hartz-Kommission abgesteckten Rahmen einer Deregulierung des Arbeitsmarktes hinaus. Doch strebten SPD und Grüne einen Konsens mit ihr an. Folglich wurde das Reformprojekt auch in seinen nicht zustimmungspflichtigen Teilen im Laufe eines langwierigen Vermittlungsverfahrens radikalisiert. Dies betraf die Ausweitung und die "Entbürokratisierung" der sogenannten Mini- und Midi-Jobs ebenso wie die Kürzung von Transferleistungen und die Möglichkeit, Zeitarbeiter schlechter zu entlohnen als Stammbeschäftigte der entleihenden Firmen.

Das wie die Kommission nach deren Vorsitzendem benannte Gesetzespaket war der gravierendste Eingriff in das deutsche System der sozialen Sicherheit seit mehr als 50 Jahren. "Hartz IV" wurde zur berühmt-berüchtigten Chiffre für dessen Um- beziehungsweise Abbau. Die rot-grüne Arbeitsmarktreform führte zu einer Rutsche in die Armut: Nach der auf üblicherweise zwölf Monate verkürzten Bezugszeit des Arbeitslosengeldes bekommen Erwerbslose seither nicht mehr Arbeitslosenhilfe, sondern Arbeitslosengeld II, das treffender "Sozialhilfe II" heißen sollte. Sie müssen "Ein-Euro-Jobs" - die bis dahin nur für Sozialhilfebezieher und Asylbewerber vorgesehenen "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung" - und andere Beschäftigungsmöglichkeiten fast "zu jedem Preis" annehmen. Nicht nur der Berufs- und Qualifikationsschutz, sondern auch die Würde der Betroffenen bleibt auf der Strecke. Bloß noch die Sittenwidrigkeit gilt als Sperre (auch wenn Frauen bisweilen auf Beschäftigungsmöglichkeiten im Rotlichtmilieu verwiesen wurden). Damit steht den persönlichen Betreuern ("Fallmanagern") der Langzeitarbeitslosen und Geringverdiener ein großes Drohpotenzial zur Verfügung. Noch stärker als bisher ist der Willkür diesen Menschen gegenüber Tür und Tor geöffnet.

Mit der Arbeitslosenhilfe wurde zum ersten Mal nach dem Zweiten Weltkrieg eine für Millionen Menschen existenziell wichtige Sozialleistung abgeschafft. Das als Ersatz konzipierte Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) orientierte sich nicht mehr am früheren Nettoverdienst eines Langzeitarbeitslosen. Es brach mit dem Prinzip der Lebensstandardsicherung und stürzte selbst Angehörige der Mittelschicht wie Facharbeiter und Ingenieure nach kurzer Schonfrist in Armut - wenn man darunter das Sozialhilfeniveau von Personen versteht, die nie erwerbstätig waren.

Das stark an "Zuckerbrot und Peitsche" erinnernde Doppelmotto "Fördern und Fordern", unter dem Hartz IV steht, wurde praktisch nur in seinem letzten Teil eingelöst: Nie war der auf Geringverdiener und Arbeitslose ausgeübte Zwang größer - nie die Bereitschaft des Staates, Geld für deren berufliche Qualifikation, Fortbildung und Umschulung auszugeben, geringer. Um die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen und nicht bloß die Arbeitslosenstatistik zu bereinigen, hätten SPD und Grüne massiven Druck auf die Arbeitgeber statt auf die Arbeitslosen ausüben müssen.

Hartz IV sollte durch Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und Abschiebung der Langzeitarbeitslosen in die Wohlfahrt den Staatshaushalt entlasten und durch Einschüchterung der Betroffenen mehr "Beschäftigungsanreize" im Niedriglohnbereich schaffen. Die verschärften Zumutbarkeitsregelungen lösten einen Boom der Leiharbeit aus, welcher bis heute ungebrochen ist. Das hat gravierende Auswirkungen auf die (noch) Beschäftigten und vermehrt deren Angst vor einem sozialen Absturz. Ein staatlich geförderter Niedriglohnsektor, wie ihn die Hartz-Gesetze errichten halfen, verhindert weder Arbeitslosigkeit noch Armut, sondern vermehrt Letztere eher.

Armut - in der Bundesrepublik lange Zeit eher ein Randphänomen - wurde durch Hartz IV zur Normalität. Neu war, dass auch früher mittels einer Lohnersatzleistung vor Armut und sozialer Ausgrenzung weitgehend Geschützte zum Kreis der Entrechteten gehörten. Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe traf besonders Ältere, die sie bis zur Rente beziehen wollten. Familien, Kinder und Jugendliche waren die Hauptleidtragenden der relativ niedrigen Pauschalierung früher zusätzlich gewährter und nunmehr im Regelsatz aufgegangener Beihilfen. Durch die "Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe" geriet Letztere unter massiven Druck.

Folgerichtig wurde auch das Niveau des letzten Sicherungsnetzes der Bundesrepublik gesenkt. Der durch zu niedrige Pauschalierung schlecht kompensierte Wegfall sogenannter wiederkehrender einmaliger Leistungen, etwa zur Beschaffung von Winterkleidung, zur Reparatur einer Waschmaschine oder zum Kauf von Schulbüchern, hatte negative Auswirkungen auf Sozialhilfeempfänger, die früher entsprechende Anträge bewilligt bekommen hätten.

Kein Datenschutz für Arme

Hartz IV bedeutete weniger Sozial- und mehr Überwachungsstaat. Das 16-seitige Antragsformular, mit dem die Betroffenen nicht nur ihre Wohn-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, sondern auch jene der mit ihnen zusammen in einer "Bedarfsgemeinschaft" lebenden Menschen darlegen mussten, sorgte für erheblichen Unmut. Damit entfielen für Langzeitarbeitslose und Geringverdiener bis dahin geltende Standards des Datenschutzes.

Wegen seiner Verwicklung in den sogenannten VW-Skandal um "Lustreisen" für Manager wie Betriebsräte wurde Peter Hartz zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung und zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Seither ist er persönlich diskreditiert und von der Öffentlichkeit weitgehend vergessen. Wer aber glaubt, das von der Hartz-Kommission entworfene Konzept zur Gesellschaftsentwicklung sei nicht mehr aktuell, irrt sich gewaltig. Heute wird es den Ländern im Euro-Raum, die von der "Staatsschuldenkrise" betroffen sind, als wirtschafts-, arbeitsmarkt- und finanzpolitisches Patentrezept empfohlen oder per "Fiskalpakt" oktroyiert. Wie die Senkung des Rentenniveaus à la Riester und Rürup ist das Lohndumping à la Hartz zum Exportschlager der Regierung Merkel geworden.

Prof. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Kürzlich erschien bei Campus sein Buch Armut in einem reichen Land, aktualisiert um die Hartz-IV-Neuregelungen.

Quelle: der FREITAG vom 20.02.2012. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags.

Veröffentlicht am

21. Februar 2012

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