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Die Abrüstungskonferenz in Genf: Schwerter zu Pflugscharen? 4. Abrüstung oder Wettrüsten im Weltraum?

Von Wolfgang Kötter

Um die Militarisierung des Alls zu stoppen, muss das Völkerrecht schnellstens die Lücken schließen

Die Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum steht seit Jahrzehnten auf der Tagesordnung der internationalen Abrüstungsgremien in New York, Genf und Wien. Doch wie in anderen Gremien trat auch die Genfer Abrüstungskonferenz jahrelang auf der Stelle. Dabei müsste nicht einmal bei Null begonnen werden. Russland und China haben einen gemeinsamen Vertrag zum Waffen- und Gewaltverbot im Weltraum vorgelegt und mehrfach ergänzt. Seit über 40 Jahren gilt außerdem der Weltraumvertrag, der wie auch der Teilteststoppvertrag und der Mondvertrag eine friedliche Nutzung des Weltalls sichern und die Ausdehnung des irdischen Wettrüstens auf den Kosmos verhindern soll. Zwar zählt das Abkommen inzwischen 105 Mitgliedstaaten, aber gegenwärtig sind weitere Bemühungen dringender denn je.

Star Wars und das Wettrüsten im Weltraum

Das liegt zum einen daran, dass der Weltraumvertrag nicht alle Waffen im All verbietet, sondern lediglich Massenvernichtungswaffen. Somit weist das Völkerrecht gefährliche Lücken auf, die zukünftig mit präzisionsgesteuerten Hightech-Waffen gefüllt werden könnten. Denn, und darin besteht die zweite Gefahr, unter der Bush-Regierung strebten die USA durch ein gigantisches Aufrüstungsprogramm mit aller Macht nach einer uneingeschränkten Dominanz im Weltraum. Sie lehnten deshalb hartnäckig Verhandlungen über Stationierungsverbote von Waffen jeglicher Art im Weltraum ab.

Sollten die Pläne wirklich umgesetzt werden, würde im Weltraum eine militärische Teststätte entstehen und bewaffnete Satelliten zu Erprobungszwecken ins All geschossen werden. Außerdem würden Radiowellen-Energiewaffen im Kosmos platziert werden, die von Himmelskörpern aus feindliche Satelliten und Kommunikationssysteme stören oder vernichten können. Wenn es also nicht sehr schnell gelingt, das bestehende Rechtssystem zu erhalten und die juristischen Schlupflöcher zu schließen, droht ein kosmischer Rüstungswettlauf von bisher nicht gekanntem Ausmaß. Hoffnungen auf eine militärische Monopolstellung haben sich bisher zwar immer als trügerisch erwiesen, jedoch jedes Mal das Wettrüsten eskaliert. Sollten die Vereinigten Staaten weiterhin nach militärischer Alleinherrschaft im All streben, wird das andere Länder wie Russland, China, Frankreich und Japan, aber auch Brasilien, Indien, Iran, Nigeria und Pakistan zum Nachziehen bzw. zu Kontermaßnahmen veranlassen. Der Weltraum wird von den im Kosmos aktiven Staaten schon immer auch militärisch genutzt, so z.B. für Spionage-, Navigations- und Kommunikationssatelliten. Doch wer damit beginnt, Waffen im All zu stationieren bricht ein bisheriges Tabu. Das würde das Wettrüsten endgültig in den Weltraum tragen und die Gefahr eines Krieges im Kosmos enorm verschärfen.

Gefährliche Kollisionen

Immer wieder verdeutlichen militärische Aktionen, Zwischenfälle und Beinahe-Katastrophen die Gefahren im All. So stieß im vergangenen Februar ein kommerzieller amerikanischer Kommunikationssatellit mit dem seit Jahren abgeschalteten russischen Himmelskörper im Weltall zusammen. Im Kosmos bildete sich ein weites Feld von Weltraumtrümmern, die nach Angaben der US-Weltraumbehörde NASA angeblich aber für die internationale Raumstation ISS kein Risiko bedeuteten. Anfang März meldete die NASA dann aber, wegen herannahenden Weltraummülls hätten die drei Astronauten der Raumstation vorübergehend Zuflucht in einer Sojus-Rettungskapsel suchen müssen. Insgesamt neunmal musste die ISS bisher ihren Kurs ändern, um herumfliegenden Teilen auszuweichen. Experten der europäischen Raumfahrtagentur ESA haben ausgerechnet, dass im All Hunderttausende Teile umherschwirren, die größer als ein Zentimeter sind. 150 Millionen haben immer noch die Größe von etwa einem Millimeter. Und auch diese sind kreuzgefährlich, denn der Müll rast mit einer extrem hohen Geschwindigkeit von bis zu 50.000 Stundenkilometern durch das All. Damit erzeugen auch Teilchen von der Größe eines Kirschkerns die Durchschlagskraft einer Handgranate.

Ein anderer Zwischenfall mit weitreichenden Konsequenzen ereignete sich bereits im vergangenen Jahr. Die US-Marine schoss vom Aegis-Kriegsschiff "Lake Erie" aus den eigenen Himmelskörper US-193 in einer Höhe von etwa 250 km über dem Pazifik ab. Entgegen den offiziellen Beteuerungen wird vermutet, dass mit dem Abschuss vor allem Anti-Satellitenwaffen getestet werden sollten. Wegen einer ähnlichen Aktion war zuvor bereits China kritisiert worden als es einen eigenen veralteten Wetter-Satelliten abschoss. Beide Ereignisse künden davon, dass das Wettrüsten im All bereits begonnen hat. ESA-Experten befürchten, dass die steigende Zahl von Raketentrümmern und Schrottsatelliten die friedliche Raumfahrt völlig zum Erliegen bringen. Mit der Ankündigung von US-Präsident Barack Obama, für ein Verbot von Waffen im Kosmos einzutreten, könnte es vielleicht möglich werden, in Sachen Weltraumrüstung den Rückwärtsgang einzulegen. Immerhin hat die Abrüstungskonferenz die im vergangenen Mai gebildete Arbeitsgruppe beauftragt, ohne Einschränkungen alle Fragen der Verhinderung eines Wettrüstens im Weltraum zu diskutieren.

Weltraumvertrag - Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (105 Mitgliedstaaten):

Das Abkommen bestimmt den Mond und andere Himmelskörper als Gemeingut der Menschheit, erlaubt ausschließlich die gleichberechtigte, friedliche Erforschung und Nutzung zum Vorteil und im Interesse aller Länder. Zu allen Himmelskörpern herrscht uneingeschränkter Zugang. (Art. I)

Der Weltraum ist kein nationales Eigentum und unterliegt keiner nationalen Hoheitsgewalt oder Okkupation. (Art. II)

Die Anwesenheit von atomaren und anderen Massenvernichtungswaffen auf einer Erdumlaufbahn und deren Stationierung im Weltraum ist verboten. Auf Himmelskörpern dürfen keine militärischen Stützpunkte errichtet oder Manöver und Waffentests durchgeführt werden. (Art. IV)

Weitere völkerrechtliche Vereinbarungen zum Kosmos:

  • Der Teilteststoppvertrag (1963) verbietet u.a. auch Kernwaffentests und andere nukleare Explosionen im Weltraum;
  • das Weltraumrettungsübereinkommen (1968) regelt die Gewährung von Hilfe für in Not geratene Raumfahrer und die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen;
  • das Weltraumhaftungsübereinkommen (1972) gewährt angemessenen Schadensersatz für durch Weltraumgegenstände verursachte Schäden;
  • das Weltraumregistrierungsübereinkommen (1975) erleichtert die Identifizierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen;
  • der Mondvertrag (1979) verpflichtet zur ausschließlich friedlichen Nutzung des Mondes und verbietet die Anwendung und Androhung von Gewalt in Bezug auf die Erde, den Mond, auf Raumschiffe und deren Besatzungen sowie auf künstliche Weltraumprojekte. Die Stationierung von Massenvernichtungswaffen auf dem Mond und im mondnahen Raum ist untersagt.

 Weltraum-Zwischenfälle

 Datum

 Zwischenfall
22. März 2009  Weltraummüll fliegt auf die Internationalen Raumstation ISS zu. Die Astronauten ändern den Kurs der Station, um eine Kollision zu verhindern.
12. März 2009 Ein 2,5 Zentimeter großes Schrottteil treibt auf die ISS zu. Für ein Ausweichmanöver ist es zu spät. Die Astronauten flüchten in die angedockte Sojus-Kapsel, bis die Gefahr vorüber ist.
10. Februar 2009 Ein noch aktiver amerikanischer Nachrichtensatellit und der seit Jahren abgeschaltete russische Militärsatellit "Kosmos-2251" prallen in 780 Kilometern Höhe über dem Norden Sibiriens zusammen. Sie zerbersten völlig.
November 2008 Bei der Reparatur eines defekten Sonnensegels der ISS verliert die US-Astronautin Heidemarie Stefanyshyn-Piper ihre Werkzeugtasche. Diese schwebt seither durchs All.
März 2008 Von einer Rakete lösen sich nach dem Start vom Weltraumbahnhof Baikonur in Kasachstan Teile und stürzen auf eine Weide im sibirischen Altai-Gebirge. Vier Pferde werden getötet.
März 2007 Ein brennendes Stück Weltraumschrott verfehlt über dem Südpazifik ein chilenisches Passagierflugzeug nur um Sekunden.
Januar 2004 Unbekannter Weltraummüll von der Größe eines Kleinwagens stürzt auf einen Acker im Norden Argentiniens.
Dezember 2002 Ein Teil einer 1985 gestarteten Ariane-Rakete trifft ein Haus im afrikanischen Uganda, niemand wird verletzt.
Januar 2002 Trümmer eines drei Tonnen schweren US-Forschungssatelliten stürzen im Norden des Persischen Golfs ab.
März 2001 Die 15 Jahre alte russische Raumstation "Mir" stürzt kontrolliert in den Pazifik vor Neuseeland. Teile verglühen vor dem Einschlag wie ein Kometenschwarm in der Atmosphäre.
Februar 2000 Ein mehrere hundert kg schweres Fragment einer von Russland gestarteten Proton-Trägerrakete schlägt neben dem Haus eines Dorfbewohners in Korgon (Westsibirien) ein.
März 1997 Trümmer eines russischen Progress-Raumtransporters, der nach der gescheiterten Ankopplung an die "Mir" aufgegeben worden war, stürzen rund 7000 km westlich von Chile in den Pazifik.
November 1996 Teile der fast sieben Tonnen schweren russischen Raumsonde "Mars 96" mit 270 Gramm Plutonium fallen nahe der Osterinseln in den Pazifik.
Januar 1995 Der deutsch-japanische Satellit "Express" stürzt nach nur dreieinhalbstündigem Flug über Ghana ab. Die Raumkapsel wird erst neun Monate später gefunden.

 

(Fortsetzung: 5. Wer schützt die nuklearen Habenichtse vor Atomwaffen?)

Serie "Die Abrüstungskonferenz in Genf: Schwerter zu Pflugscharen?":

 

Veröffentlicht am

06. August 2009

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