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30. August: Jahrestag zum Gedenken an die Todesopfer in Abschiebungshaft

PRO ASYL und Interkultureller Rat: Abschiebungshaft verletzt Menschenrechte

Von Marei Pelzer und Torsten Jäger

Anlässlich des Jahrestages zum Gedenken an die Todesopfer in Abschiebungshaft verurteilen PRO ASYL und der Interkulturelle Rat die Praxis der Abschiebungshaft in Deutschland. Auch nach sieben Jahren Rot-Grün ist der menschenrechtliche Skandal der bis zu 1 1/2 Jahre dauernden Haft gegenüber ausreisepflichtigen Ausländern nicht beendet worden. Aber auch bei den Oppositionsparteien stellen PRO ASYL und Interkultureller Rat eine erschreckende Gleichgültigkeit fest. Die Abschiebungshaft stellt einen fundamentalen staatlichen Eingriff in das Recht auf persönliche Freiheit dar. Menschenrechte gelten auch in Deutschland - ihre Missachtung darf nicht totgeschwiegen werden!

Der 30. August wirft ein schreckliches Licht auf die Praxis deutscher Behörden mit ausreisepflichtigen Flüchtlingen und Migranten: 1999 starb der Abschiebehäftling Rachid Sbaai in einer Arrestzelle der JVA Büren an einer Rauchvergiftung. Im Jahr 2000 stürzte sich der 28-jährige Mongole Altankhou Dagwasoundel bei dem Versuch, der Abschiebungshaft zu entfliehen, in den Tod. Schon 1983 hatte sich der türkische Asylbewerber Cemal Kemal Altun aus Angst vor der Abschiebung aus dem Fenster des Verwaltungsgerichts Berlin zu Tode gestürzt, 1994 starb der Nigerianer Kola Bankole nach Gewalteinwirkung durch BGS-Beamte in der Lufthansa-Maschine, mit der er abgeschoben werden sollte.

Aus den tragischen Todesfällen haben Verantwortliche in Politik, Justiz und Verwaltung noch immer nicht gelernt:

  • Die gesetzliche Höchstdauer der Abschiebungshaft liegt mit 18 Monaten weiterhin deutlich über den gesetzlichen Regelungen anderer europäischer Staaten.
  • Ausreisepflichtige Flüchtlinge werden in Abschiebungshaft genommen, obwohl sie auf unabsehbare Zeit nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können.
  • In vielen Bundesländern werden Abschiebehäftlinge noch immer gemeinsam mit verurteilten Straftätern untergebracht.
  • Traumatisierte und minderjährige Ausreisepflichtige sind nicht vor der Abschiebungshaft geschützt. Nach den unvollständigen Angaben der Landesregierungen befinden sich bundesweit alljährlich Hunderte von Minderjährigen teilweise für mehrere Monate in Abschiebungshaft.

PRO ASYL und der Interkulturelle Rat fordern die Politik auf, in der kommenden Legislaturperiode das Thema Abschiebungshaft endlich auf die politische Tagesordnung zu setzen.

Veröffentlicht am

30. August 2005

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