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Friedrich von Spee und die deutsche Folterdiskussion

Von Andrea Noll - ZNet Deutschland 26.12.2004

’(…)
Bin ja kein Stein,
Das Herz mir dörft zerspringen;
Sehr große Pein
Muß nehmen ein,
Mit Tod und Marter ringen.’ 1

Der Fall des Frankfurter Vizepolizeipräsidenten Wolfgang Daschner - mehr noch, seine mediale Aufarbeitung - kann einen das Gruseln lehren. Da sitzen Politiker, Juristen und Prominente in gemütlicher Fernsehrunde und plaudern über die Vorzüge der Folter - vom Sessel aus natürlich. Eine grässlichere Diskussion war nie, seit Franz-Josef Strauß 1977, anlässlich der Schleyer-Entführung, Geiselerschießungen vorschlug. “Daschner wollte das Leben eines Kindes retten”, lautet das Totschlagsargument, und das Publikum applaudiert. Psychologisch ist das Ganze ein Trick: Welcher Vater, welche Mutter, würde sich nicht automatisch mit den Eltern des kleinen Jakob identifizieren, der von einem “bestialischen Monster” entführt und ermordet wurde?

Aber auch der Täter, Magnus Gäfgen, hat Eltern. Wie würden Sie sich fühlen, stünde eines Tages die Polizei vor Ihrer Tür und teilte Ihnen mit, Ihr Kind wurde verhaftet, weil es den kleinen Jungen von nebenan entführt hat? Unabhängig von der Schuld Ihres Sprösslings empfänden Sie es sicher als große Erleichterung, dass auf deutschen Polizeirevieren nicht gefoltert wird, dass Mindeststandards gelten und Ihrer Tochter/Ihrem Sohn keine “Schmerzen, wie Sie sie noch nie in Ihrem Leben gespürt haben” zugefügt werden dürfen.

Neben der Tatsache, dass Deutschland mehrere Antifolterkonventionen unterschrieben hat 2 und es verfassungsrechtlich nicht möglich wäre, einen ‘Folterparagraphen’ ins deutsche Recht einzufügen, sprechen insbesondere drei Argumente gegen die Folter.

Erstens, in der Praxis wäre es unmöglich, die Anwendung von Folter auf sogenannte “Ticking-bomb-Fälle” zu begrenzen. Wir erinnern uns an die DNA-Diskussion vor einigen Jahren. Damals hieß es, die Heranziehung der DNA-Analyse zur Ermittlung von Tätern bleibe auf allerscheußlichste Verbrechen beschränkt - Sexualmorde, Verbrechen an Kindern. Die Gefahr flächendeckender Screenings und somit einer gläsernen Bevölkerung, sei nicht gegeben. Inzwischen ist diese Linie längst aufgeweicht. DNA-Tests sind bei Sexual- und Kapitalverbrechen Standard. In England dürfen DNA-Tests mittlerweile für lächerlichste Verbrechen herangezogen werden. Eine Regelung auf europäischer Ebene existiert nicht. Aktuell fordern deutsche Juristen und Politiker (wie der baden-württembergische Justizminister Goll) die Abschaffung des Richtervorbehalts, die Ausweitung der Tests auf geringe Straftaten und die “grenzüberschreitende Nutzung gespeicherter Daten” 3 . Sicherheitsbedenken sind angesichts der “revolutionären Möglichkeiten der Genanalyse” in den Hintergrund gerückt. Was hilft, hat recht, lautet die pragmatische Devise. Sicher wäre die Entwicklung bei Einführung eines ‘Folterparagraphen’ nicht anders.

Zweites Argument: ‘Präventive Folter’ (im Gegensatz zu ‘Folter als Bestrafung’, um die es in der Diskussion nicht geht) ist kein probates Mittel zur Erlangung verlässlicher Geständnisse. Der klassische Fall: Ein Terrorist hat eine Bombe versteckt und wird gefoltert, damit er das Versteck rechtzeitig preisgibt. Was wird der Terrorist tun? Er wird Zeit schinden und lügt, um sich Schmerzen zu ersparen. Die Bombe liegt unter der Brücke. Dort liegt sie nicht. Nein, im Hauptbahnhof. Dort liegt sie nicht. “Weg mit der Zange, sie liegt im Flughafen!” Und währenddessen geht der Sprengsatz auf einem belebten Marktplatz los.

Das dritte Argument. Wer sagt uns denn, dass der/die Verdächtige wirklich schuldig ist?

‘Ein junges Blut,
Von Sitten gut,
Alleinig, ohn Gefährten,
In großer Not,
fast halber tot
Im Garten lag auf Erden.’ 1

Friedrich Spee von Langenfeld (1591 - 1635) ist 27, als der Dreißigjährige Krieg ausbricht. Das Kriegsende wird er nicht mehr erleben. Friedrich Spee - Mönch, Philosophieprofessor, Hexenbeichtvater und Vorkämpfer der Menschenrechte - ist einer der bekanntesten Barockdichter, Verfasser von Kirchenliedern wie “O Heiland, reiß die Himmel auf!’ oder ‘Zu Bethlehem geboren’. Sozialisiert wird er in eine Zeit, in der der Glaube an das Wirken Satans und seiner DienerInnen die ‘communis doctorum opinio’ (gemeinsame Überzeugung der Gelehrten) ist, in eine zerfallende Gesellschaft in Kriegsagonie, in der die Scheiterhaufen noch einmal auflodern - bevor der Holländer Balthasar Bekker (1634 - 1698) - ein Descartesist - mit seinen Schriften den Aberglauben an Kometen, Teufel und Gespenster als Unsinn entlarvt. Spee zweifelt noch nicht wirklich an der Existenz von Hexen und bösen Geistern. Was seinen Verstand vielmehr beleidigt, sind durch Folter erpresste Hexengeständnisse. Er habe “mit viel Eifer nachgeforscht”, schreibt er, “auch Macht und Einfluss der Beichte aufgeboten” und doch bei keiner, die er zum Holzstoß begleitete, irgendetwas entdeckt, das ihn überzeugte, hier wurde ein Mensch zurecht der Hexerei beschuldigt. “Noch sterbend” hätten die Verurteilten “Gott zum Zeugen ihrer Unschuld” angerufen. Bei Dutzenden Frauen, die er zum Scheiterhaufen begleitet, hat Spee in keinem Fall das Gefühl, eine echte Hexe vor sich zu haben. Foltergeständnisse sind nichts wert, so das Fazit des Jesuitenpaters, Spee fordert, dass solche Prozesse aufhören.

Im 17. Jahrhundert war Hexenverfolgung nicht mehr Sache der Kirche sondern des Staats - was paradoxerweise alles nur noch schlimmer machte. Mit der “Peinlichen Hals-Gerichtsordnung Kaiser Karls V” war die Strafprozessordnung gegen “Teufelsbünder” in eine feste Form gegossen worden. Fortan war allein die weltliche Gerichtsbarkeit für die Hexenverfolgung zuständig - nicht mehr die Inquisition. Das Aufspüren und Verurteilen von “Hexen” und “Zauberern” war jetzt Juristensache, die Kirche außen vor. Solange es deren Mitwirkungsrecht gab, bestand immerhin die theoretische Chance auf Freispruch (ein Freispruch, der der Inculpantin in vielen Fällen aber nichts mehr nützte, da sie unter der Folter oder bei der sogenannten “Hexenprobe” gestorben war, allerdings blieb das Vermögen in solchen Fällen bei den Angehörigen).

Das änderte sich mit der staatlichen Hexenverfolgung schlagartig. Missbrauch - aus politischen, persönlichen oder geschäftlichen Motiven - war an der Tagesordnung, in katholischen wie evangelischen Gemeinden. Man erpresste den Nachbarn: Verkaufst du mir dein Grundstück nicht zum Spottpreis, zeige ich deine Frau als Hexe an. Geschäftliche Konkurrenten wurden aus dem Feld geräumt, indem man sie der Hexerei bezichtigte. Ein moderner Fall der ‘Hexenverfolgung’ ist ‘der Fall Joseph’. Im idyllischen Sebnitz, 10 000 Einwohner, gibt es 3 Apotheken, die sich futterneidig befehden. Plötzlich erhebt die Apothekerin Renate Kantelberg-Abdulla einen ungeheuerlichen Vorwurf: Die Tochter des benachbarten Apothekers habe ihren 6jährigen Sohn Joseph - im Pakt mit örtlichen Neonazis - aus “rassistischen Gründen” im Schwimmbad ertränkt. Die deutschen Medien - von ‘Bild’ bis ‘Spiegel TV’ - nehmen die Hexenverfolgung auf, Politiker und Prominente gießen Öl ins Feuer, bis ganz Sebnitz lodert. Gerade noch rechtzeitig weicht der Wahn der Vernunft: Joseph war nicht ermordet worden, die Mutter hatte gelogen. So geschehen im Sommer 2001.

In Westeuropa wird immer noch gefoltert. Vor allem Spanien steht unter Verdacht, Terrorverdächtige regelmäßig physischer Gewalt auszusetzen. Wenig um die Menschenrechte schert sich traditionell das postimperiale England. Im Dezember 2004 entschied das höchste britische Gericht: Blairs Schnellschuss-Antiterrorgesetze von 2001 sind ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Die Gesetze seien mit den wichtigsten Grundsätzen des Rechtsstaats unvereinbar. 9 Ausländer, die als Terroristen verdächtigt und seit über 3 Jahren ohne Prozess in britischen Gefängnissen festgehalten werden, hatten gegen die Antiterrorgesetze geklagt. Leider steht kein Gericht Großbritanniens über dem Parlament. Es ist also Sache der britischen Abgeordneten zu entscheiden, ob die “Terrorverdächtigen” freigelassen werden, das “britische Guantanamo” aufgelöst.

Durchaus nicht zum erstenmal seit dem Zweiten Weltkrieg, dass eine britische Regierung wegen ihrer Antiterrorgesetze am Pranger steht. Von den späten 60gern bis weit in die 90ger Jahre erließ England Antiterrorgesetze gegen nordirische Nationalisten. Britische Behörden und Militärs verletzten in Nordirland - und nicht nur dort - die Menschenrechte, Folter war an der Tagesordnung. Aber trotz unglaublicher Härte bei Verhören, trotz außergerichtlicher Tötungen und Masseninternierungen, eskalierte der nordirische Bürgerkriegskonflikt. Mit jedem getöteten irischen Nationalisten geriet die Situation weiter außer Kontrolle. Die IRA radikalisierte sich, wurde zur Terrororganisation. Allen Anhängern der Ticking-bomb-Theorie sei geraten, sich intensiv mit der Geschichte Nordirlands auseinanderzusetzen - ein Lehrbeispiel, wie sich Gewalt und staatliche Gegengewalt wechselseitig hochschaukeln. Keine einzige Bombe wurde rechtzeitig entschärft, weil IRA-Gefangene physischem Druck ausgesetzt wurden. Was den Terror in Nordirland schließlich beendete, waren von Amerika (Clinton) moderierte Friedensverhandlungen mit der katholischen Sein-Fein-Partei.

Hier der Bericht von Gerry Adams, dem Vorsitzenden der Sein Fein - einem der wichtigsten Politiker im heutigen Nordirland - über seine Foltererfahrungen im Alter von 24 Jahren, 1972 in britischer Haft:

“Im Verhörzentrum brachte man mich in einen sehr großen Raum, eine Holzhütte im Barackenstil. Der Raum war in mehrere offene Vierecke untergliedert. In diesen Vierecken saßen Männer mit dem Gesicht zur Wand. Sie setzten mich in eins der Vierecke. So ließ man mich sitzen, mit dem Gesicht auf eine Bretterwand mit Löchern, die mir Bilder, Schatten und Formen vorgaukelten. Immer wieder kamen Soldaten oder Branchmen von hinten heran und kickten den Stuhl unter mir weg. Sie schrieen mich an, schlugen mir auf den Hinterkopf. (…) Dann kam ein Berserker in den Verhörraum und tat so, als wolle er mich erschießen, er brüllte und schwenkte ein Gewehr (…) Während ich von Harry Taylor verhört wurde, versuchten sie, mir etwas zu verabreichen, das sie als ‘Wahrheitsdroge’ bezeichneten.”

Adams beschreibt, wie er auf dem Weg zur Abnahme seiner Fingerabdrücke mehrmals hart gegen die Wand geschleudert wird. “Schließlich kamen wir in den Raum, wo die Fingerabdrücke abgenommen wurden (…) Plötzlich kam ein offensichtlich ausgerasteter Kerl kreischend und brüllend von hinten auf mich zu - mit blutiger Schürze und erhobenem Beil. Er schaffte es für einen Moment, mich zu entnerven - zur großen Freude meiner Folterer. Sie brachten mich in ein anderes Verhörzimmer, wo ich mich mit ausgebreiteten Armen und gespreizten Beinen (spreadeagled) gegen die Wand stellen musste. In dieser Haltung verprügelten sie mich ordentlich - über Stunden - vor allem in die Nierengegend und zwischen die Beine, auf den Rücken und auf die Rückseite der Beine. Während meiner Zeit in ‘Palace baracks’ ging es mit dem Prügeln noch eine Zeitlang so weiter. Die Prügel waren sehr systematisch, ziemlich klinisch und ohne Leidenschaft (…) Ich hatte blaue Flecken und Schmerzen, aber mir war auch bewusst, dass ich nicht in dem Maße gefoltert worden war wie Kevin Hannaway und einige andere, die ich kannte.” 4

‘Zu Gott ich hab gerufen zwar
Aus tiefen Todesbanden;
Dennoch ich bleib verlassen gar,
Ist Hilf noch Trost vorhanden.

Der schöne Mon
Will undergohn,
Für Leid nit mehr mag scheinen.
Die Sternen lan
Ihr Glitzern stahn,
Mit mir sie wollen weinen.’ 1

Als von der Kirche bestellter Hexenbeichtvater stand Friedrich von Spee außerhalb des Systems. Er erlebte die Qualen der Mädchen und Frauen, ihre Scham über die erlittene Demütigung, ihre große Angst vor dem Flammentod. Häufig hatten sie, um den Folterqualen zu entrinnen, willkürlich Angehörige und Nachbarn belastet - was sie nun nicht mehr rückgängig machen konnten. Spee kann ihnen wenig Trost spenden, aber er glaubt ihnen. Die lachhaften Ermittlungsmethoden und ihre Resultate beleidigen seinen klaren, akademischen Verstand. An der Universität von Paderborn setzt er sich an den Schreibtisch und verfasst eine spektakuläre Kampfschrift: ‘Cautio criminalis - Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse’ 5 . Er will “nicht unter denen sein, die der Prophet stumme Hunde nennt”. Mit seinem anonymen Buch macht er sich zum Anwalt der Hexen. Er legt die Untauglichkeit der Folter als Verhörmethode dar und fordert deren sofortige Einstellung. Sein Motiv: Rettung von Menschenleben. Spee ist 40 Jahre alt und sich bewusst, dass er ein tödliches Risiko eingeht.

Das “wissenschaftliche” Standardwerk der Hexenverfolgung jener Zeit ist der sogenannte ‘Hexenhammer’ aus dem 15. Jahrhundert - ein Handbuch für ermittelnde Juristen. Darin werden en détail alle Arten der Behexung, ihre Diagnose und Therapie beschrieben. Breiten Raum nimmt die Hexenverfolgung ein. Laut ‘Hexenhammer’ dürfen vor Gericht nur solche Verteidiger zugelassen werden, die “ohne Ärgernis des Glaubens” plädieren - mithin Männer, die in der Logik der Verfolger argumentieren. Wer die Folter fürchtet, beweise damit sein schlechtes Gewissen, so der ‘Hexenhammer’. Wer den Folterknechten furchtlos ins Auge blickt, beweise, dass er mit dem Teufel im Bunde sei. Vor dieser Unlogik gibt es kein Entrinnen. Mit der Anklage der Hexerei ist der Tod praktisch sicher - ob in der Folterkammer oder auf dem Scheiterhaufen.

Spees ‘Cautio criminalis’ ist das Gegengift zum ‘Hexenhammer’. Das Buch macht seinen Autor zum Ketzer. Er soll ermittelt werden. Spee gerät in Verdacht, behält die Nerven, verrät sich nicht. Schon 1629 war er auf dem Ritt zum Gottesdienst knapp einem Mordanschlag entgangen. Jetzt hängt sein Schicksal am seidenen Faden. Aber sein Buch zeigt Wirkung: Einige Fürsten - sowohl im evangelischen als auch im katholischen Lager - schränken die Hexenverfolgung ein, viele andere aber machen weiter.

Der Fall Daschner und die Unbekümmertheit, mit der heutzutage in Deutschland über Folter diskutiert wird, sind im Kontext einer zunehmenden gesellschaftlichen Verrohung von oben zu sehen, die mit dem 11. September einsetzte - einer Ramboisierung der westlichen Gesellschaften, sowohl innen- als auch außenpolitisch: Abu Ghraib, die Folterskandale in deutschen und österreichischen Kasernen, die Kriege der USA, die Militarisierung EU-Europas, neue Antiterror-Gesetze und -Behörden auf europäischer und nationaler Ebene.

Die Terrorbedrohung des 17. Jahrhunderts hieß Hexerei. Zumindest wurde die Hexerei als Terrorbedrohung erlebt. Hexen, so behaupteten die Eliten, könnten Menschen und Tiere verzaubern, Fehlgeburten bewirken, Äcker und Brunnen vergiften. Sie wurden als Bedrohung sowohl für den Einzelnen als auch die Gemeinschaft gesehen. Im Grunde stellten jene Hexengesetze frühe Antiterrorgesetze dar. Auch das Resultat ist vergleichbar: Gezielt geschürte Hysterie eskaliert in eine um sich greifende menschenverachtende Repression, bis das Gemeinwesen im Mahlstrom der Intoleranz versinkt - das heißt, falls nicht rechtzeitig gegengesteuert wird. Friedrich von Spee kämpfte mit aller Leidenschaft gegen den Terror. Seine zunehmende Resignation spiegelt sich in seiner Dichtung:

‘O klare Sonn, du
schöner Stern,
dich wollten wir anschauen gern;
o Sonn, geh auf, ohn
deinen Schein
in Finsternis wir alle sein.’

Für Spee blieb die Sonne der Vernunft verdunkelt. 1635, im Alter von 44 Jahren, meldet er sich freiwillig zur Pflege Pestkranker. Kurz darauf stirbt er an der Pest.

Anmerkungen:

1 ‘Trauergesang von der Not Christi in dem Garten’, Friedrich Spee von Langenfeld. Spees lyrisches Hauptwerk ist eine Sammlung geistlicher Lieder und Gedichte (‘Trutznachtigall’) - eines der wichtigsten Werke der deutschen Barockdichtung. Spee hat zudem über hundert Kirchenlieder verfasst.

2 Ein Aufsatz des Deutschen Instituts für Menschenrechte, ‘Zur aktuellen Folterdebatte in Deutschland’, kann unter info@institut-fuer-menschenrechte.de angefordert werden

3 Zitiert aus dem “Triberger Symposium 2004 - Die DNA-Analyse: Revolution im Strafverfahren”

4 ‘Before the Dawn - An Autobiography’, Gerry Adams (Mandarin Ilanrback, 1996)

5 Spees ‘Cautio criminalis’ ist bei dtv als Taschenbuch erhältlich

Quelle: ZNet Deutschland vom 26.12.2004.

Veröffentlicht am

27. Dezember 2004

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