Bitte unterstützen: Petition für ein “Gesetz zur Untersagung der Nutzung deutschen Hoheitsgebiets und Luftraums für völkerrechtswidrige militärische Einsätze”In der Friedensbewegung wurde eine Petition für ein "Gesetz zur Untersagung der Nutzung deutschen Hoheitsgebiets und Luftraums für völkerrechtswidrige militärische Einsätze" gestartet. Die Petition ist an den Deutschen Bundestag gerichtet und fordert ein Gesetz, das jede Beihilfe Deutschlands zu Kriegen verbietet, die dem Gewaltverbot der UN-Charta widersprechen. Die Initiatoren Martin Singe und Armin Lauven weisen auf die Unterstützung des völkerrechtswidrigen Angriffs der USA und Israels auf den Iran durch die Bundesregierung hin. Der Wortlaut der Petition (siehe auch unten) kann hier bei dem Link heruntergeladen und bei Einverständnis mit dem Petitionsinhalt ausgedruckt und unterzeichnet werden: Außer der eigenen Unterzeichnung wird gebeten, weitere Unterzeichnungen zu sammeln und möglichst bald an die beiden Initiatoren (oder direkt an den Petitionsausschuss mit paralleler Benachrichtigung an die Initiatoren wegen der Zählung) zu senden. Siehe dazu die Hinweise auf dem Petitionsformular. Für die Initiatoren der Petition / Kontakt: - Armin Lauven, ArminLauven@gmx.de; 01575.1646480 - Martin Singe, martin.singe@t-online.de; 0177.5864147 Anmerkung: Die Petitionsverfasser haben zuvor an den Generalbundesanwalt eine Anzeige gegen die Bundesregierung wegen des Verdachts der Beihilfe zu dem völkerrechtswidrigen Krieg der USA und Israels gegen den Iran gerichtet, die bislang noch unbeantwortet ist. Dieser Anzeige kann beigetreten werden, oder es können eigene Anzeigen formuliert werden. Wer Informationen zur Anzeige an den Generalbundesanwalt erhalten möchte, möge sich gerne bei Martin Singe und Armin Lauven melden. Im Wortlaut Petition für ein Gesetz zur Untersagung der Nutzung deutschen Hoheitsgebiets und Luftraums für völkerrechtswidrige militärische EinsätzeMit dieser Petition fordere ich den Deutschen Bundestag auf, ein Gesetz zu verabschieden,
Ein "völkerrechtswidriger militärischer Einsatz" liegt vor, wenn ein bewaffneter Einsatz einer fremden Staatsgewalt gegen einen anderen Staat oder gegen nichtstaatliche Akteure ohne völkerrechtliche Rechtfertigung erfolgt oder in völkerrechtlich verbotener Weise durchgeführt wird. Begründung: Der Deutsche Bundestag erlässt dieses Gesetz zur Sicherstellung, dass deutsches Hoheitsgebiet und darauf befindliche militärische Einrichtungen sowie der deutsche Luftraum nicht für völkerrechtswidrige militärische Einsätze von ausländischen Streitkräften genutzt werden können. Das Grundgesetz bindet die deutsche Staatsgewalt an das international geltende Völkerrecht (Artikel 25 und 26). Völkerrechtswidrige Militäreinsätze und jede Form der Beihilfe zu solchen Handlungen sind – auch gemäß Völkerstrafgesetzbuch – verboten. Insbesondere darf sich die Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs – wie im Falle des Krieges der USA und Israels gegen den Iran vom 28.2.-7.4.2026 durch Zurverfügungstellung deutschen Hoheitsgebiets und Luftraums und die Nutzungserlaubnis für Basen und Kommandozentralen – nicht wiederholen.
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