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Bitte unterstützen: Petition für ein “Gesetz zur Untersagung der Nutzung deutschen Hoheitsgebiets und Luftraums für völkerrechtswidrige militärische Einsätze”

In der Friedensbewegung wurde eine Petition für ein "Gesetz zur Untersagung der Nutzung deutschen Hoheitsgebiets und Luftraums für völkerrechtswidrige militärische Einsätze" gestartet. Die Petition ist an den Deutschen Bundestag gerichtet und fordert ein Gesetz, das jede Beihilfe Deutschlands zu Kriegen verbietet, die dem Gewaltverbot der UN-Charta widersprechen. Die Initiatoren Martin Singe und Armin Lauven weisen auf die Unterstützung des völkerrechtswidrigen Angriffs der USA und Israels auf den Iran durch die Bundesregierung hin.

Der Wortlaut der Petition (siehe auch unten) kann hier bei dem Link heruntergeladen und bei Einverständnis mit dem Petitionsinhalt ausgedruckt und unterzeichnet werden: 

Außer der eigenen Unterzeichnung wird gebeten, weitere Unterzeichnungen zu sammeln und möglichst bald an die beiden Initiatoren (oder direkt an den Petitionsausschuss mit paralleler Benachrichtigung an die Initiatoren wegen der Zählung) zu senden. Siehe dazu die Hinweise auf dem Petitionsformular.

Für die Initiatoren der Petition / Kontakt:

- Armin Lauven, ArminLauven@gmx.de; 01575.1646480

- Martin Singe, martin.singe@t-online.de; 0177.5864147

Anmerkung: Die Petitionsverfasser haben zuvor an den Generalbundesanwalt eine Anzeige gegen die Bundesregierung wegen des Verdachts der Beihilfe zu dem völkerrechtswidrigen Krieg der USA und Israels gegen den Iran  gerichtet, die bislang noch unbeantwortet ist. Dieser Anzeige kann beigetreten werden, oder es können eigene Anzeigen formuliert werden. Wer Informationen zur Anzeige an den Generalbundesanwalt erhalten möchte, möge sich gerne bei Martin Singe und Armin Lauven melden.


Im Wortlaut

Petition für ein Gesetz zur Untersagung der Nutzung deutschen Hoheitsgebiets  und Luftraums für völkerrechtswidrige militärische Einsätze

Mit dieser Petition fordere ich den Deutschen Bundestag auf, ein Gesetz zu verabschieden, 

  • das die Bereitstellung deutschen Hoheitsgebiets, Luftraums oder in Deutschland liegender militärischer Einrichtungen für gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende militärische Einsätze ausländischer Streitkräfte untersagt, wenn diese Einsätze gegen die UN-Charta verstoßen oder anderweitig völkerrechtswidrig sind, und
  • das verbietet, Rüstungsgüter an Staaten zu liefern oder ihnen auf sonstige Weise zugänglich zu machen, die gegenwärtig einen völkerrechtswidrigen militärischen Einsatz durchführen oder diesen unmittelbar vorbereiten.

Ein "völkerrechtswidriger militärischer Einsatz" liegt vor, wenn ein bewaffneter Einsatz einer fremden Staatsgewalt gegen einen anderen Staat oder gegen nichtstaatliche Akteure ohne völkerrechtliche Rechtfertigung erfolgt oder in völkerrechtlich verbotener Weise durchgeführt wird.

Begründung:

Der Deutsche Bundestag erlässt dieses Gesetz zur Sicherstellung, dass deutsches Hoheitsgebiet und darauf befindliche militärische Einrichtungen sowie der deutsche Luftraum nicht für völkerrechtswidrige militärische Einsätze von ausländischen Streitkräften genutzt werden können. Das Grundgesetz bindet die deutsche Staatsgewalt an das international geltende Völkerrecht (Artikel 25 und 26). Völkerrechtswidrige Militäreinsätze und jede Form der Beihilfe zu solchen Handlungen sind – auch gemäß Völkerstrafgesetzbuch – verboten. Insbesondere darf sich die Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs – wie im Falle des Krieges der USA und Israels gegen den Iran vom 28.2.-7.4.2026 durch Zurverfügungstellung deutschen Hoheitsgebiets und Luftraums und die Nutzungserlaubnis für Basen und Kommandozentralen – nicht wiederholen.

    Vor- und Nachname            vollständige Anschrift                           Datum u. Unterschrift
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1) 
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3) 
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Die Petition richtet sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Unterschriftslisten zur koordinierten Weiterleitung bitte an Martin Singe, Stiftsgasse 17 A, 53111 Bonn (visdP). Im Falle direkter Zusendung an den Petitionsausschuss bitten wir um Unterrichtung an ArminLauven@gmx.de, um die aktuellen Zahlen der Unterzeichnungen für die Presse bereitzuhalten.

Veröffentlicht am

20. April 2026

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