Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

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Hiroshima-Tag am EUCOM: Unsere Zukunft - atomwaffenfrei

Mahnwache zum Gedenken an die Opfer der Atombombenabwürfe über Hiroshima und Nagasaki sowie alle Kriegsopfer

Ort: Am Haupttor der Patch Barracks Ecke Hauptstraße - Katzenbachstraße in Stuttgart-Vaihingen.

Datum und Uhrzeit: 6. August 2008, 7 - 9 Uhr (Schweigeminute zum Zeitpunkt des Atombombenabwurfs auf Hiroshima um 8.15 Uhr).

Es werden Flugblätter an die Insassen der in die Patch Barracks ein- und ausfahrenden Fahrzeuge verteilt (zum Herunterladen am Seitenende) und Transparente gezeigt. Vor dem Obelisken am Haupttor sollen Blumen zum Gedenken an die Opfer der Atombombenabwürfe im Besonderen und der Kriegsopfer im Allgemeinen niedergelegt werden.

Kontakt: Dr. Wolfgang Sternstein, Hauptmannsreute 45, 70192 Stuttgart, Tel.: 0711/29 38 74, e-mail: sternstein@uwi-ev.de

Diese Demonstration fällt insofern aus dem Rahmen des Üblichen, als Versammlungen im erweiterten Sicherheitsbereich der Patch Barracks (Sitz des EUCOM) bei Stuttgart-Vaihingen aufgrund einer Allgemeinverfügung des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart verboten sind. Der "erweiterte Sicherheitsbereich" der Patch Barracks vergrößert das eingezäunte Gelände um etwa das Doppelte, ist aber nicht abgegrenzt. Wir betrachten dieses Verbot als eine rechts- und verfassungswidrige Einschränkung unserer Grundrechte auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) und Versammlung (Art. 8 GG). Wir werden im Fall eines Verbots der Demonstration am vorgesehenen Ort dagegen Klage erheben, wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht, denn Grundrechte, die nicht in Anspruch genommen - und wenn nötig, auch eingeklagt - werden, gehen verloren. Als Rechtsanwalt wird Peter Becker, Vorsitzender der IALANA (Juristen gegen den Atomkrieg) unsere Sache vor Gericht vertreten. Sollte das Amt für öffentliche Ordnung die Versammlung am vorgesehenen Ort aufgrund der Allgemeinverfügung verbieten und das Verwaltungsgericht Stuttgart unseren Eilantrag ablehnen, wird die Demonstration an dem uns vom Verwaltungsgericht zugewiesenen Ort stattfinden. Eine gute Nachricht vom 05.08.2008: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat unseren Antrag, die Mahnwache im Bereich der Zufahrt zu den Patch Barracks (Sitze des EUCOM) durchführen zu dürfen, genehmigt. Wir werden folglich morgen früh von 7-9 Uhr vor dem Haupttor der Patch Barracks eine Mahnwache abhalten und Flugblätter an die Insassen der Ein- und ausfahrenden Fahrzeuge verteilen. Nur in einem Punkt ist das Gericht dem Bescheid des Amtes für öffentliche Ordnung gefolgt. Wir dürfen am Obelisk des Headquarters keine Blumen zum Gedenken an die Opfer der Atombombenabwürfe und aller Kriege niederlegen. Darauf hatten wir in einem Schreiben an das Amt aber schon verzichtet, da die amerikanischen Streitkräfte die Verfügungsgewalt über das Gelände besitzen, auf dem der Obelisk steht. Aktionen des zivilen Ungehorsams sind nicht vorgesehen (siehe auch ausführlicher Begründung unten).

Roland Blach, Paul Russmann und Wolfgang Sternstein für das Aktionsbündnis, dem die folgenden Organisationen angehören:

EUCOMmunity, Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen, Ohne Rüstung Leben, IALANA (Juristen gegen den Atomkrieg), IPPNW (Ärzte gegen den Atomkrieg), Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen (DFG-VK), Komitee für Grundrechte und Demokratie, Versöhnungsbund - Deutscher Zweig, Pax Christi-Bistumstelle Rottenburg-Stuttgart, Die Anstifter, Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie.


Bürgerrechte, die nicht in Anspruch genommen – und wenn nötig auch eingeklagt – werden, gehen verloren

Worum geht es?

Es geht um die Einschränkung des Demonstrationsrechts am EUCOM, der US-Kommandozentrale für Militäreinsätze in Europa, Russland und Teilen des Nahen Ostens, sowie des AFRICOM, der US-Kommandozentrale für Militäreinsätze in Afrika. Beide liegen in der Außenbezirken Stuttgarts.

Am 9.10.2001, gerade mal vier Wochen nach dem 11. September, erließ das Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart eine Allgemeinverfügung, die den Sicherheitsbereich der Patch Barracks (Sitz des EUCOM) und der Kelley Barracks (später Sitz des AFRICOM) nahezu um das Doppelte erweiterte. Unbefugten ist das Betreten des erweiterten Sicherheitsbereichs (der jedoch nicht abgegrenzt ist!) untersagt. Versammlungen in diesem Bereich sind verboten, mit Ausnahme von jeweils zwei dafür ausgewiesenen Versammlungsorten, an denen die Versammlungen von den Adressaten des Protests entweder gar nicht oder nur höchst eingeschränkt wahrgenommen werden können. Das gilt insbesondere für die Insassen der auf der Zufahrtsstraße zum Haupttor der Patch Barracks ein- oder ausfahrenden Fahrzeuge. Damit besteht für den erweiterten Sicherheitsbereich der beiden Militäreinrichtungen praktisch ein Demonstrationsverbot.

Die Allgemeinverfügung wurde mit der erhöhten Gefahr von Terroranschlägen auf Einrichtungen der US-Armee begründet. Diese Begründung kann nicht überzeugen, es sei denn, man unterstellt, dass Terroristen sich als Demonstranten verkleiden oder die Versammlungen dazu benutzen, um aus ihnen heraus Anschläge zu begehen. Für eine derartige Annahme besteht jedoch nicht der geringste Anlass, weil bei Versammlungen an den Patch Barracks stets ein hohes Polizeiaufgebot vor Ort ist und aufgrund der in früheren Jahren praktizierten vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Amt für öffentliche Ordnung, der Polizeiführung und den Organisatoren der Protestkundgebungen mit Gewalttaten oder gar Terroranschlägen aus der Versammlung heraus nicht zu rechnen ist. Unsere Protestkundgebungen richten sich in erster Linie gegen völkerrechtswidrige Militäreinsätze und Menschenrechtsverletzungen, die vom EUCOM unterstützt oder begangen werden. Folglich drängt sich der Verdacht auf, dass die Allgemeinverfügung vornehmlich dazu dient, für die US-Streitkräfte unangenehme Meinungskundgebungen zu verhindern. Eine derart massive Einschränkung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 GG und des Versammlungsrechtes nach Art 8 GG kann nicht hingenommen werden, denn Bürgerrechte, die nicht in Anspruch genommen und, wenn es sein muss, auch eingeklagt werden, gehen verloren.

Was haben wir vor?

Wir (das ist ein Aktionsbündnis aus EUCOMmunity, Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen, Ohne Rüstung Leben, IALANA (Juristen gegen den Atomkrieg), IPPNW (Ärzte gegen den Atomkrieg), Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen (DFG-VK), Komitee für Grundrechte und Demokratie, Versöhnungsbund - Deutscher Zweig, Pax Christi-Bistumstelle Rottenburg-Stuttgart, Die Anstifter, Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie) wollen am Hiroshima-Tag (6. August) mit Flugblättern, Plakaten und Transparenten gegen die unseres Erachtens verfassungswidrigen, völkerrechtswidrigen und menschenrechtsverletzenden Aktivitäten des EUCOM protestieren. Mit Flugblättern sollen die Soldaten der US-Armee aufgefordert werden, völkerrechtswidrigen oder menschenrechtsverletzenden Befehlen den Gehorsam zu verweigern (z.B. die Kriege gegen Serbien 1999 und Irak 2003, Krieg gegen den Terror, Verschleppung von Gefangenen nach Guantanomo und nicht zuletzt die Planung und Vorbereitung von Atomwaffeneinsätzen).

Wir werden eine Versammlung an der Zufahrtsstraße zum EUCOM in unmittelbarer Nähe des Haupttors der Patch Barracks beim Amt für öffentliche Ordnung anmelden, rechnen aber mit einer Ablehnung aufgrund der Allgemeinverfügung. Sollte das der Fall sein, werden wir einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart stellen, um die Aufhebung des Verbots und der ihm zugrundeliegenden Allgemeinverfügung zu erreichen. Sollte das Verwaltungsgericht entgegen unserer Erwartung das Verbot bestätigen und die Allgemeinverfügung für Rechtens erklären, werden wir die Sache, wenn nötig bis vors Bundesverfassungsgericht durchfechten. Als Rechtsbeistand haben wir Herrn Rechtsanwalt Peter Becker, den Vorsitzenden der IALANA (Juristen gegen Atomwaffen), gewinnen können.

Wir rufen Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen dazu auf, sich möglichst zahlreich an der Protestdemonstration und der Aktion zur Verteidigung unserer Grundrechte zu beteiligen, denn Grundrechte, die nicht wahrgenommen – und wenn nötig auch eingeklagt – werden, gehen verloren!



Siehe ebenfalls:

Fußnoten

Veröffentlicht am

06. August 2008

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