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Antikriegsaktivisten aus Baden-Württemberg wegen Blockadeaktion am EUCOM vor Gericht in Stuttgart

Am 10. Februar 04 steht ab 15 Uhr 30 die Hauptverhandlung gegen die beiden Antikriegsaktivisten Martin Röcker und Roland Blach am Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5 wegen Vergehens gegen das Versammlungsgesetz an. Die beiden Aktivisten wehren sich damit gegen die ihrer Ansicht nach zunehmende Aushöhlung demokratischer Grundrechte, insbesondere nach den Terroranschlägen des 11. September.

Röcker und Blach nahmen gemeinsam mit acht weiteren Aktivisten an einer spontanen Aktion am Karfreitag, 29. März 2002, vor der US-Militärzentrale EUCOM teil. “Dabei blockierten wir zunächst die Zufahrt zum Haupttor, um uns symbolisch der ungebremsten Kriegsrhetorik und dem ‘Krieg gegen den Terror’ der USA in den Weg zu setzen und legen”, schildert Blach die Ereignisse von damals.

Beiden wird vorgeworfen, sie hätten “gemeinschaftlich als Veranstalter eine öffentliche Versammlung ohne Anmeldung und trotz vollziehbaren Verbots durchgeführt”. Die Anklage richtete sich auch gegen die Fortführung der Versammlung auf einem Gehweg in unmittelbarer Nähe.

“Dieser Strafbefehl ist völlig aus der Luft gegriffen. Die beiden Teile der Versammlung wurden am selben Tag ohne vorherige Absprachen gemeinschaftlich vorbereitet und abgehalten. Die Versammlung auf dem Gehweg ist allen zehn Aktionsteilnehmern unter Hinweis auf die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 9. Oktober 2001 von den im Dienst befindlichen Polizeibeamten ausdrücklich zugebilligt und zugewiesen worden”, wundert sich Blach.

Kontakt:
Roland Blach, Landesgeschäftsführer Baden-Württemberg, 0711-2155112

Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen Landesverband Baden-Württemberg Haußmannstraße 6 70188 Stuttgart Tel. 0711/2155-112 Fax 0711/2155-214 ba-wue@dfg-vk.de www.dfg-vk.de

Veröffentlicht am

10. Februar 2004

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