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EBCO fordert die Ukraine auf, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu achten

Ukraine: Folter, Inhaftierung und Verweigerung eines alternativen Dienstes

Das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) verurteilt die Folter und den Tod des ukrainischen Kriegsdienstverweigerers Dmytro Koval in Militärgewahrsam und fordert die Ukraine auf, die Verfolgung, willkürliche Inhaftierung und Misshandlung von Kriegsdienstverweigernden unverzüglich zu beenden, eine gesetzliche Regelung für einen zivilen Ersatzdienst auch im Kriegsrecht zu schaffen und alle während der Mobilisierung begangenen Menschenrechtsverletzungen umfassend aufzuklären.

Wir sind zutiefst besorgt über aktuelle Berichte ukrainischer Medien, wonach der Kriegsdienstverweigerer Dmytro Koval sowie weitere Personen – insgesamt mindestens 26 Menschen – im Sturmregiment "Skelya" zu Tode gefoltert wurden. Wir begrüßen die angekündigte Einleitung offizieller Ermittlungen. Diese allein reichen jedoch nicht aus, um die Verantwortlichen für die Folter von Kriegsdienstverweigernden in diesem und anderen Fällen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Ukraine muss verhindern, dass sich derartige Vorfälle wiederholen. Dafür muss sie ihre derzeitige Praxis beenden, Menschen mit Gewalt dazu zu zwingen, ihre Religion oder Weltanschauung aufzugeben, wenn diese mit dem Dienst in den Streitkräften der Ukraine unvereinbar ist. Dies verstößt gegen Artikel 7 sowie Artikel 18 Absatz 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, die auch im Krieg uneingeschränkt gelten und von denen nicht abgewichen werden darf.

Wir bedauern, dass die Ukraine ihre im Fahrplan zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit eingegangene Verpflichtung nicht eingehalten hat, bis zum zweiten Quartal 2026 ein Gesetz über einen alternativen zivilen Dienst im Kriegsfall zu verabschieden. Bereits diese Verpflichtung war unzureichend, da sie ausschließlich religiös motivierte Kriegsdienstverweigernde schützen sollte und nichtreligiöse Pazifist*innen diskriminierte. Besorgt sind wir zudem über den unzureichenden Gesetzentwurf, der am 17. Februar 2026 bei einer nichtöffentlichen Sitzung im Büro des Präsidenten unter dem Titel "Diskussion über die Zweckmäßigkeit der Einführung eines Mechanismus für einen alternativen (nichtmilitärischen) Dienst unter den Bedingungen des Kriegsrechts" beraten wurde. Die Zivilgesellschaft war von dieser Beratung ausgeschlossen. Der Entwurf war restriktiv und diskriminierend, entsprach nicht den internationalen Standards und erreichte selbst in dieser abgeschwächten Form weder die Zustimmung der Regierung noch die Verabschiedung durch das Parlament. Noch besorgniserregender ist die Begründung für das Ausbleiben der Reform: Das Verteidigungsministerium und der Generalstab bestanden kategorisch darauf, einen "alternativen" Dienst ausschließlich auf nicht kämpfenden Positionen innerhalb der Streitkräfte der Ukraine vorzusehen. Dies widerspricht den religiösen Überzeugungen einer erheblichen Zahl ukrainischer Kriegsdienstverweigernder.

Im vergangenen Jahr wurden aufgrund gerichtlicher Entscheidungen mehr als einhundert Kriegsdienstverweigernde inhaftiert. Tausende weitere werden gegen ihren Willen in militärischen Einheiten festgehalten. Bestrafungen wegen Kriegsdienstverweigerung, willkürliche Inhaftierungen und Gewalt wurden unter anderem von den Vereinten Nationen, dem Europarat, den ukrainischen Parlamentsbeauftragten für Menschenrechte, der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission zur Ukraine sowie weiteren Menschenrechtsinstitutionen dokumentiert.

Wie auch unser Jahresbericht zeigt, müssen diese Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem zunehmend eingeschränkten Handlungsspielraum für pazifistische und antimilitaristische Stimmen in der Ukraine gesehen werden. Dazu gehört insbesondere die rechtswidrige Verfolgung von Yurii Sheliazhenko, dem Exekutivsekretär der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung. Yurii Sheliazhenko wurde selbst gegen seinen Willen zum Militärdienst eingezogen und wegen seines quäkerischen Glaubens misshandelt. Er hat eine Reihe von Reformvorschlägen vorgelegt, die von der ukrainischen Regierung ernsthaft geprüft werden sollten. Dazu gehören unter anderem die Verpflichtung der Rekrutierungsbehörden, festgehaltenen Personen den Zugang zu Telefonen zu ermöglichen, damit sie Angehörige oder Rechtsbeistände kontaktieren können, sowie gut sichtbare Informationen über die Rechte von Festgehaltenen auszuhängen, einschließlich des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Sein Fall zeigt, dass sich die Repression nicht nur gegen Menschen richtet, die den Militärdienst verweigern, sondern auch gegen diejenigen, die Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, Gewaltfreiheit fördern und sich für das Recht einsetzen, entsprechend ihrem Gewissen zu leben.

Im Länderbericht der Europäischen Kommission für das Jahr 2025 wird hervorgehoben, dass die Ukraine Schutzmechanismen schaffen muss, die Kriegsdienstverweigernde vor strafrechtlicher Verfolgung bewahren. Dabei wird ausdrücklich auf die Stellungnahme (amicus curiae) der Venedig-Kommission vom März 2025 Bezug genommen. In seinem Memorandum zu den menschenrechtlichen Voraussetzungen für einen Frieden in der Ukraine empfiehlt Michael O’Flaherty, dass die Ukraine die internationalen Standards zur Kriegsdienstverweigerung entsprechend den Empfehlungen der Venedig-Kommission einhält. Außerdem fordert er die ukrainischen Behörden auf, einen Mechanismus einzurichten, der Menschenrechtsverletzungen während der Mobilisierung verhindert. Wir begrüßen die Eröffnung des ersten Verhandlungskapitels der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und hoffen, dass der gemeinsame Standpunkt der Europäischen Union, der eine stärkere Angleichung des ukrainischen Rechts- und Institutionensystems an den EU-Besitzstand sowie an europäische Standards im Bereich der Grundrechte fordert, im weiteren Verlauf der Verhandlungen Wirkung entfalten wird.

EBCO fordert die Ukraine auf,

  • willkürliche Inhaftierungen, Folter und Misshandlungen von Kriegsdienstverweigernden unverzüglich zu beenden; 
  • inhaftierte Kriegsdienstverweigernde und andere gewaltlose politische Gefangene freizulassen; 
  • eine gesetzliche Regelung für einen echten zivilen Ersatzdienst auch während des Kriegsrechts im Einklang mit internationalen Standards zu verabschieden; 
  • die Empfehlungen der Venedig-Kommission, der Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen sowie der Organe des Europarats vollständig umzusetzen.

EBCO fordert die Europäische Union auf,

  • die Einhaltung internationaler Standards zur Kriegsdienstverweigerung zum Gegenstand der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine zu machen; 
  • Kriegsdienstverweigernden, die Verfolgung droht, Zugang zu Asyl und humanitärem Schutz zu gewährleisten; 
  • den jüngsten Vorschlag der Europäischen Kommission zurückzuziehen, neu ankommenden Personen, denen die ukrainischen Behörden aufgrund ihrer Wehrpflicht die Ausreise verweigern, keinen humanitären Schutz mehr zu gewähren. 

Veröffentlicht am

09. Juli 2026

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