EAK: Rechte von Kriegsdienstverweigerern in Europa zunehmend eingeschränktDie Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) hat davor gewarnt, dass in Europa zunehmend die Rechte von Kriegsdienstverweigerern eingeschränkt und das Menschenrecht, den Dienst mit der Waffe zu verweigern, immer mehr ausgehöhlt werden. Der evangelische Friedensverband verweist dabei auf den aktuellen Bericht des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO), der aktuell erschienen ist. Die EAK ist EBCO-Mitglied. "In vielen europäischen Ländern wird die Wehrpflicht wieder eingeführt, ohne dass über Fragen eines Ersatzdienstes oder der Verweigerung gesprochen wird. Da wird es immer wichtiger, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und der Schutz der Betroffenen zu sichern", betont Pfarrerin Sabine Müller-Langsdorf, die die EAK bei EBCO vertritt. Der EBCO-Bericht zeige, dass gerade in Russland, der Ukraine, in Belarus, in Griechenland, Zypern und in der Türkei Kriegsdienstverweigerer nach wie vor verfolgt würden. "Darum ist es weiterhin wichtig und nötig, dass Deutschland und die EU den Betroffenen hier Asyl gewähren und ihnen helfen", macht Sabine Müller-Langsdorf deutlich. In diesem Zusammenhang verweist sie auf ein aktuelles Gutachten der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht ("Venedig-Kommission"), die den Europarat verfassungsrechtlich berät. "Diese Kommission hat in Bezug auf eine Verfassungsbeschwerde des Siebenten-Tags-Adventisten Dmytro Zelinsky, der aus Gewissensgründen in der Ukraine inhaftiert ist, klar festgestellt, dass ein Kriegsdienstverweigerer unter keinen Umständen gezwungen werden darf, Waffen zu tragen oder zu benutzen, auch nicht zur Selbstverteidigung des Landes", so Müller-Langsdorf. Gemeinsam mit EBCO verweist die EAK aber auch auf eine beunruhigende Entwicklung innerhalb der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. "Hier wurde ein Antrag eingebracht, um russische Kriegsdienstverweigerer und Antikriegsaktivisten zu diskreditieren, indem Staaten aufgefordert werden, sie nicht zu unterstützen. Gerade auch in Bezug auf ein Asyl", erläutert die Pfarrerin. "Bisher war der Europarat ein großer Unterstützer in unserem Einsatz für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Das muss so bleiben", macht Sabine Müller-Langsdorf deutlich. Das Gutachten der Venedig-Kommission mache da Mut, fügt sie hinzu. Das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung hat in ihrem aktuellen Bericht alle europäischen Staaten aufgefordert, die vollständige Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung unter allen Umständen, ob Krieg oder Frieden, Wehrpflicht oder Freiwilligendienst sowie die Bereitstellung eines nicht strafenden, echten Zivildienstes zu gewährleisten. "Dies unterstützt die EAK nachdrücklich", so Pfarrerin Sabine Müller-Langsdorf. Quelle: Evangelische Friedensarbeit - Pressemitteilung vom 29.06.2025. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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