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EAK: Junge Menschen müssen sich mit der Gewissensfrage beschäftigen

Aus Anlass des Internationalen Tages der Kriegsdienstverweigerung (15. Mai) hat die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) allen jungen Menschen aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage empfohlen, sich mit der Gewissensfrage zu beschäftigen. "In einer zunehmend unsicheren Welt gehört es zu einer der wichtigsten Entscheidungen, die einem jungen Menschen begegnen kann: Die eigene Haltung zum Wehrdienst oder zur Kriegsdienstverweigerung", betont Gregor Rehm, Vorstandsmitglied der EAK und Friedensbeauftragter der Evangelischen Kirche der Pfalz.

Der EAK sei es wichtig, jungen Menschen hier zu helfen und sie in ihrer Gewissensentscheidung zu unterstützen. "Der Weg zur Kriegsdienstverweigerung ist ein tief persönlicher und ethisch entscheidender. Es geht darum, auf das eigene Gewissen zu hören und sich bewusst zu machen, wie man für den Frieden einstehen kann", macht Gregor Rehm deutlich. Dazu halte die EAK auch Materialien bereit, stehe für Gespräche zur Verfügung und biete auch auf ihrer Homepage Informationen.

In den vergangenen Monaten erhielt die EAK zahlreiche Anfragen für eine KDV-Beratung, von jungen Menschen, aber auch von aktiven Soldatinnen und Soldaten oder Reservisten. "Die aktuelle Diskussion um eine Wehr- oder Dienstpflicht sorgt für Unruhe bei vielen Menschen", so Martin Tontsch von der Arbeitsstelle Kokon der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der auch dem EAK-Vorstand angehört. 

Gerade der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom Januar, wonach im Kriegsfall das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung, das im Grundgesetz in Artikel 4, Absatz 3 festgeschrieben ist, ausgesetzt werden könnte, habe hier eine große Verunsicherung ausgelöst, berichtet Martin Tontsch. "Dass der Strafsenat des BGH ohne Notwendigkeit in der Sachentscheidung das Recht aus Art. 4 Abs. 3 GG problematisiert, ist eine bedenkliche Tendenz", so der Theologe mit juristischem Zusatzstudium. Er verweist auf die Stellungnahme von Prof. Dr. Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr in München, die feststellt, dass das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung vorbehaltlos garantiert ist und in seinem Kernbereich, der Gewissensentscheidung, auch durch die kollidierenden Verfassungsgüter der effektiven Landesverteidigung nicht eingeschränkt werden kann.

Im konkreten Fall hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigt, ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt hatte, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt habe. Daher drohte dem Ukrainer in seiner Heimat die Einberufung in den Krieg und bei einer Verweigerung eine jahrelange Haftstrafe.

"Das ist nicht zu akzeptieren", betont dazu Wolfgang M. Burggraf, der EAK-Geschäftsführer. Kriegsdienstverweigerung sei ein Menschenrecht, gerade auch im Krieg, macht er deutlich. "Verfolgte Kriegsdienstverweigerer und Deserteure brauchen daher Asyl, auch in Deutschland", unterstreicht der EAK-Geschäftsführer. Die EAK sei daher auch Teil der #ObjectWarCampaign, einem Bündnis von mehr als 120 Organisationen europaweit, das sich insbesondere für den Schutz all derjenigen einsetze, die in Russland, Belarus und der Ukraine den Kriegsdienst verweigern würden. "Gerade am Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung ist es wichtig, darauf hinzuweisen", so Wolfgang M. Burggraf.

Quelle: Evangelische Friedensarbeit - Pressemitteilung vom 14.05.2025.

Veröffentlicht am

14. Mai 2025

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