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Dringender Appell für einen sofortigen humanitären Waffenstillstand

Al-Shifa Krankenhauszerstörung im Gazastreifen

Angesichts der zutiefst verstörenden Berichte über Tote und Zerstörungen im Al-Shifa-Krankenhaus sowie des Angriffs auf humanitäre Helfer*innen in Gaza fordert die ärztliche Friedensorganisation IPPNW erneut und mit Nachdruck einen sofortigen Waffenstillstand im Gazastreifen sowie einen Stopp der Waffenlieferungen an Israel. Die Vorgänge im Al-Shifa-Krankenhaus sowie die Tötung der Mitarbeiter*innen der Hilfsorganisation "World Central Kitchen" müssen unabhängig untersucht werden.

Nach dem Rückzug der israelischen Armee aus dem Al-Shifa-Krankenhaus kommt das Ausmaß der Zerstörung ans Licht. Berichten zufolge wurden ca. 300 Leichen gefunden, darunter einige mit Hand- und Fußschellen gefesselt. Weiterhin gibt es Berichte über Folter, Massenexekutionen und Leichen, die laut Augenzeugenberichten von israelischen Raupenfahrzeugen beerdigt wurden. Mitarbeiter*innen einer benachbarten Klinik von Ärzte ohne Grenzen (MSF) bestätigten diese Angaben. Das Al-Shifa-Krankenhaus war laut dem Chirurgen Dr. Ghassan Abu Sitta mit ca. 700 Betten eines der größten und wichtigsten Krankenhäuser des Gazastreifens, und stellte ca. 30% der Kapazität des Gesundheitssystems in Gaza dar.

WHO-Direktor Tedros Ghebreyesous schrieb auf X (ehemals Twitter) : "Seit dem Beginn der Belagerung des Krankenhauses (18. März 2024) sind 21 Patienten gestorben. 107 Patienten befinden sich in einem ungeeigneten Gebäude innerhalb des Krankenhausgeländes, dringend benötigte medizinische Versorgung und Vorräte fehlen. Patienten wurden seit Beginn der Belagerung mehrmals innerhalb des Krankenhausgeländes verlegt. Unter ihnen sind vier Kinder und 28 kritische Patienten, denen die notwendigen Pflegemittel fehlen - keine Windeln, Urinbeutel oder Wasser zur Wundreinigung. Viele haben infizierte Wunden und sind dehydriert. Krankenhäuser müssen respektiert und geschützt werden. Sie sind nicht als Schlachtfelder zu missbrauchen!"

Mitarbeiter*innen von MSF besuchten das Al-Shifa-Krankenhaus im Januar und März 2024. Trotz der eingeschränkten Funktion des Krankenhauskomplexes und des Fehlens von dringend benötigten Vorräten behandelten sie im März immer noch über 200 Patient*innen. MSF fordert die sichere Evakuierung der verbliebenen Patient*innen, um die benötigte medizinische Versorgung sicherzustellen. Ein sofortiger und dauerhafter Waffenstillstand müsse jetzt umgesetzt werden, um die Zerstörung von Gesundheitseinrichtungen zu beenden, die das Leben von Patient*innen und medizinischem Personal gefährde.

"Mit der Belagerung des Al-Shifa-Krankenhauses verletzt die israelische Regierung Artikel 18 der Genfer Konvention, wonach Zivilkrankenhäuser, die zur Versorgung von Verwundeten und Kranken dienen, unter keinen Umständen angegriffen werden dürfen", erklärt die IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen. Die Zerstörung des Gesundheitssektors in Gaza, mit der der palästinensischen Bevölkerung jede Chance auf Überleben oder medizinische Versorgung genommen wird, sei absolut inakzeptabel und dürfe von der internationalen Gemeinschaft nicht länger hingenommen werden.

In seinem Kommentar zur Genfer Konvention erklärt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, die Verpflichtung nach Artikel 1 verlange u.a., dass Staaten von der Weitergabe von Waffen absehen, wenn zu erwarten sei, dass die Waffen zur Verletzung der Konventionen eingesetzt werden. Nach Artikel 6 Absatz 3 des Vertrags über den Waffenhandel (ATT), den die Bundesregierung unterzeichnet hat, verpflichten sich die Vertragsstaaten zudem, keine Transfers konventioneller Waffen zu genehmigen, wenn sie zum Zeitpunkt der Genehmigung Kenntnis davon haben, dass die Waffen z.B. zur Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Angriffen auf zivile Objekte oder Zivilpersonen oder andere Kriegsverbrechen verwendet werden. Auf eine Einhaltung des Vertrags drängten zivilgesellschaftliche Gruppen und UN-Expert*innen zuletzt Ende Februar 2024 im Rahmen eines Treffens der Vertragspartner in Genf.

Quelle: IPPNW - Pressemitteilung vom 03.04.2024.

Veröffentlicht am

04. April 2024

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