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Zwei Jahre nach Kriegsbeginn: Connection e.V. und PRO ASYL kritisieren Asyl-Ablehnungen russischer Verweiger*innen

Zwei Jahre nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiterhin russische Verweiger*innen des Krieges ab und verpflichtet sie, nach Russland zurückzukehren. Connection e.V. und PRO ASYL sind alarmiert über die ihnen vorliegende Begründung des BAMF, die das Risiko für die russischen Verweiger*innen, in einem völkerrechtswidrigen Krieg rekrutiert zu werden, ignoriert.

Die Quote der Asyl-Anerkennungen hat sogar abgenommen, wie Zahlen des Bundesinnenministeriums zeigen. "Nach unseren Erkenntnissen trifft dies vor allem diejenigen Militärdienstpflichtigen, die sich schon rechtzeitig vor einer Rekrutierung dem Zugriff des Militärs entzogen hatten. In letzter Konsequenz bedeutet das, dass deutsche Behörden russische Verweiger*innen dem russischen Militär zur Rekrutierung in einen völkerrechtswidrigen Krieg ausliefern werden", so Rudi Friedrich, Geschäftsführer des Kriegsdienstverweigerungs-Netzwerks Connection e.V.

EU verschärft Visaregelungen

Zuletzt hatte Connection e.V. im September 2023 eine Analyse vorgelegt, wonach mindestens 250.000 Militärdienstpflichtige aus Russland seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine das Land verlassen haben und Schutz in anderen Ländern suchen. Der größte Teil floh in südliche Nachbarstaaten wie Kasachstan oder Georgien. Oft ist ihre Situation dort prekär, weil sie häufig nur einen zeitlich befristeten Aufenthaltsstatus haben.

"Die Europäische Union hat zugelassen, dass Visaregelungen gegenüber militärdienstpflichtigen Russ*innen noch verschärft wurden statt ihre Entscheidung gegen eine Teilnahme im Krieg zu unterstützen", sagt Karl Kopp, Geschäftsführer von PRO ASYL. Laut Eurostat konnten daher zwischen Februar 2022 und Ende 2023 nur etwa 9.000 militärdienstpflichtige Männer aus Russland Asyl in einem Staat der Europäischen Union beantragen.

Asylanerkennungen haben abgenommen

Das Bundesinnenministerium legte im September 2023 detaillierte Zahlen zu männlichen Asylantragstellern in Deutschland zwischen 18 und 45 Jahren aus Russland vor. Für die ersten acht Monate 2023 kommt das Bundesinnenministerium zu dem Schluss, dass von 904 behandelten Anträgen lediglich elf positiv entschieden wurden, 33 wurden abgelehnt, in mehr als 800 Fällen wurden die Betroffenen auf das Asylverfahren in anderen Ländern wie Polen, Kroatien oder Finnland verwiesen.

Damit ist die Anerkennungsquote von 2022 auf 2023 sogar noch gefallen. Gab es im Jahr 2022 zumindest noch 40 Prozent positive Entscheidungen bei den inhaltlich geprüften Asylanträgen, so nahm die Quote für Januar bis September 2023 ab und betrug nur noch 25 Prozent.

Connection e.V. und PRO ASYL sind insbesondere alarmiert darüber, mit welchen Begründungen das BAMF Asylanträge von Militärdienstentzieher*innen ablehnt. In einem Bescheid vom 29. September 2023 führt das Amt bei einem Reservisten, der bereits einen Einberufungsbescheid erhalten hatte, aus, er ergebe sich "alleine aus der Verweigerung der Teilmobilisierung keine Verfolgungshandlung". Es sei zwar nicht auszuschließen, "dass im Rahmen des Ukrainekrieges und im weiteren Verlaufe des Kriegsgeschehens härtere Bestrafungen gegen Mobilisierungsentzieher ausgesprochen werden. Eine konkrete Durchsetzung ist nach aktueller Rechtslage jedoch nicht beachtlich wahrscheinlich."

In völkerrechtswidrigen Krieg eingezogen

Abgesehen von einer möglichen Strafverfolgung wird jedoch auf den entscheidenden Umstand überhaupt nicht eingegangen: Der Antragsteller würde bei seiner Rückkehr nach Russland mit großer Sicherheit in den völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine eingezogen. Urteile der Verwaltungsgerichte Halle und Berlin zeigen, dass dies sehr wohl zu einer Anerkennung führen muss.

Die Praxis des Bundesamtes zeigt, dass die Ankündigungen aus der Politik , sich für eine Anerkennung der russischen Verweiger*innen einzusetzen, nicht viel wert sind. "Offensichtlich gibt es Anerkennungen nur bei Deserteur*innen, wie vom Bundesinnenministerium angekündigt. Die große Zahl der Militärdienstentzieher*innen wird jedoch abgelehnt. Das ist ein unerträglicher Zustand", so Rudi Friedrich, Geschäftsführer von Connection e.V.

Wer sich einem Krieg entzieht, verdient Schutz

PRO ASYL und Connection e.V. fordern von der deutschen Bundesregierung, Möglichkeiten zu schaffen, Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer, Militärdienstentzieher und Deserteure zu garantieren. Dazu gehört:

  • Russische Staatsbürger*innen müssen auch von Ländern außerhalb Russlands, wo ihnen eine Abschiebung nach Russland droht, Anträge zur Aufnahme in die Europäische Union stellen können. Ihnen sollte der Weg zu humanitären Visa ermöglicht werden.
  • Keine Pushbacks! Eine Aufnahme Schutzsuchender kann nur gelingen, wenn die illegalen Pushbacks gestoppt werden und die Menschen Zugang zu einem fairen Asylverfahren erhalten. Aber die derzeitigen Regelungen für eine Visavergabe hindern viele daran, sichere Länder zu erreichen.
  • Mit Blick auf Asyl oder einen anderen Aufenthaltsstatus müssen die EU-Länder nicht nur Kriterien für Deserteur*innen entwickeln, sondern vor allem Lösungen für die größere Zahl der Militärdienstentzieher*innen finden. Sie wären bei einer zwangsweisen Rückkehr nach Russland einer Rekrutierung für einen völkerrechtswidrigen Krieg unterworfen.
  • Die EU sollte ein Aufnahmeprogramm beschließen, damit diejenigen russischen Staatsbürger*innen, die sich unter großem Risiko von der Regierung ihres Landes abgewandt haben, Möglichkeiten der Ausbildung und Beschäftigung erhalten.

Weitere Informationen  finden Sie im Hintergrundtext von Connection e.V. "Russinnen und Russen, die sich dem Krieg verweigern" sowie auf der PRO ASYL-Homepage in einer gekürzten Fassung .

PRO ASYL und Connection e.V. sind Teil der #ObjectWarCampaign , mit der sich europaweit mehr als hundert Organisationen für Schutz und Asyl von Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine einsetzen.

Auf die Situation von Deserteur*innen und Militrdienstentzieher*innen aus der Ukraine und aus Belarus sind wir an anderer Stelle ausführlich eingegangen.

Weitere Infos unter https://de.Connection-eV.org/article-4015  

Quelle: Connection e.V. und PRO ASYL - Pressemitteilung vom 21.02.2024.

Veröffentlicht am

21. Februar 2024

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