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Deutschland hat selbst Völkermord begangen und verteidigt Israel jetzt in Den Haag

Deutschland unterstützt Israels Verteidigung vor dem Internationalen Gerichtshof

Die deutsche Regierung stellt sich beim Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Südafrika und verteidigt Israel damit gegen den Vorwurf des Völkermordes. Die Nichteinhaltung der internationalen Konvention zur Verhinderung von Völkermord durch Deutschland, einem Land, das im 20. Jahrhundert Völkermord an mehreren Völkern begangen hat, rief heftige Kritik aus Namibia, Bosnien, Frankreich und Palästina hervor.

Am 11. Januar begründete Südafrika in Den Haag seine Klage gegen den Staat Israel, und am 12. Januar gab Israel seine Antwort. Die Bedeutung dieses Falles wurde in BIP-Aktuell 287 erörtert. Kurz nach der Klage Südafrikas vor dem Gerichtshof erklärte die deutsche Regierung, dass sie beabsichtigt, in dem Gerichtsverfahren Israel zu verteidigen mit der Begründung,  Israel habe im Gazastreifen kein Verbrechen des Völkermords  begangen (siehe BIP-Aktuell #285 ). Der Internationale Gerichtshof. Quelle: 2024, Internationaler Gerichtshof.

Der Zeitpunkt der deutschen Erklärung ist wichtig. Indem Deutschland seine einseitige Unterstützung für Israel nach dem Plädoyer der israelischen Anwälte vortrug, unterstützt es deren Erklärung. Israel behauptet, dass die Aufrufe zur Vernichtung der Zivilbevölkerung in Gaza nicht als Aufrufe zum Völkermord gelten können, weil sie in der Hitze des Gefechts geäußert wurden. Israel habe sich nicht des Völkermordes schuldig gemacht, weil den Palästinensern über Twitter Anweisungen gegeben wurden, wohin sie sich begeben müssen, um zu überleben. Diese Begründung ist widersinnig, denn Israel hatte das Internet und den Strom im Gazastreifen abgeschaltet und damit den Bewohnern den Zugang zu Twitter verwehrt, die Palästinenser konnten die Anweisungen  also gar nicht erhalten haben.

Es stellt sich daher die Frage, welches Interesse die deutsche Regierung hat, Israel zu verteidigen und damit das Verbrechen des Völkermordes zu leugnen. Die deutsche Regierung behauptet, die Konvention zur Verhinderung des Verbrechens des Völkermordes zu respektieren, entscheidet sich dann aber dafür, den Text der Konvention, die systematische Diskriminierung und Entrechtung der Palästinenser durch die israelischen Behörden und die vorsätzliche Tötung von Zivilisten durch das israelische Militär zu ignorieren. Diese Begründung ist zynisch und schizophren:  Kann denn angesichts des deutschen Völkermordes an Juden, an Sinti und Roma, an Herero und Nama im vorliegenden Fall  die Motivation der deutschen Stellungnahme mit einer ”historischen Verantwortung” begründet werden? Hat es vielleicht eher damit zu tun, dass die deutsche Regierung Waffen an Israel verkauft (siehe BIP-Aktuell #283 )? Bei einer einstweiligen Verfügung des IGH auf Durchsetzung eines  Waffenstillstandes könnte Deutschland keine Waffen mehr an Israel verkaufen, worauf Israels ehemaliger stellvertretender Staatsanwalt Yehouda Sheffer hingewiesen hat.

Quelle:  BIP e.V. - BIP-Aktuell #288.

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Veröffentlicht am

24. Januar 2024

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