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Hohes Gut der Kultur in Berlin gefährdet

pax christi-Nahostkommission kritisiert die Benutzung einer überholten Definition von Antisemitismus durch den Berliner Senat

Die deutsche Sektion der internationalen katholischen Friedensbewegung pax christi sieht die Bekämpfung von Antisemitismus und Rassismus als eine sehr wichtige politische und gesellschaftliche Aufgabe in Deutschland an. Rassismus und Antisemitismus muss in unserer Gesellschaft entschieden - im Kleinen und im Großen - entgegengetreten werden. Beides muss auch konsequent strafrechtlich verfolgt werden. "Antisemitismus ist Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische)" wie die `Jerusalemer Erklärung´ Antisemitismus erklärt.

Ab Januar 2024 will der Berliner Senat Kultureinrichtungen und Projekte in der Hauptstadt verpflichten, sich zu der Arbeitsdefinition Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) aus dem Jahr 2016 zu bekennen, wenn sie eine Förderung erhalten wollen. Dies kritisiert die Sprecherin der Nahost-Kommission von pax christi, Wiltrud Rösch-Metzler, vehement, denn: "Es steht ein Verlust von Meinungs- und Kunstfreiheit zu befürchten. Diese Arbeitsdefinition von Antisemitismus der IHRA ist ungenau, überholt und wird auch von jüdischen und israelischen Antisemitismusforschern in Zweifel gezogen. Selbst im Kreis der Autor:innen dieser Definition wird diese als unzeitgemäß und überarbeitungsbedürftig kritisiert. Die pauschale, undifferenzierte Verwendung des Begriffs Antisemitismus schadet der Bekämpfung des tatsächlich existierenden Antisemitismus eher, als dass sie nützt. So wird das wichtige Warn-Wort Antisemitismus sinnentleert, wenn es als Rufmordwerkzeug und Totschlagargument bei einer Kritik an israelischem Regierungshandeln herhalten muss. Tatsächlich geschieht Kritik an der israelischen Palästina-Politik nicht selten aus Sorge um die Zukunft Israels."

Rösch-Metzler weist ferner darauf hin, dass schon länger alternative Definitionen zum Antisemitismus vorliegen: "Weit über 300 Historiker:innen und Intellektuelle vornehmlich aus Israel, den USA und Deutschland (u.a. auch Peter Schäfer, der frühere Leiter des Jüdischen Museums in Berlin) haben 2021 die `Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus´ unterzeichnet. Verfasst wurde sie von Autor:innen und Wissenschaftler:innen mit Publikationen zu Antisemitismus, Holocaust und verwandten Themen. Diese Erklärung beinhaltet neben einer historisch fundierten Kerndefinition von Antisemitismus eine Reihe von Leitlinien für die Benutzung. Wir appellieren an den Berliner Senat, sich diese Definition zu eigen zu machen und von der IHRA-Definition Abstand zu nehmen. Im Übrigen gehen wir davon aus, dass sich die Kulturinstitutionen in Deutschland an Recht und Gesetz einschl. des Grundgesetzes halten, auch ohne dass sie z.B. eine Erklärung und Definition von Antisemitismus unterschreiben."

Hintergrund

Die pax christi Nahost-Kommission stellt zum Grundgesetz Artikel 1 fest: "Es gibt keine gravierenden und weniger gravierenden Menschenrechtsverletzungen; internationales Recht ist universal und nicht relativierbar, die Menschenwürde des Einzelnen ist unantastbar. So ist es auch im deutschen Grundgesetz in Artikel 1 Absatz 1 wie auch in der Menschenrechtscharta festgeschrieben. "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.", heißt es weiterhin in Artikel 3, Abs. 3. Die rechtliche Lage ist damit eindeutig und muss konsequent angewendet werden. Dies gilt aber auch im Umkehrschluss für den Schutz der Meinungsfreiheit, wird Artikel 3, Abs. 3 nicht verletzt."

Zur weiteren Information siehe

Quelle:  pax christi Deutschland - Pressemitteilung vom 22.01.2024.

Veröffentlicht am

23. Januar 2024

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