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Den Krieg mit einem Verhandlungsfrieden beenden

Legitime Selbstverteidigung und das Streben nach einem gerechten und dauerhaften Frieden sind kein Widerspruch.

Von Professor Dr. Peter Brandt, Professor Dr. Hajo Funke, General a.D. Harald Kujat, Professor Dr. h.c. Horst Teltschik

Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs am 24. Februar 2022 führt die Ukraine einen legitimen Verteidigungskrieg, in dem es um ihr Überleben als Staat, ihre nationale Unabhängigkeit und Sicherheit geht.

Diese Feststellung gilt unabhängig von der demokratischen und rechtsstaatlichen Qualität und der Verfassungsrealität, auch unabhängig von der sehr viel komplizierteren Vorgeschichte und dem ebenfalls komplizierteren weltpolitischen Zusammenhang des Krieges.

Die Legitimität der bewaffneten Selbstverteidigung auf der Grundlage des Art. 51 der UNO-Charta entbindet die Regierung in Kiew und die sie unterstützenden Staaten allerdings nicht von der Verpflichtung, nicht zuletzt gegenüber dem eigenen Volk, Vernunft walten zu lassen, sich der Steigerung von Gewalt und Zerstörung nicht hinzugeben und die Erlangung eines gerechten und dauerhaften Friedens politisch zu befördern. Auch während des Krieges – und gerade währenddessen – darf das stete Bemühen um eine diplomatische Lösung nicht nachlassen.

Das gilt ebenso für die mittelbar Beteiligten, auch für die Bundesrepublik Deutschland, die durch das Friedensgebot des Grundgesetzes sogar besonders verpflichtet ist. Zudem hat die Bundesregierung am 2. März 2022, wenige Tage nach Beginn des russischen Angriffs, einer von der Ukraine eingebrachten, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossenen Resolution zugestimmt, die eine "friedliche Beilegung des Konfliktes zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine durch politischen Dialog, Verhandlungen, Vermittlung und andere friedliche Mittel" fordert. Am 23. Februar 2023 wurden die Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen in einer weiteren UN-Resolution aufgefordert, "ihre Unterstützung diplomatischer Anstrengungen zu verdoppeln, um einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine zu erreichen." Diese Verpflichtung gilt auch für die ukrainische Regierung, die weiter Verhandlungen mit Russland ablehnt.

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Quelle: Berliner Zeitung - 09.09.2023.

Veröffentlicht am

14. September 2023

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