Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

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Einblick in den Alltag im Lebenshaus

Von Katrin Warnatzsch - Soziale Friedensarbeit (aus: Lebenshaus Schwäbische Alb, Rundbrief Nr. 108, März 2021 Der gesamte Rundbrief Nr. 108 kann hier heruntergeladen werden: PDF-Datei , 696 KB. Den gedruckten Rundbrief schicken wir Ihnen/Dir gerne kostenlos zu. Bitte einfach per Mail abonnieren )

Corona-Zeit: an einem Montagmorgen mitten im tiefsten Winter

Am ersten Tag nach den Weihnachtsferien sind Schulen derzeit wegen Corona alle geschlossen. Als deshalb die Berufsschule über die Lernplattform "Moodle" im Internet besucht werden sollte, stand ein junger Afghane um 7:45 Uhr verzweifelt an unserer Haustür. Es bestünde Anwesenheitspflicht für ihn in der Schule. Er nimmt die Vorbereitung auf seinen Ausbildungsgang als Verkäufer sehr ernst und will sich keine Fehler erlauben. Wie aber soll er nun Anwesenheit nachweisen, wenn er weder Internetzugang herstellen noch die Schule telefonisch erreichen könne?

Wir konnten ihm auch nicht helfen. Die "Moodle"-Plattform war, wie sich später herausstellte, wegen des Ansturmes der Schüler an diesem Tag und einer Panne zusammengebrochen. Das Problem blieb zunächst für den afghanischen Berufsschüler ungelöst.

Von einem Zimmer aus bei uns mit Internetzugang versuchte er den ganzen Vormittag lang vergebens, seine Schule wenigstens telefonisch zu erreichen. Dann hat er mit dem Chef des Einkaufsmarktes, in dem er die Ausbildung zum Verkäufer machen will, vereinbart, zur Arbeit zu gehen.

Während Homeschooling muss der Schüler über Internet Kontakt zur Schule herstellen und dafür braucht er ein Tablet oder einen PC. Sein PC ist so alt, dass er kein Internet installieren kann, zudem gibt es in seiner Wohnung im Nachbarort keine ausreichend stabile Internetverbindung. Er hatte den alten PC nur benutzt, um das Tippen zu erlernen.

Ich trug ihm auf, sich direkt an die Schule zu wenden. Von dort erhielt er schließlich ein Tablet als Leihgabe. Darüber ist er nun ganz glücklich. Um sein durch den anhaltenden Lockdown und die geschlossene Berufsschule weiter bestehende Problem zu lösen, machten wir ihm das Angebot, dass er im Lebenshaus lernen kann.

Nun teilen wir an zwei Tagen in der Woche das W-Lan des Lebenshauses mit ihm. Er kommt dann frühmorgens zu uns und verbringt lernend viele Stunden in einem kleinen Zimmer im Dachgeschoss des Lebenshauses. Muss er am nächsten Tag in der Frühe oder auch bis spät abends im Markt arbeiten, dann kann er auch bei uns übernachten, weil die Zugverbindung nach Hause marginal ist. Und weil das Lernen Hunger macht, wird er von uns mitversorgt.

Ergänzend besucht A. einen ehemaligen Lehrer am Ort, der ihn seit langem bei den Schularbeiten unterstützt. Diese Konstruktion der während des Lockdowns geschlossenen Schulen soll ihm helfen, fit für die Ausbildung zu werden. Dass er bereits so weit gekommen ist, ist ein sehr großer Schritt für ihn, konnte er doch in seiner Kindheit und Jugend nicht zur Schule gehen, war also Analphabet. Hier in Deutschland hat er Lesen und Schreiben gelernt, ist eifrig, neugierig und leistungswillig. Ihm hilft die tägliche Struktur auch während des Homeschooling, um nicht in Depressionen zu verfallen.

Für uns im Lebenshaus bedeutet das, auch bei Begegnungen mit ihm, wie mit den beiden anderen Mitbewohnern und anderen Unterstützung Suchenden, auf den Abstand zu achten, sich gegenseitig mit Masken zu ertragen, langsam und vorsichtig zu agieren. Unser Wohnraum liegt mitten drin, nicht abgrenzbar. Unser großes Treppenhaus ist in diesen Zeiten endlich einmal günstig, da es erlaubt, Begegnungen rechtzeitig abzuschätzen.

Was mir Mühe macht

Unter den Personen, die ich in den letzten Jahren begleitet habe, gibt es ein paar wenige, die mir wirklich Schwierigkeiten machen. Um dies möglichst zu vermeiden, frage ich zum Beispiel vorsichtig nach, wie es mit dem Geld geht, ob ihre Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist, usw. Dann kann es sein, dass sie mir mit der augenscheinlich ganzen Körperhaltung und dem ihnen zur Verfügung stehenden radebrechenden Deutsch zu verstehen geben, dass sie ihre ungeliebten bürokratischen Angelegenheiten vollständig im Griff hätten und selbständig erledigen könnten, was Behörden so von ihnen wollen. Sprich: ich kann, lass mich!

Leider kommt es vor, dass sie mich dann Wochen später mit den nicht weiterbewilligten Sozialleistungen konfrontieren, mit der Null auf ihrem Konto, mit Druck von Behörden. Dann wachsen meine grauen Haare noch schneller…

Mir wird dann allmählich klar, dass es offensichtlich daran fehlt, die eigene Lage richtig zur Kenntnis zu nehmen. Die meiste Zeit läuft ja alles gut, man bleibt unbehelligt. Das Schicksal von Menschen aus demselben Herkunftsland, die um ihren Aufenthalt vor Gericht kämpfen müssen, nimmt man unter Umständen erst gar nicht zur Kenntnis. Grund dafür kann z.B. sein, dass man selbst sofort als Flüchtling anerkannt wurde und damit erst einmal überaus privilegiert in der eigenen Community und auch bei den Unterstützenden war. Das Leben wurde dann erst einmal als leicht und frei empfunden, im Vergleich zur eigenen Vergangenheit und der Flucht. Verdrängung von Problemen spielt natürlich auch eine Rolle.

Oder man gehörte als geflüchtete Frau zur besonders zu schützenden Personengruppe und erhielt deswegen schnell vom BAMF eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis für z.B. ein oder zwei Jahre. Die behördliche Begründung dafür war sehr kurz, was sich nicht eingeprägt hatte. Damit wurde dieser Vorgang nicht ausreichend zur Kenntnis genommen. Der Stress der zurückliegenden Flucht und das Einleben in der neuen Umgebung haben alle Kräfte gebunden.

Eine Aufenthaltserlaubnis kann dann mit einem rechtzeitig gestellten Antrag verlängert werden, wenn die Gründe dafür, also z.B. im Heimatland liegend, immer noch vorhanden sind. Oder die Gründe liegen in der eigenen Person, dann müsste man sie z.B. durch entsprechende Dokumente von Fachärzten weiterhin nachweisen.

Dies alles verständlich zu machen, ohne dass bei den Betreffenden genügend deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sind, das ist sehr schwierig. Übersetzende stehen nicht zur Verfügung oder werden vielleicht nicht ernst genug genommen. Und es gibt eben auch Persönlichkeiten, die nicht mitarbeiten, die auf stur schalten, die irgendwelche Gründe dafür haben, warum sie die geforderte "Mitwirkungspflicht" ablehnen. Es handelt sich schließlich um ganz normale Menschen, alle unterschiedlichen Charakters, aus oftmals ganz anderen Kulturen, oft ohne prägende Erfahrungen mit der Schriftlichkeit.

Warum das Ausländerrecht und die Behörden es den eingewanderten Mitmenschen so schwermachen, steht auf einem anderen - politischen - Blatt: sie sollen sich hier nicht einfach auf Dauer sicher und wohl fühlen können. Ihr Leben unter uns soll lange Zeit etwas Außergewöhnliches sein, sie sollen sich allenfalls geduldet fühlen. Und am besten wäre es, sie würden freiwillig wieder das Land verlassen.

Diese Signale kann ich natürlich nicht unterstützen. Und weil mir die Folgen vor Augen stehen, die es hat, wenn bestimmten Anforderungen nicht nachgekommen wird, raufe ich mir zeitweise einfach die Haare und meine Geduld ist am Ende.

Meistens handelt es sich auch um Menschen, die sehr im Hier und Jetzt leben, eine Vorausplanung ihres Lebens kaum in Angriff nehmen. Warum? In ihrer Heimat war das Überleben eines einzigen Tages nie selbstverständlich, ob man am Abend seine Lieben wiedersehen würde, war Glückssache. Bomben und Überfälle gehörten zum Alltag. Arbeit fand in Form von Tageslohn statt, auf öffentlichen Plätzen wurde sie täglich vergeben. Das Geld am Abend in der Tasche musste für den nächsten Tag und das Essen ausreichen. Was am darauf folgenden Tag sein würde, war unbekannt. Wozu dann etwas planen?

Über große Wünsche kam man in der Heimat, wo Gewalt, Bedrohung, Krieg und Elend herrschen, nicht hinaus. Und diese führten viele junge Menschen dann in ihrer Verzweiflung über die Landesgrenzen hinaus, auf der Suche nach mehr Sicherheit und Glück. Wer es geschafft hat, ist dann oft Hoffnungsträger für eine ganze Sippe, der Geld nach Hause zu schicken hat. Was natürlich mit Sozialleistungen nicht wirklich machbar ist. Und auch mit prekär bezahlten Hilfsarbeiterjobs nicht. Es werden mit der Zeit Schulden angehäuft, die wiederum zu Drucksituationen führen müssen…

Es geht aufwärts, langsam, manchmal sprunghaft

M. kommt zu mir und erzählt, wie viel besser er sich inzwischen fühlt, weil sein Asylverfahren positiv entschieden wurde und er einen Abschiebeschutz erhalten hat. Er kann sich nun, endlich, auch damit befassen, eine Ausbildung zu machen. Er arbeitet in einem Stukkateurbetrieb, wo es ihm sehr gut gefällt und das Verhältnis zu Kollegen und Chef stimme. Da er ein Mensch ist, der nicht zwei Dinge parallel machen kann, konnte er nun, nach abgeschlossenem Asylverfahren, endlich auch den Führerschein auf Anhieb erwerben und hat sich ein Auto gekauft. Obwohl viele seiner Freunde um ihn herum die Fahrschule so früh wie möglich und mit zu wenig Geld angefangen hatten, konnte er dem Drang dazu widerstehen. Dafür hatte er schon monatelang Geld gespart und nun noch einen Restkredit für ein Auto vom Lebenshaus bekommen. Da er uns bekannt ist und wir wissen, dass er sehr zuverlässig ist, hat er diesen erhalten und bereits schon die Hälfte zurückbezahlt. "Ich bin so erleichtert und glücklich, dass mein Leben jetzt aufwärts geht!" Strahlend und leicht, mit lächelnden Augen, sitzt er bei mir. Er weiß, dass alles harte Arbeit ist und er weiterhin auch Glück braucht. Aber das Allerwichtigste, nämlich hier in vergleichsweise sicheren Verhältnissen bleiben zu können, das beruhigt ihn zutiefst. Immer wieder bedankt er sich auch bei mir für unsere Hilfe und Unterstützung, ist sehr freundlich.

Auch für ihn ist es so, dass bei Notfällen in der Heimat sein Einkommen helfen muss, um Verwandte in ein Krankenhaus zu bringen, Medikamente zu besorgen, aus zerbombtem Haus umzuziehen. Das Damoklesschwert aus der verlorenen Heimat. Wie unendlich mühsam ist es für diese jungen Menschen, sich hier eine Zukunft aufzubauen.

Umdrehen in der Corona-Zeit

Eine Woche vor Weihnachten war ein bereits schon einmal verschobener Gerichtstermin für die Klageverhandlung eines Afghanen anberaumt worden. Nach mehreren intensiven Vorbereitungsstunden machten wir uns corona-konform in zwei Autos morgens früh auf den Weg nach Sigmaringen. Unterwegs brummte plötzlich mein Telefon. Rechtsanwalt Oskar Hahn schickte eine SMS, dass die Verhandlung kurzfristig abgesagt worden sei. Alle Beteiligten drehten um, schickten dem aufgeregten Asylsuchenden eine entsprechende Nachricht. Leider wissen wir bis heute nicht, wann die Verhandlung endlich stattfinden wird. Der betreffende afghanische Mann wartet nun schon fünf Jahre auf einen gesicherten Aufenthalt. Es wird ein erneuter Anlauf für eine Verhandlung mit der entsprechenden Vorbereitung nötig werden. Das ist zermürbend, für alle Beteiligten. Wenigstens hat er gute Aussichten auf ein Bleiberecht. Immer mehr ist es auch für ihn so, dass ihn die Wartezeit lähmt und eine notwendige Lebensplanung verhindert. Diesmal sind die Verhältnisse hier, in der neuen Heimat, ursächlich.

Muße in der Corona-Zeit

Vertieftes Nachdenken über unsere weitere Arbeit ist möglich geworden, weil die Besuche im Lebenshaus derzeit weniger sind. Es sind Zeiten entstanden, in denen wir in Ruhe ohne Unterbrechung einmal reden können, es alles langsamer und gründlicher sein kann. Ich habe dabei nicht den Eindruck, dass wir zu wenig Arbeit hätten, im Gegenteil, aber es fühlt sich anders an. Der aufgestaute Berg an Dingen, die weggeräumt oder neu sortiert werden sollen, ist noch nicht abgebaut. Neue Anregungen sind hereingekommen, die das Projekt mit der Kriegsdienstverweigerung entstehen ließen. Damit verbunden sind neue, bisher virtuelle oder schriftliche Kontakte, viel Lesen und sich Einfühlen in andere Lebensgeschichten. Unsere Phantasie wurde neu angeregt. Sitzungen mit dem Vorstand haben wir in Form von Telefonkonferenzen abgehalten.

Gesundwerden und Gesundbleiben spielt eine Rolle, aber dazu gehört auch die innere Ausgeglichenheit. Unsere schöne winterliche Umgebung nutzen wir für lange Spaziergänge und zum Laufen. Schnee hatten wir allerdings für diesen Winter schon genug. Langsam bereite ich mich auf den Frühling vor, wenigstens sehne ich mich danach. Möge es langsam wieder wärmer und bunter um uns werden.

Anhang 1

Erfolgreiche Unterstützung von Klageverfahren

Seit Anfang 2016 waren und sind 17 afghanische junge Männer dauerhaft im Lebenshaus zur Begleitung ihrer Klageverfahren gegen ihre abgelehnten Asylbescheide. Für die meisten haben wir die Fachanwälte Ullrich und Oskar Hahn aus Villingen mit der Vertretung im Klageverfahren vermittelt. Unsere Zusammenarbeit ist intensiv und erfreulich. Ein weiterer Fachanwalt aus Reutlingen betreute zwei als unbegleitete minderjährige Eingereiste.

Für die Begründung der Klagen hatte Katrin Warnatzsch mit diesen 17 afghanischen Männern jeweils in sehr langen Gesprächen die individuellen Fluchtgeschichten herausgearbeitet und in Schriftform gebracht. Das war und ist eine teilweise sehr schwierige, nervenaufreibende Arbeit für alle Beteiligten.

Doch diese schwierige Arbeit und das lange Warten hat sich bisher in der Mehrzahl der Fälle positiv ausgewirkt. Von 17 ursprünglich anhängigen Klageverfahren haben inzwischen 16 Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen stattgefunden. Und in immerhin 13 von 16 Fällen wurden die Bescheide des BAMF durch das Gericht als fehlerhaft angesehen und aufgehoben. Im Bundesdurchschnitt lag die bereinigte Erfolgsquote bei Gericht für afghanische Geflüchtete mit rund 50 Prozent in den vergangenen beiden Jahren auch schon hoch - nahezu jeder zweite Bescheid wurde bemängelt und korrigiert. Bei den afghanischen Schutzsuchenden aus Gammertingen und Umgebung, die durch das Lebenshaus bei der Klage unterstützt wurden, wurde sogar in 81,25% der Klageverfahren durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Entscheidung des BAMF wieder aufgehoben. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie sich mit ihrer erfolgreichen Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Aufenthaltsrecht erstritten haben.

Dieser Erfolg zeigt, dass es richtig ist, gegen die oft schlampigen und unangemessenen Ablehnungsbescheide des BAMF zu klagen. (ms)

Anhang 2

Sofortiger Abschiebestopp nach Afghanistan!

Großes Bündnis verurteilt aufs Schärfste die geplante Abschiebung mitten im Lockdown in das Kriegs-und Krisengebiet Afghanistan.

Wie im Dezember letzten Jahres wieder begonnen, setzt Deutschland seine monatlichen Abschiebungen nach Afghanistan auch 2021 fort. Abschiebungen in ein Land, welches 2020 schon das zweite Mal in Folge vom Institute for Economics & Peace in seinem Global Peace Index 2020 als das gefährlichste Land der Welt eingestuft wurde. Am 31. Januar 2021 hat das Auswärtige Amt Afghanistan als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) ausgewiesen und als Konsequenz seine Reise-und Sicherheitswarnungen noch weiter verschärft, da Afghanistan von COVID-19 besonders stark betroffen sei und das Gesundheitssystem den Belastungen nicht standhalte.

Im September 2020 stellte das Oberverwaltungsgericht Bremen und im Dezember 2020 auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg außerdem fest, dass auch gesunde, alleinstehende Männer ohne soziales Netzwerk in Afghanistan nicht dorthin abgeschoben werden dürfen, da sie aufgrund der durch die Corona-Pandemie verschlechterten wirtschaftlichen Lage nach einer Abschiebung ihre elementarsten Bedürfnisse absehbar nicht decken können.

Ungeachtet dessen hat Deutschland am 9.2.2021 den nächsten Abschiebeflug nach Afghanistan durchgeführt, bei dem sich wieder viele Bundesländer beteiligt haben.
Während in Deutschland einerseits um jedes Leben gekämpft wird, werden andererseits Menschen in ein Covid19-Hochrisiko-und Kriegsgebiet abgeschoben und die lebensbedrohliche Situation dort wissentlich in Kauf genommen. Und trotz des durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim ausgesprochenen, allerdings noch nicht rechtskräftigen, "nationalen Abschiebungsverbot" hat auch die grün-schwarze Landesregierung aus Baden-Württemberg wieder nach Kabul abgeschoben.

Unter den von der Abschiebung am 9. Februar Betroffenen waren der 22jährige Hasib aus Kempten/Allgäu, der dort zur Schule ging, jobbte, Fußballspielen liebt, eine Ausbildung beginnen wollte und jetzt abgeschoben wurde, sowie der 20jährige H. aus NRW, der im Iran geboren wurde, mit neun Jahren nach Deutschland kam, noch nie in Afghanistan war und dort auch keine Angehörigen hat. Um nur zwei Schicksale zu nennen.

Der Schutz von Menschenleben während einer globalen Pandemie einzigartigen Ausmaßes kann nicht an nationalen Grenzen halt machen und vom Aufenthaltsstatus oder der Nationalität abhängen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sofort jegliche Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen und Menschenleben zu schützen!

(leicht aktualisierte Erklärung eines breiten Bündnisses von rund 100 Organisationen vom 09.02.2021)

Fußnoten

Veröffentlicht am

11. März 2021

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