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Sieg in der EU gegen den Handel mit Besatzern

Eine Europäische Bürgerinitiative zwingt die Europäische Kommission zu Schritten gegen den Handel mit illegalen Kolonien.

Eine EU- Bürgerinitiative hat einen wichtigen Rechtsstreit gewonnen und die Europäische Kommission gezwungen anzuerkennen, dass ein Verbot des Handels mit illegalen Kolonien keine Sanktion, sondern eine Handelsmaßnahme ist. Die Europäische Kommission ist nun verpflichtet, das Verbot dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorzulegen. Ein neuer Bericht der Initiative "Don’t buy into Occupation" legt das Ausmaß der finanziellen Verflechtungen zwischen europäischen Unternehmen und Firmen offen, die von der Besatzung profitieren.

2012 führte die Europäische Union einen neuen Mechanismus ein, der es den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Unterschriften für eine Bürgerinitiative zu sammeln, um die Europäische Kommission zu zwingen, Gesetzesvorschläge zur Abstimmung zu stellen. Dazu müssen eine Million Unterschriften aus allen EU-Staaten gesammelt werden.

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) fordert ein Verbot des Handels mit illegalen Kolonien in besetzten Gebieten - nicht nur in Palästina, sondern auch in der von Marokko besetzten Westsahara. Die Europäische Kommission weigerte sich, der Forderung der EBI nachzukommen und behauptete, dass es sich bei einem Verbot des Handels mit illegalen Kolonien um Wirtschaftssanktionen handele, welche die Kommission nicht berechtigt sei umzusetzen.

Daraufhin rief die EBI den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, der am 12. Mai 2021 entschied , dass ein Verbot des Handels mit illegalen Kolonien keine Sanktion, sondern eine Handelsmaßnahme ist. Es gehe nicht darum, eine Sanktion gegen den Besatzungsstaat zu verhängen, sondern vielmehr um das Recht des besetzten Staates, seine Souveränität über die eigene Wirtschaft anzuerkennen. Unternehmen, die in einer illegalen Kolonie tätig sind, unterliegen den Gesetzen Palästinas bzw. der Westsahara und nicht denen einer ausländischen Besatzungsmacht. Die Europäische Kommission habe die Pflicht, diesen Sachverhalt anzuerkennen.

Die Organisation European Coordination of Committees for Palestine (ECCP) hat die Bemühungen der EBI koordiniert und die folgende Presseerklärung veröffentlicht:

"Juristischer Sieg gegen die Europäische Kommission ebnet den Weg, um den Handel mit illegalen Siedlungen zu stoppen.

Nachdem die Organisatoren der European Citizens Initiative (ECI) für ein Verbot des Handels mit illegalen Siedlungen in besetzten Gebieten wie Palästina und der Westsahara den Rechtsstreit gegen die Europäische Kommission gewonnen haben, hat diese zugestimmt, die Bürgerinitiative zu registrieren."

Maître Gilles Devers, der die ECI vor den EU-Gerichten vertritt, erklärt dazu:

"Meine Mandanten haben nie versucht, ausländische Staaten zu sanktionieren; ihre einzige Forderung war, dass die EU ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt und aufhört, die Souveränitätsrechte der besetzten Völker über ihre Heimat und ihre Ressourcen zu missachten.
(…)

Nachdem die EU-Kommission sich jahrelang ihrer eigenen Verantwortung entzogen hat, hat sie nun anerkannt, dass sie die Befugnis - und damit die Pflicht - hat, die Verhängung von Einfuhr- und Ausfuhrverboten für illegale Siedlungen vorzuschlagen. Die Anerkennung, dass es sich bei der Unterbindung eines solchen Handels um eine EU-Handelsmaßnahme handelt, bestätigt einmal mehr, dass die einzelnen EU-Mitgliedstaaten jederzeit beschließen können, den Handel mit illegalen Siedlungen im Rahmen der Gemeinsamen EU-Einfuhrregelung zu unterbinden, welche Einfuhrbeschränkungen aus ethischen Gründen und aufgrund politischer Grundsätze zulässt."
(…)

Tom Moerenhout, ein Organisator der ECI, weist darauf hin, dass der juristische Sieg nun in die Tat umgesetzt werden müsse, um den Handel mit Produkten aus illegalen Siedlungen in allen gegenwärtigen und zukünftigen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Besatzung endlich zu unterbinden. Diese Maßnahmen müssten sich an vier Fronten abspielen.

  • Die einzelnen Mitgliedstaaten können und sollten ihre eigenen Pläne zur Ächtung des Handels mit illegalen Siedlungen vorantreiben. Dies muss die Kommission dazu veranlassen, endlich das Gleiche für die gesamte EU zu tun.

  • Zweitens können die europäischen Bürger die Kommission dazu drängen, den Handel mit Siedlungen zu unterbinden, indem sie die Europäische Bürgerinitiative unterzeichnen. Wenn 1 Million Unterschriften zusammenkommen, wird die Kommission die Macht der EU-Bürger spüren, die fordern, dass der EU-Handel die Menschenrechte respektiert.

  • Drittens können die Mitglieder des Europäischen Parlaments endlich eine aktivere Rolle bei der Kontrolle der Außenwirtschaftsbeziehungen der EU spielen. Der Ausschuss für Internationalen Handel und einzelne Abgeordnete des Europäischen Parlaments können die Kommission unverzüglich auffordern, eine allgemeine Regelung einzuführen, die den Handel mit illegalen Siedlungen unterbindet.

  • Viertens können und sollten die Regierungen der Mitgliedstaaten die Unterbindung des Handels mit illegalen Siedlungen im Europäischen Rat diskutieren. Der Rat kann die Kommission mit einfacher Mehrheit auffordern, einen Vorschlag auszuarbeiten, über den dann mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt wird. (…)"

Es ist an der Zeit, dass die EU im Einklang mit ihren rechtlichen Verpflichtungen handelt. Untätigkeit lässt sich nicht mehr damit rechtfertigen, dass im Europäischen Rat kein Konsens über Handelssanktionen gegen einen bestimmten Besatzungsstaat besteht. Nichts hält die europäischen Bürger, Parlamentarier und Regierungen mehr davon ab, auf nationaler und EU-Ebene endlich entscheidende Schritte zu unternehmen, um den Handel mit illegalen Siedlungen zu stoppen, die die Menschenrechte und den internationalen Frieden bedrohen."

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat die Europäische Kommission die EBI am 8. September registriert . Jetzt muss ECI eine Millionen Stimmen bis März 2022 in der EU sammeln, um das EU Parlament zu verpflichten, aktiv zu werden und Rechtsvorschriften vorzuschlagen, die den Handel mit Produkten aus illegalen Kolonien verbieten. Da die Europäische Kommission nun aktiv werden muss, hat eine Koalition aus 24 Organisationen eine Initiative mit dem Titel "Don’t buy into Occupation" (Kauft nicht von der Besatzung) ins Leben gerufen. Dazu gehören palästinensische, regionale und europäische Organisationen. Die Initiative wurde am 29. September 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie wurde von einem detaillierten Bericht begleitet, in dem die europäischen Unternehmen aufgeführt sind, die in illegale Aktivitäten der Besatzung investiert haben und diese finanzieren.

Das Vorwort zu diesem Bericht wurde vom Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Lage der Menschenrechte in den palästinensischen Gebieten, Michael Lynk, verfasst. Der Bericht stellt fest, dass 672 europäische Finanzinstitute finanzielle Beziehungen zu 50 Unternehmen unterhalten, die aktiv an illegalen Siedlungen im Westjordanland beteiligt sind. Europäische Banken haben ihnen im Zeitraum von 2018 bis Mai 2021 Kredite in Höhe von 114 Milliarden Dollar vergeben und Vermögenswerte in diesen Unternehmen im Wert von 141 Milliarden Dollar gehalten.

Unter diesen zehn größten europäischen Finanzinstituten rangiert die Deutsche Bank auf Platz 2 und die Commerzbank auf Platz 9. Unter den zehn größten Investoren in die Besetzung kommt die Deutsche Bank auf Platz 5 und die Allianz AG auf Platz 6. Von den 50 Unternehmen, die in die illegalen Kolonien involviert sind, hat der Bericht "Don’t buy into Occupation" drei ausführliche Fallstudien verfasst: über BNP Paribas , ein französisches Finanzunternehmen, Booking.com , ein in den USA ansässiger Hotelbuchungsdienst, der Tourismus in den illegalen Kolonien ermöglicht, die nicht einmal darüber informiert werden, dass sie Zimmer in einem besetzten Gebiet und auf gestohlenem Land buchen, und HeidelbergCement mit Sitz in Deutschland, das im besetzten Westjordanland Rohstoffe abbaut und sie für den Bau illegaler Kolonien verkauft.

Quelle:  BIP e.V. - BIP-Aktuell #189.

Veröffentlicht am

04. Oktober 2021

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