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Zentralasien: Kein Emirat mit uns

Turkmenistan, Usbekistan und Tadschikistan schotten sich gegen die Taliban vorerst ab. Ihre eigene Stabilität ist in Gefahr

Von Lutz Herden

Undenkbar, dass Afghanistan je von der sicherheitspolitischen Agenda der postsowjetischen Staaten Zentralasiens verschwunden wäre. Nie in den vergangenen drei Jahrzehnten gab es dazu nur den geringsten Anlass. Bei einer mehr als 2.400 Kilometer langen Grenze, die Turkmenistan, Usbekistan und Tadschikistan von Afghanistan trennt oder mit dem südlichen Nachbarn verbindet – je nachdem –, eine durchaus nachvollziehbare Perspektive. Zu groß die Furcht vor islamistischer Infiltration oder militanten Dschihad-Netzwerken in den Grenzregionen, wenn diese zum Rückzugsort für versprengte Taliban oder andere Formationen zu werden drohten. Überdies rumorte die Gefahr, in den Sog eines afghanischen Staatsverfalls zu geraten oder Transitrouten des internationalen Drogenhandels nicht mehr kontrollieren zu können.

Militärmanöver an der Grenze

Besonders Usbekistan und Tadschikistan hatten nach der Unabhängigkeit von 1991 Jahre eines militanten muslimischen Widerstandes zu überstehen, der von einer „islamischen Wiedergeburt“ als Ausdruck religiöser Erweckung träumte. Höchstes Ziel etwa der Islamischen Bewegung Usbekistans (IBU) war wie für die Glaubensbrüder in Afghanistan ein Gottesstaat, dem die Gesetze des Korans heilig sind. Zwar wurden die Aufstände mit aller Härte bekämpft, doch ging des Gespenst einer Talibanisierung weiter um. Oder wurde als Menetekel beschworen. Die Präsidenten Islam Karimow in Taschkent und Emomalij Rahmon in Duschanbe verteidigten ihren Machtanspruch und ihr säkulares Mandat für Republiken, die in neuen Verfassungen der islamischen Grundierung ihrer Gesellschaften Rechnung trugen, ohne sich auf den religiösen Charakter einer Staatsordnung festzulegen.

Insofern dürfte eine künftige Regierung in Kabul durch die Anrainer im Norden daran gemessen werden, ob sie Subversion unterbindet oder im Gefühl des Triumphes offen oder stillschweigend gutheißt. Dass es keinen Revolutionsexport geben werde, hat eine Taliban-Delegation Anfang Juli in Moskau gegenüber Außenminister Sergej Lawrow und dem russischen Afghanistan-Emissär Samir Kabulow mit Nachdruck beteuert. Eine Botschaft, die sich gleichermaßen an Tadschikistan, Usbekistan und Turkmenistan richtete. Deren Anlehnungsbedürfnis an die Russische Föderation mag Konjunkturen unterworfen sein, aber Partnerschaft bis hin zu militärischem Beistand bleibt ein Gebot nationaler Sicherheit. Sosehr sich auch Usbekistan – mit 34 Millionen Einwohnern bevölkerungsreichstes Land im postsowjetischen Zentralasien – selbst als Regionalmacht sieht, vermeidet es ein von Ressentiments belastetes Verhältnis zu Russland.

Dessen Armee unterhält in Tadschikistan mit der 201. Schützendivision und anderen Kräften eine der größten Militärbasen außerhalb des Landes. Zusammen mit einheimischen Streitkräften rückten diese Verbände allein im August zweimal zu Manövern aus, die bis zu 20 Kilometer an die afghanische Grenze heranführten. Es schien so, als werde die Warnung von Valeri Schirjajew, einem Kolumnisten der Nowaja Gaseta, befolgt: Man solle statt Illusionen die Gewissheit pflegen, dass mit dem Triumph der Taliban die Dschihadisten weltweit Mut schöpfen. Warum nicht auch die im Nordkaukasus und in Zentralasien? Dass Usbekistan als Transitland für Flüchtlinge zur Verfügung steht, aber auf deren unverzüglicher Weiterreise besteht, resultiert aus der Sorge, sich statt Hilfsbedürftigen Untergrundkämpfer einzuhandeln. Ähnlich reagiert Tadschikistan, wenn es Soldaten der geschlagenen Afghanischen Nationalarmee (ANA) ein Asyl verweigert.

Auf keinen Fall soll am Burgfrieden gerüttelt werden, wie er durch einen Friedensvertrag nach dem tadschikischen Bürgerkrieg von 1992 bis 1997 möglich wurde. Seinerzeit gelang parallel zur Waffenruhe ein Kompromiss, der eine Balance von Macht, Ämtern und Ressourcen zwischen dem Regierungslager von Präsident Rahmon und der pro-islamischen Vereinigten Oppositionsallianz OTO festschrieb. So konnten Milizionäre in die Nationalarmee eintreten, Feldkommandeure Ministerien übernehmen und Akbar Turadschonsada als Oberhaupt der Sunniten Tadschikistans gar zum Vizepremier aufsteigen. Sorgt eine Friedensdividende für Karrieren und Privilegien, hat das ihr zugrundeliegende Agreement in der Regel Bestand. Auch im postsowjetischen Tadschikistan bestätigte sich die Erfahrung, sodass eine paritätisch besetzte Nationale Versöhnungskommission schon Ende 1998 aufgelöst werden konnte. Angetastet wurde die Eintracht der Gegensätze seither durchaus, aufgekündigt nie. Woran der Nachbar Afghanistan als abschreckendes Beispiel eines „Failed State“ Anteil hatte. Damit wurde überspielt, dass in Tadschikistan die ökonomische Malaise – vier Fünftel der Bevölkerung hangeln sich entlang der Armutsgrenze durchs Leben – und ein Ausbund an Korruption einen islamistischen Untergrund nicht verstummen ließen. Der blieb dank der illegalen Hezb ut-Tahrir (Partei der Befreiung) Aufrufe zum Sturz eines „Regimes der Schande“ selten schuldig. Die „Standhaften“, hieß es da, sollten die präsidententreuen Clans in der Südregion entmachten, wo der Wegezoll für die Drogenrouten aus Afghanistan als Einnahmequelle geschätzt ist. Wer weiß? Das afghanische Exempel dieser Tage könnte für die Hezb ut-Tahrir, selbst die in Duschanbe mitregierende Partei der Wiedergeburt mittlerweile ein anspornendes sein.

Allerdings sollte allein die Bindung an Russland bewirken, dass Tadschikistan jeder fundamentalistischen Versuchung widersteht. Die Regierung in Duschanbe – mehr als die in Taschkent – vertraut denn auch russischer Federführung, wird über den Umgang mit den Taliban entschieden. Dabei handelt die Regierung in Moskau nach dem Axiom, dass die drei zentralasiatischen Republiken in geopolitischer Hinsicht Puffer- und Transitstaaten sind. Das heißt, so wie dort Einfluss aufrechterhalten wird, lässt sich Einfluss auf Afghanistan ausüben, sowohl als externer Akteur wie im direkten Kontakt mit den Taliban. Als die am 15. August in der afghanischen Hauptstadt in Erscheinung traten, um sie zu übernehmen, sah Botschafter Dmitri Schirnow keinen Grund für hektischen Aktionismus, ließ er weder Diplomaten ausfliegen noch die Botschaft räumen. Schirnow teilte lediglich mit, die Sicherheit der Mission werde von den neuen Autoritäten garantiert, sie seien auf ein gutes Einvernehmen bedacht.

Man muss dazu wissen, dass Russland seit 2007 wieder diplomatische Beziehungen mit Afghanistan unterhält, es seit 2011 den vom damaligen Staatschef Dmitri Medwedew ernannten Sonderemissär Kabulow gibt und Offerten unterbreitet wurden, eine Kooperation aufzufrischen, die in Zeiten vor der sowjetischen Intervention 1979 zurückreicht, als die Demokratische Volkspartei des Premierministers Nur Mohammed Taraki einer säkularen Agenda des Aufbruchs folgte. Von 142 Projekten war die Rede, deren Wiederaufnahme häufig daran scheiterte, dass internationale Finanzgarantien ausblieben oder die afghanische Regierung abwinkte.

Visitenkarten hinterlegt

Dennoch schien Anfang 2011 die von beiden Staaten gewünschte Normalisierung weit gediehen. Präsident Hamid Karzai wurde mit dem Gros seiner Minister in Moskau vorstellig, um mehrere Abkommen zu unterschreiben. Der bis 2014 regierende, immer wieder vergeblich auf Souveränität gegenüber den Amerikanern beharrende Karzai war in der russischen Führung wohlgelitten. Ganz anders als Nachfolger Aschraf Ghani, den man nicht im Geringsten für legitimiert hielt, da er zweimal durch offenkundig manipulierte Wahlen 2014 bzw. 2019 das Amt erst übernahm und dann nicht mehr hergeben wollte.

Unabhängig davon, zu welcher Regierung die Taliban fähig sind – störungsfreie Beziehungen mit Russland und den nördlichen Nachbarn sind kaum zu erwarten, eher Koexistenz und Abschottung. Russland dürfte sich auf das während des Moskau-Besuchs an Hamid Karzai gegebene Versprechen berufen: Kein russischer Soldat werde jemals wieder afghanischen Boden betreten. In Taschkent und Duschanbe könnte man daran erinnern, das kein usbekischer oder tadschikischer (auch kein turkmenischer) Militär je für die Besatzungstruppen am Hindukusch rekrutiert war. Diese Visitenkarten sind in Kabul verbindlich hinterlegt.

Quelle: der FREITAG vom 04.09.2021. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags.

Veröffentlicht am

07. September 2021

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