Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Atomwaffen verstoßen eklatant gegen Völkerrecht

Kampagne der Friedensbewegung mahnt aus Anlass des 25. Jahrestages des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofes zu Atomwaffen.

Die Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" erinnert am 8. Juli mit bundesweiten Aktionen und in Kooperation mit den deutschen "Mayors for Peace" an den 25. Jahrestag des Rechtsgutachtens des Internationalen Gerichtshofs zu Atomwaffen. Der Gerichtshof hatte am 8.7.1996 festgestellt, dass die Drohung mit Atomwaffen und deren Einsatz generell völkerrechtswidrig sind, da dies den fundamentalen Regeln des humanitären Völkerrechts widerspreche. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. "Es ist skandalös, dass die Bundesregierung auch 25 Jahre nach diesem Gutachten immer noch an der nuklearen Teilhabe in der NATO festhält und diese durch modernisierte Atombomben und neue Trägerflugzeuge zementieren will. Stattdessen muss Deutschland dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten" - so Martin Singe, Sprecher der Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt". Dies gebiete auch der Vertrag zur Nichtverbreitung von Nuklearwaffen, dem Deutschland 1975 beigetreten ist. Nach diesem Vertrag dürfen Nicht-Atomwaffenstaaten Atomwaffen von anderen Staaten "weder unmittelbar noch mittelbar" annehmen, was jedoch mit der nuklearen Teilhabe und den in Büchel gelagerten Atombomben geschieht.

Atomwaffen gehören zur Kategorie von Waffen, die nicht zwischen Kombattant*innen und Zivilist*innen unterscheiden können sowie grenzüberschreitend und langfristig Schäden an den Lebensgrundlagen der Menschen und der Umwelt verursachen. Ein Atomwaffeneinsatz hätte immer katastrophale Folgen, weswegen schon die Bereithaltung der Atombomben in Büchel völkerrechtswidrig ist. Die Friedensbewegung wird deshalb mit vielfältigen Aktionen an den Fliegerhorsten in Büchel und Nörvenich, die im Herbst wieder an dem Atomkriegsmanöver "Steadfast Noon" beteiligt sein werden, gegen die Atomwaffenpolitik der Bundesregierung protestieren. "Die Bundeswehr darf sich aus völkerrechtlichen Gründen an diesem Manöver nicht beteiligen. Die Tornado-Pilot*innen müssen im Ernstfall dem Einsatz von Atomwaffen widersprechen", fordert Elke Koller, Sprecherin der atomwaffenfrei-Kampagne.

Die Kampagne widerspricht auch den Behauptungen der Bundesregierung, dass der Nichtverbreitungsvertrag im Ernstfall nicht gelten solle und das IGH-Gutachten in Fällen extremer Selbstverteidigungssituationen doch einen Atomwaffeneinsatz zulasse. Die Frage, ob in einer extremen Selbstverteidigungssituation der Existenzbedrohung eines Staates Atomwaffen angedroht oder eingesetzt werden dürften, konnte der IGH nicht definitiv entscheiden. Er hat aber betont, dass auch in einem solchen Fall die fundamentalen Prinzipien des Völkerrechts, also vor allem das Diskriminierungsgebot (Unterscheidung von Kombattant*innen und Zivilist*innen), immer zu beachten seien.

Die atomwaffenfrei-Kampagne erinnert zum 25. Jahrestag des IGH-Gutachtens an die Worte des IGH-Richters Shahabuddeen: "Nach meiner ernsthaften Überzeugung ist der Einsatz oder die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen in jedem Falle illegal. Sie verstoßen gegen die fundamentalen Prinzipien des Völkerrechts und sind die völlige Verneinung des humanitären Anliegens, das der Struktur des Völkerrechts zugrundeliegt. (…) Sie widersprechen den fundamentalen Prinzipien der Würde und des Wertes der menschlichen Person, auf denen alle Gesetze basieren. Sie gefährden die menschliche Umwelt in einer Art, die das ganze Leben auf dem Planeten bedroht." (vgl. https://www.atomwaffena-z.info/heute/voelkerrecht.html )

Quelle:  Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt"   - Pressemitteilung vom 05.07.2021.

Veröffentlicht am

06. Juli 2021

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von