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Christinnen und Christen sagen: Nein zur atomaren Abschreckung

Zunächst 60 Christinnen und Christen, die seit Jahren in der Friedensarbeit der Kirchen engagiert sind, haben anlässlich des Inkrafttretens des Atomwaffenverbotsvertrages am 22. Januar 2021 an die Kirchen in Deutschland appelliert, die andauernde Legitimation der Atombewaffnung als Instrument der Abschreckung und Kriegsverhütung in Frage zu stellen. Unter den Unterstützern des Aufrufes sind die früheren Bischöfe Christoph Demke und Axel Noack, der Erfurter Propst Heino Falcke, die Theologen Ulrich Duchrow, Jürgen Moltmann, Konrad Raiser, Friedrich Schorlemmer, der Friedensforscher Dieter Senghaas und die Grünen-Politikerin Antje Vollmer. Der nachfolgende Aufruf kann weiter unterzeichnet werden. Inzwischen sind über 280 Unterschriften zusammengekommen.

Christinnen und Christen sagen: Nein zur atomaren Abschreckung

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Aufruf

Ein Nein ohne jedes Ja zu Geist, Logik und Praxis der atomaren Abschreckung!

Am 22. Januar 2021 wurde der Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Atomwaffen geltendes Völkerrecht. Er verbietet nicht nur die Herstellung, Erprobung, den Besitz und die Lagerung, sondern auch die Drohung mit dem Einsatz von Atomwaffen. Damit unterliegen nun auch Atomwaffen ebenso wie die biologischen Waffen seit 1971 und die chemischen Waffen seit 1997 der völkerrechtlichen Ächtung und der Forderung ihrer schrittweisen Vernichtung. In Bezug auf biologische und chemische Massenvernichtungswaffen ist dieser Weg bereits mit Erfolg beschritten worden.

Das völkerrechtliche Verbot schafft Atomwaffen nicht unmittelbar ab. Es stellt aber das Prinzip der atomaren Abschreckung zur Disposition, also die zentrale Legitimation für den Besitz dieser Waffen als Mittel der Drohung, Abschreckung und Kriegsverhütung. Es reicht daher nicht aus, das Verbot im Grundsatz zu begrüßen. Ohne eine Abkehr von diesem Prinzip werden wir keine wahren Fortschritte bei der atomaren Abrüstung erwarten können.

Die Mitgliedskirchen des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR haben unter dem Eindruck der geplanten atomaren Vor-und Nach-Rüstung mit atomaren Mittelstreckenwaffen in Europa bereits 1982 einen innerkirchlichen und ökumenischen theologischen Dialog zur Doktrin der atomaren Abschreckung begonnen. Auf ihrer Synode 1987 in Görlitz haben sie sich für die "Absage an Geist, Logik und Praxis der Abschreckung" durch Massenvernichtungswaffen als ein verbindliches Bekenntnis ihrer Kirchen ausgesprochen und theologisch und friedensethisch begründet. Im Schlussdokument der Ökumenischen Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung 1988/89 in Dresden, Magdeburg und Dresden haben sich dieser Absage auch andere christliche Kirchen in der DDR angeschlossen und konkrete Schritte benannt für die Überwindung des Abschreckungssystems durch ein System Gemeinsamer Sicherheit, wie es im Bericht der Olof-Palme-Kommission 1982 vorgeschlagen wurde.

Der Olof-Palme-Bericht stand am Beginn eines Neuen Denkens in der Sicherheitspolitik, das Ende des 20. Jahrhunderts zu erfolgreichen Verhandlungen über die Reduzierung von Atomwaffen, über den Abbau wechselseitiger Bedrohung durch Verringerung der militärischen Konfrontation, über Maßnahmen zur Vertrauensbildung und über wechselseitige Transparenz geführt hatte. Damit wurde auch der Weg frei zur Wiederherstellung der deutschen Einheit.

Heute sind die Ergebnisse und Verträge aus dieser Phase der Entspannung massiv gefährdet durch neue politische und militärische Konstellationen, durch die Entwicklung neuer Waffensysteme und durch neue reale oder vermeintliche Bedrohungsängste. Konfrontationen wie die zwischen den USA und Nordkorea zeigen gerade, dass der Besitz von Atomwaffen und das Konzept der atomaren Abschreckung keineswegs zwangsläufig zur Besonnenheit führen, sondern in einer Eskalation enden könnten, die die Welt ins Chaos stürzt.

Auch die Lage in Europa ist durch zunehmende Spannungen zwischen NATO und Russland gekennzeichnet. Statt dieser Entwicklung entgegenzuwirken durch eine intelligente Politik Gemeinsamer Sicherheit, etwa durch eine Stärkung der Mechanismen und Institutionen der OSZE und ihre Anpassung an die heutige Situation oder durch die Rückkehr zur Zusammenarbeit im NATO-Russland-Rat, erleben wir die Aufkündigung vorhandener Rüstungskontrollverträge und den Ruf nach massiver militärischer Aufrüstung. Dazu gehört auch das ausdrückliche Festhalten am Prinzip der atomaren Abschreckung und der Nuklearen Teilhabe Deutschlands, die von der Bundesregierung als unverzichtbar hingestellt werden.

Angesichts dieser Entwicklungen ist daran zu erinnern, dass im Vorfeld der deutschen Einheit, am 22. August 1990, die bevollmächtigten Vertreter der demokratisch gewählten Regierungen beider deutscher Staaten in Genf vor den Vertretern von 147 Mitgliedsstaaten des Atomwaffensperrvertrages für das künftig vereinte Deutschland eine feierliche Erklärung über den Verzicht auf Herstellung und Besitz von sowie die Verfügungsgewalt über ABC-Waffen abgegeben haben, ohne jeglichen Vorbehalt. Diese Erklärung war eine wesentliche Vorbedingung für die Herstellung der deutschen Einheit. Sie wurde im Artikel 3.1 des Zwei-plus-Vier-Vertragsverbindlich festgeschrieben. Mit der Unterzeichnung des Vertrages am 12. September 1990 und der nachfolgenden Ratifizierung durch Deutschland und die alliierten Siegermächte der Antihitlerkoalition wurde diese Verzichtserklärung geltendes Völkerrecht.

Nach wie vor befinden sich Atomwaffen der USA auf deutschem Boden. Die Strategie der atomaren Abschreckung der NATO sieht vor, im Rahmen der Nuklearen Teilhabe diese Atomwaffen im Konfliktfall durch deutsche Kampfflugzeuge und Piloten zum Einsatz zu bringen. Darauf werden Tag für Tag deutsche Piloten vorbereitet. Damit verstößt die Bundesrepublik Deutschland permanent gegen geltendes Völkerrecht. Die Begründung, Deutschland sei als Mitglied der NATO zu dieser technischen Nuklearen Teilhabe aus Bündnissolidarität zwingend verpflichtet und dürfe keine Sonderrolle einnehmen, ist nicht haltbar. Es gibt eine Reihe von NATO-Staaten, die auf ihrem Territorium weder Atomwaffen lagern, noch technisch an der Nuklearen Teilhabe beteiligt sind. Lediglich fünf NATO-Staaten sind Partner der technischen Nuklearen Teilhabe (Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande, Türkei). Spanien, Island, Dänemark, Litauen und Norwegen haben sogar die Lagerung von Atomwaffen auf ihrem Territorium verboten. Es waren die Hauptmächte der NATO, die in den Verhandlungen zum Zwei-plus-Vier-Vertrag ausdrücklich auf einer Sonderrolle Deutschlands im Blick auf Atomwaffen bestanden haben.

Angesichts des Inkrafttretens des "Abkommens über das Verbot der Kernwaffen" reicht es nicht, unverbindlich unsere Zustimmung zu artikulieren und an Regierungen zu appellieren. Es steht in unserer Verantwortung als Christinnen und Christen, die für den Frieden beten und auf die versöhnende Kraft des Evangeliums von der Liebe Gottes vertrauen, dass wir dem Geist, der Logik und der Praxis der Abschreckung und der Verbreitung von Feindbildern und Vorurteilen gegenüber anderen Staaten und Völkern entgegentreten.

Wir müssen uns fragen: Wie lange wollen wir noch darauf bestehen, im Interesse unserer eigenen Sicherheit das Leben von Menschen in anderen Völkern und Staaten durch Atomwaffen zu bedrohen? Machen wir uns eine Vorstellung davon, was es bedeutet, wenn deutsche Soldaten, wie in einem Manöver im Herbst 2020 geschehen, den Einsatz von Atomwaffen im Gebiet von Leningrad, Pskow oder Smolensk üben, wo vor 80 Jahren die deutsche Wehrmacht unglaubliche Verbrechen an der dortigen Bevölkerung verübt hat, die dort längst noch nicht vergessen sind?

Wir fordern die EKD auf, nicht länger zu ignorieren, dass sich in den 80er Jahren die Kirchen in der DDR angesichts einer vergleichbaren Bedrohung zu einem Nein ohne jedes Ja gegenüber einer Politik und Praxis der Abschreckung bekannt haben und gegen jede Androhung von Völkermord durch Kernwaffen aussprachen.

Wir wollen in unseren Kirchen und Gemeinden und auch in der Öffentlichkeit erneut zur Sprache bringen, was diese Abschreckungsdoktrin beinhaltet und bewirkt, inwiefern sie nicht halten kann, was sie verspricht -und dass es Alternativen dazu gibt. Wir wollen den Konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, der 1983 in Vancouver begann, fortführen und den ökumenischen Dialog über Wege aus den gegenwärtigen Gefahren intensivieren. Gegen das Festhalten am System der atomaren Abschreckung wollen wir für ein System Gemeinsamer Sicherheit werben.

Das am 22. Januar 2021 in Kraft getretene völkerrechtliche Verbot der Atomwaffen erweckt Hoffnung. Es kann zum Beginn der atomaren Abrüstung werden, wenn auch die Doktrin der atomaren Abschreckung als ungeeignetes Instrument der Kriegsverhütung entlarvt und politisch überwunden wird.

1. Februar 2021

Christinnen und Christen sagen: Nein zur atomaren Abschreckung

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Veröffentlicht am

25. Februar 2021

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