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Abkommen über UNO-Atomwaffenverbot: Pakt ohne Nuklearmächte

Der UNO-Vertrag zum Verbot nuklearer Waffen tritt am Freitag in Kraft. Die Atomwaffenmächte lehnen ihn ab. Deutschland verschärft seine Ablehnung.

Von Andreas Zumach

Das UNO-Abkommen zum Verbot von Atomwaffen tritt am Freitag in Kraft – doch die neun Atomwaffenmächte lehnen den Pakt weiter ab. Auch Deutschland will nicht beitreten – nach Auffassung der Bundesregierung erschwert das Abkommen die Bemühungen um nukleare Abrüstung. Mit dieser Bewertung in einer Antwort des Auswärtigen Amtes (AA) auf eine Anfrage der Linkspartei hat die Regierung ihre bisherige Ablehnung des Vertrages noch verschärft. Die UNO und auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages widersprechen der Bundesregierung deutlich.

Der im Juli 2017 von 122 der 193 UNO-Mitgliedsstaaten beschlossene "Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons" (TPNW) verbietet allen Vertragsparteien, Atomwaffen zu entwickeln, sie zu besitzen, zu testen, einzusetzen, mit ihrem Einsatz zu drohen oder die Atomwaffen anderer Staaten auf dem eigenen Territorium zu lagern. Zudem ist es den Mitgliedern untersagt, andere Länder – ob Vertragspartei oder nicht – bei diesen Aktivitäten zu unterstützen. Für die Parteien des TPNW sind die Verbote völkerrechtlich verbindlich.

Die Vertragsverhandlungen in der UNO-Generalversammlung wurden durch eine breite Internationale Kampagne von Nichtregierungsorganisationen für die Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) initiiert. Sie wurde für diesen Erfolg 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

90 Tage nach der im Oktober letzten Jahres erreichten Ratifizierung durch 50 Staaten tritt das Abkommen am Freitag in Kraft. Inzwischen liegen 51 Ratifikationen vor. Weitere Unterzeichnerstaaten haben die Ratifikation angekündigt. Die acht Atomwaffenmächte ( USA , Russland, China, Frankreich, Großbritannien, Israel, Indien und Pakistan) sowie die mit den USA durch eine gemeinsame Atomwaffenpolitik verbundenen Nato-Staaten lehnen den Pakt bislang ab.

Belege für "Polarisierung" liefert das Auswärtige Amt nicht

Die in dem Abkommen festgeschriebene Ächtung von Atomwaffen habe "die Abrüstungsbereitschaft der Nuklearwaffenstaaten nicht erhöht, sondern tendenziell zur Verhärtung des Abrüstungsdialogs beigetragen", behauptet das AA in seiner Stellungnahme. Auch vor dem Hintergrund dieser "Polarisierung" sei die Bundesregierung darum bemüht, die politische Aufmerksamkeit "auf praktische und realisierbare Abrüstungsschritte" zu richten. Belege für die behauptete "Verhärtung" und "Polarisierung" liefert das AA keine.

Stattdessen wiederholt die Bundesregierung ihren seit Beginn der Vertragsverhandlungen in der UNO vorgebrachten Einwand , ein Abkommen zum vollständigen, weltweiten Verbot von Atomwaffen könne den seit 50 Jahren existierenden Vertrag zum Verbot der Weitergabe von Atomwaffen (NPT) schwächen. Aus dem UNO-Verbotsabkommen ergebe sich eine "nachrangige Behandlung bestehender Verpflichtungen", schreibt das AA. Das könne "aus Sicht der Bundesregierung zu einer Fragmentierung und realen Schwächung internationaler Abrüstungsbemühungen im nuklearen Bereich führen".

Dieser Auffassung der Bundesregierung widerspricht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem aktuellen Gutachten. Die beiden Verträge stünden "juristisch nicht in Widerspruch" zueinander, heißt es darin. Die rechtliche "Fortschreibung" bestehe vor allem darin, dass der Atomwaffenverbotsvertrag "konkrete Abrüstungsverpflichtungen enthält und die Strategie der nuklearen Abschreckung delegitimiert".

Bei der UNO in New York stößt die Haltung Deutschlands und anderer Gegner des TPNW auf Kritik. "Staaten, die nicht beabsichtigen, dem Vertrag beizutreten, sollten die berechtigten Befürchtungen und alle nach Treu und Glauben unternommenen Anstrengungen zur Erreichung der nuklearen Abrüstung respektieren", ließ Generalsekretär António Guterres seinen Sprecher erklären. Inzwischen haben 115 deutsche Städte das UNO-Verbotsabkommen "begrüßt" und die Bundesregierung "zum Beitritt" aufgefordert.

Quelle: taz - 22.01.2021. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach.

Veröffentlicht am

22. Januar 2021

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