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26 Menschen auf Afghanistan-Abschiebeflug Nr. 35

Von Thomas Ruttig

Die deutschen Behörden haben trotz andauernden Krieges, erhöhter Gewalt und auch in Afghanistan weiter wütender Corona-Pandemie weitere 26 Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Das geht aus einer ersten Meldung der dpa hervor, die sich auf Beamte am Flughafen Kabul bezieht. Die Bundespolizei in Sankt Augustin habe bestätigt, dass der jüngste Abschiebeflug - der 35. seit Wiederaufnahme der Sammalabschiebungen nach zehnjähriger Pause im Dezember 2016 und der zweite seit einer Unterbrechung im März 2020 nach dem Corona-Ausbruch - von Düsseldorf gestartet sei. Dort fanden gestern Abend auch Proteste statt, an denen etwa 100 Menschen teilnahmen. Laut einer weiteren dpa-Meldung begleiteten nach Angaben des Bundesinnenministeriums 84 Bundespolizisten den Flug.

Damit erhöht sich die Zahl der von Bund und Ländern abgeschobenen afghanischen Asylbewerber seit Dezember 2016 auf 963. Bisher waren alle Männer.

Laut der zweiten dpa-Meldung beteiligten sich neun Bundesländer an der Abschiebung: Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, an der Abschiebung, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mitgeteilt habe. Das waren vier weniger als bei der 34. Abschiebung im Dezember 2020. Demnach waren Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen diesmal nicht beteiligt.

25 der 26 Abgeschobenen seien strafrechtlich verurteilt. Das genaue Spektrum der Vergehen war zunächst unklar, auch weshalb der 26. Mann abgeschoben wurde.

Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Flüchtlingsministeriums waren laut Süddeutscher Zeitung darunter drei Personen aus Nordrhein-Westfalen.  Fünf der Abgeschobenen stammen laut dpa-Landesdienst/Die Welt aus Baden-Württemberg. Das baden-württembergische Innenministerium teilte mit, es handele sich ausschließlich um männliche Straftäter. Allerdings wurde zu Art ihrer Straftaten bzw. dem verhängten Strafmaß keine Angaben gemacht .

Nach Informationen aus Kabul haben sich die afghanischen Behörden offenbar aus humanitären Gründen geweigert, einen jungen Mann anzunehmen, den das Bundesland Hessen abschieben wollte und der in Deutschland dabei war, eine Familie zu gründen, wie der Flüchtlingsrat Hessen im Vorfeld dieses Abschiebefluges mitteilte.

Außerdem warf der Fall erneut Licht darauf, dass deutsche Behörden offenbar nicht nur schwer Straftäter abschieben. Der junge Afghane war zwar wegen einer Schlägerei zu neun Monaten Bewährung verurteilt worden, die liefe aber im nächsten Monat aus. "Das ist sicherlich niemand, der als der ‚schwere Straftäter’ durchgeht, von dem die Behörden immer behaupten, dass er abgeschoben werden muss", hieß es beim Flüchtlingsrat.

Außerdem sei er gut integriert, habe hervorragend Deutsch gelernt und befinde sich im zweiten Jahr einer Ausbildung, für die die örtliche Ausländerbehörde offenbar ohne Vorwarnung die Genehmigung zurückgezogen hatte.

Die Frankfurter Rundschau gab seinen Namen mit Saliqullah W. an. Der 26-Jährige sei 2015 nach Deutschland geflohen und hatte einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt worden war. Er habe zuletzt eine Ausbildung in Bad Vilbel absolviert. Die bundesweite Organisation Pro Asyl beklagte laut Frankfurter Rundschau, eine "sorgfältige Prüfung des Einzelfalles" sei nicht möglich, wenn der junge Afghane am Freitag bei seiner Arbeitsstelle inhaftiert worden sei und dienstags ausgeflogen werden solle.

Professor Michael Daxner, der lange Jahre in Afghanistan gearbeitet hat, sprach in seinem Blog von einer "geradezu blödsinnige Ignoranz unserer Behörden gegenüber den wirklichen Zuständen in dem von uns mit ‚befriedeten’ Land’", die bei den Abschiebungen zum Ausdruck komme.

Die ARD-Tagesschau berichtete , dass "gerade in Corona-Zeiten" einige Herkunftsländer von Flüchtlingen die Anforderungen für die Rücknahme von Staatsbürgern erhöht hätten. Afghanistan etwa verlange, dass Abzuschiebende einen PCR-Test vorweisen müssen, der nicht älter als 48 Stunden vor Abflug sein dürfe. Das Testzertifikat müsse bei der Ankunft des Staatsbürgers im Herkunftsland vorliegen.

Mein Vorbericht zur 35. Abschiebung hier und zur aktuellen Sicherheitslage in Afghanistan hier . Berichte zur vorherigen 34. Sammelabschiebung hier und hier .

Quelle: Afghanistan Zhaghdablai - 12.01.2021. Eine Verwendung des Textes ist unter Berücksichtigung der Bestimmungen von creative commons möglich.

Veröffentlicht am

13. Januar 2021

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