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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stärkt Meinungsfreiheit den Rücken

Von Rolf-Henning Hintze

Die Stadt München hatte ihre Räumlichkeiten einer geplanten Podiumsdiskussion verweigert. Es sollte bei der Diskussion um Kritik an einem Stadtratsbeschluss gehen, der der Stadt das Recht einräumt, Veranstaltungen öffentliche Räumlichkeiten zu verweigern, die sich kritisch mit der Politik Israels auseinandersetzen. Diesen Ratsbeschluss hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unter Verweis auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit kassiert. Der Münchner Journalist Henning Hintze berichtet über das Urteil.

Gericht: München darf Saal nicht verweigern

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht in einem umstrittenen Ratsbeschluss der Stadt München eine Verletzung des Grundrechts der Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG), der "mit höherwertigem Recht nicht vereinbar und daher unwirksam" ist. Die Richter hoben damit ein Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts vom Dezember 2018 auf, das der Stadt das Recht zusprach, eine Podiumsdiskussion zum Thema "Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein - Der Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017 und seine Folgen" in städtischen Räumen zu untersagen. Die Richter der zweiten Instanz verpflichteten die Stadt nun, dem Kläger einen städtischen Saal zur Verfügung zu stellen. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) nannte das Urteil bedauerlich und kündigte Revision an.

Für den Fall, dass München tatsächlich Revision einlegt - die verschiedene Juristen als wenig aussichtsreich ansehen -, kann es nach Ansicht von Fachleuten leicht ein bis zwei Jahre dauern, bis ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt und die Veranstaltung stattfinden könnte. Bis dahin wären auch viele andere Veranstaltungen zur Nahost-Problematik oder zur israelischen Besatzungs- und Annektionspolitik wie in den vergangenen drei Jahren nicht möglich. So könnten beispielsweise der jüdische Historiker Moshe Zuckermann oder auch der Haaretz-Journalist Gideon Levy nicht mehr in städtischen Räumen auftreten.

Nach dem Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017 sind in sämtlichen städtischen und städtisch geförderten Räumen keine Veranstaltungen mehr erlaubt, die sich der Besatzungspolitik der israelischen Regierung und in diesem Zusammenhang auch mit der internationalen Boykottbewegung BDS befassen.

Nach dem Urteil des 4. Senats des Bayerischen VGH hat der Kläger ein Recht auf Benutzung der öffentlichen Einrichtung auch für Veranstaltungen dieser Art. Die Stadt als Träger öffentlicher Einrichtungen dürfe zwar deren Zweck festlegen und auch bestimmte Arten von Nutzungen ausschließen. Sie müsse dabei aber das höherrangige Recht und insbesondere die Grundrechte beachten. Einem Bewerber allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zu verwehren, verstoße gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Etwaige antisemitische Äußerungen könnten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht bereits aufgrund ihres Inhalts einen Ausschluss rechtfertigen, sondern erst dann, wenn damit die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährdet werde. Es sei gegenwärtig nicht ersichtlich, dass diese Gefahrenschwelle mit den Boykottaufrufen der Befürworter der BDS-Kampagne erreicht werde. Wenn eine öffentliche Einrichtung für Veranstaltungen zu allgemeinpolitischen Fragen zur Verfügung gestellt werde, dürften nicht nur die von dem Einrichtungsträger gebilligten Themen und Meinungen zugelassen werden.

Münchens Oberbürgermeister Reiter erklärte, die Zunahme antisemitischer Vorfälle und Straftaten zeige, wie wichtig ein entschlossenes Handeln gegen antisemitische Stimmungsmache sei. Er werde sich deshalb für eine Revision des Urteils einsetzen.

Der Kläger, der Münchner Physiker Klaus Ried, forderte nach dem Urteil alle im Rathaus vertretenden Parteien auf, den Beschluss vom Dezember 2017 aufzuheben und damit "einen Schandfleck der Stadt München zu beseitigen". Es müsse endlich möglich werden, im öffentlichen Raum sachlich zu informieren und zu diskutieren, "auch über Probleme, die manchen politischen Kräften unangenehm sind". Die Behinderung einer öffentlichen Debatte über politische Streitfragen, sei alles andere als ein Beitrag gegen Antisemitismus, meint Ried.

Der Duisburger Rechtsprofessor Lothar Zechlin ist der Auffassung, im Kern liege dem Urteil "die in jahrzehntelanger Rechtsprechung gefestigte Auffassung zugrunde, dass die Meinungsfreiheit zwar gesetzlich eingeschränkt werden kann, dass diese Gesetze sich aber nicht gegen bestimmte Meinungen richten dürfen." Sie müssten inhaltlich neutral sein, erklärte Zechlin gegenüber den NachDenkSeiten, sonst handele es sich nicht um zulässige Beschränkungen durch "allgemeine" Gesetze, sondern um unzulässige Beschränkungen auf Grund von "Sonderrecht". Mit diesem Grundsatz sei nicht in Übereinstimmung zu bringen, dass schon die "Befassung" mit der BDS-Thematik in dem Stadtratsbeschluss ausgeschlossen werde.

In normalen Zeiten wäre dieses VGH-Urteil eine Selbstverständlichkeit, meint der Hamburger Völkerrechtsprofessor Norman Paech, denn "unsere Verfassung und eine funktionierende Demokratie lassen eine andere Entscheidung gar nicht zu." Aber in Zeiten eines wildwuchernden Antisemitismus-Verdachts sei diese Entscheidung ein großer Erfolg und eine Ohrfeige für die Stadt und die Vorinstanz. Paech sagte den NachDenkSeiten, eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht werde diese Entscheidung nicht zu fürchten haben.

Ganz anders sieht das der Münchner CSU-Landtagsabgeordnete und bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs mache neue Schritte erforderlich, um "antisemitisch-orientierten Organisationen" die Nutzung von öffentlichen Räumen zu untersagen, erklärte er. Er rief dazu auf, "geeignete politische und rechtliche Wege zu beschreiten, um Antisemitismus den Boden zu entziehen". Ein Mittel dazu sei, dass der Staat und die Kommunen ihre Räume nicht für Veranstaltungen der BDS-Organisationen zur Verfügung stellen müssten.

Charlotte Knobloch, die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, teilte in einer Erklärung mit, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes zur Abhaltung von Veranstaltungen mit BDS-Bezug habe sie "sehr enttäuscht". Sie danke München nichtsdestotrotz für ihren "wichtigen und richtungweisenden Beschluss aus dem Jahr 2017, dessen Symbolkraft ungebrochen bleibt."

Es gibt aber auch Juden, die das völlig anders sehen. Judith Bernstein, Sprecherin der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe München, sagte zu den NachDenkSeiten, das Urteil habe ihr "den Glauben an die Justiz wiedergegeben". In einer Zeit, "in der die leiseste Kritik an der israelischen Politik als Antisemitismus angeprangert wird und sich kaum ein Politiker traut, Kritik an ihr zu äußern, aus Angst, sich dem Antisemitismusvorwurf auszusetzen," sei dieses Urteil besonders wichtig. Man könne nur hoffen, dass auch andere Gerichte ihm folgen werden," meinte die Tochter deutscher Holocaust-Überlebender. Sie rechne aber damit, dass die Umsetzung des Urteils noch Jahre dauern werde.

Judith Bernstein erinnerte daran, dass ihre Dialoggruppe im März 2019 den palästinensischen Filmemacher Mohammed Alatar eingeladen hatte, um seinen Film "Broken" über die Trennungsmauer im "EineWeltHaus" zu zeigen. Der SPD-Kulturreferent habe die Aufführung des Films verhindern wollen. In diesem Fall wie auch bei der Einladung des SPIEGEL-Journalisten Christoph Sydow im September 2019, der zur Recherche seiner Zeitschrift zur Israel-Lobby in den Räumen der Caritas referieren sollte (der Vertrag mit der Caritas wurde gekündigt, nachdem sich Frau Knobloch bei der Caritas beschwert hatte), musste ihr Rechtsanwalt Hildebrecht Braun mit einer einstweiligen Verfügung eingreifen. In beiden Fällen gaben die Gerichte der Dialoggruppe Recht, nur weil bereits unterzeichnete Verträge vorlagen.

Großes Lob für das Urteil kam auch von der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union. Das Gericht hätte mit seinem ausführlich und gut begründeten Urteil das Grundgesetz verteidigt, heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Landesverbandes. Für den Münchner Stadtrat und den Oberbürgermeister sei das Urteil eine schwere Schlappe. Die HU appellierte an die Stadt, keine Revision gegen das Urteil einzulegen, weil sonst die grundgesetzwidrige Praxis verlängert würde.

Quelle:  NachDenkSeiten - 23.11.2020.

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Veröffentlicht am

25. November 2020

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