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Verfassungsgericht: Unfähigkeit der AKW-Betreiber wird noch belohnt

Schadenersatz für Atomkraftwerke, die schon vor dem Ausstiegsbeschluss jahrelang stillstanden

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Entschädigung von AKW-Betreibern erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

"Es ist schon bestürzend, dass durch handwerkliche Fehler bei der Formulierung von Gesetzen Steuergelder an AKW-Betreiber ausgeschüttet werden müssen.

Die Klage von Vattenfall bezog sich auf die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel. Beide hatten schon seit 2007, also vier Jahre vor dem Ausstiegsbeschluss von 2011, wegen Störfällen und technischer Mängel keinen Strom mehr erzeugt. Es war unwahrscheinlich, dass sich dies, selbst ohne den Atomausstieg, noch einmal geändert hätte. Dafür waren die Sicherheitsdefizite in beiden Anlagen zu groß. Dass es für die Unfähigkeit von Vattenfall, seine Kraftwerke ordnungsgemäß und sicher zu betreiben, nun auch noch Schadenersatz gibt, mag zwar juristisch korrekt sein, ist aber ein politisches Desaster. Schließlich lag es zwischen 2007 und 2011 nicht am Gesetzgeber, dass das Unternehmen die im rot-grünen Atomkonsens von 2002 zugesagten Reststrommengen nicht produzieren konnte.

Bitter an der Karlsruher Entscheidung ist zudem, dass nun erneut Steuergelder an die Stromkonzerne fließen, die sich 2017 mit einer deutlich zu niedrigen Einmalzahlung aus der finanziellen Verantwortung für die Atommüll-Lagerung freigekauft und damit das ökonomische Risiko dem Staat und damit der Allgemeinheit überlassen haben.

Wichtig für die Bewertung der Entscheidung des Gerichts ist aus meiner Sicht aber auch, dass dadurch der Ausstiegsbeschluss selbst nicht angezweifelt wird."

Quelle: .ausgestrahlt - gemeinsam gegen Atomenergie - Pressemitteilung vom 12.11.2020.

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Veröffentlicht am

12. November 2020

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