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Vertrag zum Verbot von Atomwaffen: Warum sich Deutschland weigert

Das Atomwaffenverbot wird am 22. Januar 2021 endlich universell gültiges Völkerrecht. Gegen den Widerstand der Bundesregierung.

Von Andreas Zumach - Kommentar

Mit Honduras hat am Samstag der 50. Staat den im Juli 2017 von der UNO-Generalversammlung verabschiedeten Vertrag zum weltweiten Verbot atomarer Massenmordwaffen ratifiziert. Ein besseres Geschenk zum 75. Geburtstag der UNO hätte es kaum geben können. Damit wird das Atomwaffenverbot zum 22. Januar 2021 universell gültiges Völkerrecht .

Das ist ein "Sieg für die Menschheit", wie Peter Maurer, der ansonsten eher nüchterne Schweizer Präsident des International Komitees vom Roten Kreuz, festgestellt hat. Und ein großer Erfolg für die vielen Hundert in der "Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen" beteiligten Nichtregierungsorganisationen, die dieses Abkommen initiiert haben - gegen den massiven Widerstand der USA, Deutschlands und anderer Staaten.

Noch vergangene Woche hatte die Trump-Regierung zahlreiche Vertragsstaaten aufgefordert, ihre Ratifikation rückgängig zu machen. Mit der Begründung, ein Verbot von Atomwaffen schwäche den seit 1970 bestehenden NPT-Vertrag, der lediglich die Weitergabe dieser Massenmordinstrumente untersagt.

Mit dieser Behauptung hatte auch die Bundesregierung vergeblich versucht, das Abkommen zu verhindern. Nun heißt es aus Berlin, ohne Teilnahme der acht bis neun Atomwaffenstaaten sei das Abkommen nutzlos, ein Beitritt Deutschlands würde daran nichts ändern und sei zudem nicht vereinbar mit der NATO-Mitgliedschaft .

Erst mit Inkrafttreten wächst Druck

Doch diese Argumentation missachtet die Entstehungsgeschichte und Entwicklungsdynamik zahlreicher Abkommen zur Rüstungskontrolle. Erst mit ihrem Inkrafttreten wuchs der politische und moralische Druck auf die zunächst abseits stehenden Staaten, den Abkommen ebenfalls beizutreten. Für den Beitritt Deutschlands und anderer NATO-Mitglieder zum Atomwaffenverbot haben sich inzwischen zwei ehemalige Nato-Generalsekretäre sowie 55 ehemalige Außen- und Verteidigungsminister aus 20 Mitgliedsstaaten der Allianz ausgesprochen.

Mit ihrer Weigerung schürt die Bundesregierung den Verdacht, sie wolle die Option auf eine Mitverfügung Deutschlands über Atomwaffen im Rahmen einer künftigen gemeinsamen atomaren Abschreckungskapazität der EU offenhalten.

Andreas Zumach. Seit 1988 UNO- und Schweizkorrespondent der taz mit Sitz in Genf und freier Korrespondent für andere Printmedien, Rundfunk-und Fernsehanstalten in Deutschland, Schweiz, Österreich, USA und Großbritannien; zudem tätig als Vortragsreferent, Diskutant und Moderator zu zahlreichen Themen der internationalen Politik, insbesondere: UNO, Menschenrechte, Rüstung und Abrüstung, Kriege, Nahost, Ressourcenkonflikte (Energie, Wasser, Nahrung), Afghanistan… geb. 1954 in Köln, nach zweijährigem Zivildienst in den USA 1975-1979 Studium der Sozialarbeit, Volkswirtschaft und Journalismus in Köln; 1979-81 Redakteur bei der 1978 parallel zur taz gegründeten Westberliner Zeitung "Die Neue"; 1981-87 Referent bei der Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste, verantwortlich für die Organisation der Bonner Friedensdemonstrationen 1981 ff.; Sprecher des Bonner Koordinationsausschuss der bundesweiten Friedensbewegung. Bücher: Globales Chaos - machtlose UNO (2015), Die kommenden Kriege (2005), Irak-Chronik eines gewollten Krieges (2003); Vereinte Nationen (1995).

Quelle: taz - 25.10.2020. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach.

Veröffentlicht am

26. Oktober 2020

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