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Bundesrats-Vorschlag zu Gemeinnützigkeit ist unvollständig

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz erneut zahlreiche sinnvolle Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts vor. Doch einer der Vorschläge aus der Vorlage erhielt keine Mehrheit der Bundesländer - die Ziffer 53, mit der Rechtssicherheit für politische Tätigkeit zugunsten eigener gemeinnütziger Zwecke geschaffen werden sollte.

Zur heutigen Abstimmung erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", einem Zusammenschluss von mehr als 175 Vereinen und Stiftungen:

"Die Vorschläge des Bundesrats zum Gemeinnützigkeitsrecht enthalten viele sinnvolle und überfällige Änderungen, die Engagement und den zivilgesellschaftlichen Sektor stärken. Doch die Vorschläge sind nicht vollständig und setzen falsche Schwerpunkte. Fatal ist die Weigerung der Mehrheit, Rechtssicherheit für Vereine und Stiftungen zu schaffen. Viele Vereine und Stiftungen sind spätestens seit dem Attac-Urteil in Sorge um ihren Status, wenn sie sich politisch einmischen. Damit wird selbstloses Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für die Demokratie nicht ernst genommen.

Neue gemeinnützige Zwecke wie Klimaschutz, ‘Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden’ oder auch Dorfverschönerung sind nur halb so viel wert, wenn diese Zwecke nicht auch mit politischer Einmischung verbunden werden können.

  • Wenn ein Verein meint, ein Neubau würde das Dorfbild verschandeln, dann muss er auf politische Entscheidungen dazu einwirken können.
  • Wenn zum Beispiel Homosexuelle diskriminiert werden, brauchen sie nicht nur freundliche Worte, sondern auch eine Lobby, die politische Forderungen zur Gleichstellung erhebt und staatliches Handeln kritisch beobachtet.

Wenn sich heute ein Sportverein oder ein Karnevalsverein zum Jahrestag des antisemitischen Anschlags von Halle äußert, riskiert er seine Gemeinnützigkeit - die abgelehnte Ziffer 53 der Bundesrats-Vorlage sah genau für dieses wichtige demokratische Engagement vor, Rechtssicherheit zu schaffen.

Geeinigt haben sich die Bundesländer dagegen, dass gemeinnützige Vereine nun mehr Geld steuerfrei als Ehrenamts- oder Übungsleiter-Pauschale auszahlen können. Das ist ein billiges Geschenk für die Politik: Sie kostet den Staat nichts, bezahlen müssen am Ende gemeinnützige Vereine - wenn sie können. Tatsächlich nutzen diese steuerfreien Zahlungen nur einer Minderheit der 30 Millionen ehrenamtlich engagierten Menschen in Deutschland. Die meisten der 600.000 Vereine sind gar nicht in der Lage, das Engagement zu bezahlen. Wenn ein Verein, der sich für Menschenrechte oder soziale Gerechtigkeit engagiert, erst gar nicht als gemeinnützig anerkannt wird, nutzt ihm keine der Neuregelungen etwas.

Elementare Bestandteile einer lebendigen Demokratie sind eine kritische Zivilgesellschaft und starke Organisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten, sich einmischen und Stellung beziehen - es ist völlig unverständlich, warum eine Mehrheit der Bundesländer diese Aussage nicht unterschreiben will. Nun sind Bundesregierung und Bundestag am Zug, das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen."

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 175 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.

Quelle:  Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" - Pressemitteilung vom 09.10.2020.

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Veröffentlicht am

10. Oktober 2020

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