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Bundesverwaltungsgericht gibt Klage eines Friedensaktivisten wegen einer waffenkritischen Brief-Petition statt

Landratsamt Rottweil hatte Klage bereits zu 9/10 gewonnen und in Leipzig nun alles verloren

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 6. Mai der Klage des Hirschberger Friedensaktivisten Hermann Theisen (Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen) stattgegeben und das Verhalten des Landratsamts Rottweil als Verstoß gegen das Petitionsrecht aus Art. 17 GG und den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG bewertet.

Der Friedensaktivist hatte im Mai 2016 am Firmensitz von Heckler & Koch im baden-württembergischen Oberndorf einen "Öffentlichen Aufruf zum Whistleblowing an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Heckler & Koch GmbH (Oberndorf am Neckar)" verteilt und die Beschäftigten des Waffenherstellers aufgefordert, die Öffentlichkeit über die Hintergründe von illegalen Waffenexporten ihres Arbeitgebers zu informieren. Andreas Heeschen der damalige Geschäftsführer und Hauptanteilseigner von Heckler & Koch erstattete daraufhin eine Strafanzeige gegen den Friedensaktivisten, worauf das Amtsgericht Oberndorf einen Strafbefehl erließ, weil mit den Flugblättern zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aufgefordert worden sei. Das Landratsamt Rottweil erwirkte in der Folge ein Flugblattverteilverbot, durchsuchte während einer Flugblattverteilaktion die Tasche des Friedensaktivisten, beschlagnahmte seine Flugblätter und weigerte sich danach, eine diesbezügliche Briefpetition an seine Kreistagsmitglieder weiterzuleiten.

Theisen erhob vor dem Verwaltungsgericht Freiburg Klage gegen das Vorgehen der Behörde, worauf das Gericht im September 2017 entschied, dass das Flugblattverteilverbot sowie die Durchsuchung und Flugblattbeschlagnahme rechtswidrig gewesen sind. Die Nichtweiterleitung der Briefpetition sei in weiten Teilen rechtmäßig gewesen, was die Behörde aber nicht akzeptieren wollte und deshalb die Klage über den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zum Bundesverwaltungsgericht gelangte. Die Behörde hatte damals zu 9/10 recht bekommen, sie wollte aber auch das letze 1/10 gewinnen und hat nun vor dem Bundesverwaltungsgericht alles verloren. Bereits zuvor ist Theisen vom Amtsgericht Oberndorf vom Vorwurf einer Aufforderung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen freigesprochen worden.

Mit der Leipziger Entscheidung geht nun eine ganze Prozessserie gegen den Friedensaktivisten zu Ende, die er letztlich alle vollumfänglich gewonnen hat. Theisen erklärt dazu: "Für mich bedeuten die juristischen Erfolge eine deutliche Bestätigung meines friedenspolitischen Engagements. Seit mehr als 30 Jahren erlebe ich immer wieder, dass Staatsanwaltschaften und Behörden mein Handeln immer wieder als strafbar bewertet und erst im Verfahrensverlauf erkannt haben, dass sie dabei so bedeutende Grundrechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit vollkommen vernachlässigt haben. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte 2017 in seiner Urteilsbegründung deshalb darauf hingewiesen, dass in unserem Rechtssystem diese Grundrechte von sehr großer Bedeutung sind und uns das von Ländern wie Russland und der Türkei unterscheidet."

Nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Behörde nichteigenmächtig das Grundrecht der Petition aushebeln kann, um unliebsame Proteste gegen den Waffenproduzenten Heckler & Koch zu verhindern. Das ist sehr ermutigend für die künftigen zivilgesellschaftlichen Proteste gegen illegale Waffenexporte.

Quelle: Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Baden-Württemberg - Pressemitteilung vom 07.05.2020.

Veröffentlicht am

10. Mai 2020

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