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DIW-Studie: Kohleausstieg muss bis 2030 kommen - zwei Drittel des gesamten deutschen Emissionsbudgets bereits in 20 Jahren aufgebraucht

Die Kohlepolitik der Bundesregierung ist ein Irrweg. Mit ihrem Kohleausstiegsgesetz reißt die Große Koalition alle europäischen und globalen Emissionsminderungsziele - und ihre eigenen. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verfasste Studie. Ohne Korrekturen und eine deutliche Beschleunigung führt dieser Ausstiegspfad in ein klimapolitisches Desaster.

Die Studie kurzgefasst: Ein Kohleausstieg bis 2030 und ein schneller Ausbau Erneuerbarer Energien sind zur Erreichung der europäischen und globalen Emissionsminderungsziele essentiell. Das deutsche Emissionsbudget, welches im Einklang mit den Pariser Klimaschutzzielen ist, ist andernfalls 2040 ausgereizt. Die Inbetriebnahme des Kraftwerks Datteln IV erhöht die Mehremissionen trotz angeblicher Kompensationen drastisch. Das weitere Abbaggern von Dörfern für Kohle ist zwar politisch gewollt, aber energiepolitisch absolut unnötig.

"Die Berechnungen belegen, dass bei gleichbleibendem Ausbau der Erneuerbaren Energien und dem vorgelegten Abschaltplan für Braun- und Steinkohlekraftwerke die Klimaziele nicht erreicht werden können, wenn nicht gegengesteuert wird. Ein Großteil des Deutschland zur Verfügung stehenden Emissionsbudgets wäre mit diesem Plan bereits frühzeitig durch die Energiewirtschaft aufgebraucht", sagt Claudia Kemfert, Abteilungsleiterin Energie, Verkehr, Umwelt beim DIW. "Vergleicht man den Gesetzentwurf mit den ursprünglichen Empfehlungen der Kohlekommission, werden hier bis 2040 circa 134 Millionen Tonnen mehr CO2 ausgestoßen."

Eine schnelle Abschaltung von Steinkohlekraftwerken verringert zwar kurzfristig die Emissionen. Durch das späte Abschalten von schmutzigeren Braunkohlekraftwerken sind sie dann allerdings nach 2030 deutlich höher als anvisiert. Allein durch die Inbetriebnahme des umstrittenen Steinkohlekraftwerks Datteln IV in Nordrhein-Westfalen werden dem DIW zufolge zusätzlich 40 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen - und das trotz der Abschaltungen zusätzlicher Kapazitäten.

"Um die europäischen und globalen Emissionsminderungsziele zu halten, braucht es einen Kohleausstieg bis 2030 und einen schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien", so Kemfert. Doch der Deckel für Photovoltaik und die umstrittenen Mindestabstandsregeln für Windenergie verhindern den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren. Für eine erfolgreiche Energiewende müssten Erneuerbare Energien laut der Studie bis 2030 einen Anteil von 75 Prozent betragen. Dies entspricht einem Zubau von jährlich 9,8 Gigawatt (GW) Photovoltaik und 5,9 GW Wind Onshore.

"Das Kohleausstiegsgesetz ist ein gezielter Plan, den Kohleausstieg dauerhaft zu verzögern, und mit inakzeptabel hohen Entschädigungen verbunden. So würde es zum Hemmschuh für den kurzfristig notwendigen Klimaschutz und läutet eine neue Phase der klimapolitischen Konflikte in Deutschland ein, statt sie zu lösen", sagt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND.

"Das Gesetz spricht dem Ergebnis der Kohlekommission, das ohnehin nur ein Minimalkonsens war, Hohn. Es ist ebenso das Versagen der Führungen der Kohle-Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Nordrhein-Westfalen. Anstatt den Lebensraum und die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger, haben sie in den Verhandlungen allein die Interessen der Kohleindustrie vertreten und sich so auch vom Kompromiss verabschiedet", so Bandt. In der Kohlekommission hatte erstmals Politik, Wissenschaft, Industrie, Umweltverbände und Gewerkschaften in einem echten Dialog diese entscheidende klimapolitische Frage diskutiert und Vorschläge gemacht.

"Der aktuelle Gesetzentwurf der Regierung macht diesen Konsens kaputt", so Bandt. "Das Gros der Braunkohlekraftwerke wird erst nach 2034 abgeschaltet. Und als wäre das nicht schlimm genug, erhalten die Betreiber der Dreckschleudern dafür auch noch hohe Entschädigungen aus der Steuerkasse. Das alles für ein Auslaufmodell wie Braunkohle." Bandt appelliert an Bundestag und betroffene Bundesländer diesen Entwurf zu stoppen und zum gesellschaftlichen Kompromiss der Kohlekommission zurückzukehren.

Aber diese Politik geht den Menschen nicht nur an den Geldbeutel, sondern bedroht zudem real Existenzen, wie die Studie an der von der Regierung geplanten Festschreibung der Auskohlung des Tagebaues Garzweiler zeigt. "Die weitere Auskohlung in Garzweiler ist absolut unnötig", sagt Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND Nordrhein-Westfalen. "Es ist absurd, dass heutzutage noch Dörfer für klimaschädliche Braunkohle geopfert werden sollen."

Die ganze klimapolitische Absurdität dieser Politik wird am Steinkohlekraftwerk Datteln IV deutlich. "Den Kohleausstieg ausgerechnet mit der Inbetriebnahme eines neuen Kohlemeilers zu beginnen, ist absurd und ein eklatanter Verstoß gegen die Empfehlungen der Kohlekommission. Datteln IV hat nicht einmal eine rechtskräftige Genehmigung", sagt Jansen.

Das Kraftwerk steht nur etwa 450 Meter von einer Siedlung und kaum weiter von einem Kinderkrankenhaus entfernt. Es stößt gesundheitsschädliche Feinstäube und Schwermetalle wie Quecksilber aus. Über die Abluft aus dem Kühlturm werden die europarechtlich geschützten FFH-Gebiete der Cappenberger Wälder belastet. "Das Kraftwerk schädigt Mensch, Natur und Klima. Wir haben den Hambacher Wald gerettet, jetzt müssen wir Datteln IV verhindern", so Jansen.

Aufgrund der Klage des BUND kippten Gerichte schon einmal die Genehmigungen zum Bau und Betrieb des Kraftwerks. Doch obwohl die Probleme die gleichen blieben, erteilte das Land NRW eine neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Gegen beide Verwaltungsentscheidungen sind Klagen des BUND anhängig. Genauso wie gegen den Bau des Kohlehafens.

Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung Klimaschutz endlich ernst nimmt und wirksame Maßnahmen nicht länger blockiert. Nur so kann sie Antworten auf die Fragen der Zukunft liefern. 

Mehr Informationen:

Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Pressemitteilung vom 13.02.2020.

Veröffentlicht am

13. Februar 2020

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