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Die USA entscheiden selber, was im Völkerrecht gilt

Die US-Regierung biegt das Völkerrecht zurecht wie es ihr passt - und verletzt es gleich mehrfach. Proteste halten sich in Grenzen.

Von Andreas Zumach

Die US-Regierung hat beschlossen, die israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten ab sofort nicht mehr als Verletzung des Völkerrechts zu betrachten. Der Bau von israelischen Siedlungen im Westjordanland sei aus Sicht der USA "nicht per se unvereinbar mit internationalem Recht" erklärte Außenminister Mike Pompeo am Montag. Mit dieser Entscheidung verstößt die Trump-Administration mit Blick auf den israelisch-palästinensischen Konflikt bereits zum wiederholten Mal gegen das Völkerrecht.

UNO hat illegale Besatzung bereits mehrmals verurteilt

Im Nahostkrieg vom Juni 1967 hatten die israelischen Streitkräfte das Westjordanland, den Gaza-Streifen und Ost-Jerusalem sowie die syrischen Golanhöhen und die ägyptische Sinai-Halbinsel besetzt. Inzwischen existieren im Westjordanland über 200 völkerrechtswidrige Siedlungen mit mehr als 600.000 illegalen jüdischen Siedlern.

Diese 1967 erfolgte Besatzung verurteilte der UNO-Sicherheitsrat mit seiner Resolution 242 im Konsens mit 15:0 Stimmen als "Verstoß gegen internationales Recht" und forderte die israelische Regierung zum vollständigen und bedingungslosen Rückzug aus den besetzten Gebieten auf. Nach dem Yom-Kippur-Krieg vom Oktober 1973 wiederholte der Sicherheitsrat mit seiner Resolution 338 die Feststellung der Völkerrechtswidrigkeit der Besatzung sowie die Rückzugsforderung an die israelische Regierung. Die beiden Resolutionen 242 und 338 sind weiterhin ohne Einschränkung gültiges Völkerrecht, und sie wurden vom Sicherheitsrat in den letzten fünf Jahrzehnten in weiteren Resolutionen viele Male bekräftigt.

In mehreren Resolutionen hat der UNO-Sicherheitsrat zudem ausdrücklich festgestellt, dass die Besiedlung von völkerrechtswidrig besetzten Gebieten ebenfalls gegen internationales Recht verstößt und Israel aufgefordert, die völkerrechtswidrige Besiedlung zu unterlassen. Zuletzt geschah dies in der Resolution 2234 vom 23. Dezember 2016, in der der Sicherheitsrat

  1. "bekräftigt, dass die Errichtung von Siedlungen in dem seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, durch Israel keine rechtliche Gültigkeit besitzt und einen flagranten Verstoß gegen das Völkerrecht und ein ernstes Hindernis für die Herbeiführung der Zwei-Staaten-Lösung und eines gerechten, dauerhaften und umfassenden Friedens darstellt;"
  2.  "abermals verlangt, dass Israel alle Siedlungstätigkeiten in dem besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalems, sofort vollständig einstellt und alle seine diesbezüglichen rechtlichen Verpflichtungen uneingeschränkt achtet."

Die Siedlungen seien "ein großes Hindernis für Frieden", stellte der Sicherheitsrat fest. Die Resolution 2234 wurde mit 14-Ja-Stimmen verabschiedet; die bis Ende Dezember 2016 noch von der Obama-Administration regierten USA enthielten sich der Stimme.

USA verstoßen systematisch gegen Völkerrecht

Doch die Trump-Administration verstößt seit ihrem Amtsantritt im Januar 2017 systematisch gegen immer mehr völkerrechtliche Bestimmungen, die für den Konflikt Israel-Palästina relevant sind. Zunächst verlegte sie die US-Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem und anerkannte damit ausdrücklich den Anspruch der israelischen Regierung auf Jerusalem als alleinige Hauptstadt Israels. Damit verstießen die USA gegen die UNO-Teilungsresolution, mit der die Generalversammlung am 30. November 1947 die Bildung zweier Staaten auf dem damals von Großbritannien als "Mandatsgebiet Palästina" verwalteten Territorium zwischen dem Mittelmeer und dem Jordanfluss beschlossen hatte.

Die Teilungsresolution legt ausdrücklich fest, dass der Status Jerusalems zunächst offen bleibt und die künftige Rolle und Funktion der Stadt (sei es als gemeinsame oder getrennte Hauptstadt eines oder beider Staaten oder als internationale Stadt mit den Hauptstädten in Tel Aviv und Ramallah) erst in Verhandlungen zwischen beiden Seiten entschieden werden soll.

In einem weiteren völkerrechtswidrigen Schritt anerkannte die Trump-Administration im Frühjahr dieses Jahres die Entscheidung der Regierung von Benjamin Netanjahu, die völkerrechtswidrig besetzten syrischen Golanhöhen zum dauerhaften Teil des israelischen Staatsgebietes zu erklären.

Neue Sprachregelung verschleiert völkerrechtswidrige Besatzung

Und schließlich tilgte das von Mike Pompeo geführte State Department in Washington die Bezeichnung "Occupied Palestinian Territories (OPT)", die seit 1967 in allen US-Regierungsdokumenten, bei der UNO und auch überall sonst in der weltweiten Diplomatie sowie in Entscheidungen internationaler Gerichte für die von Israel besetzten Gebiete verwendet wird, aus allen offiziellen Dokumenten und dem Sprachgebrauch der US-Regierung und ersetzte sie durch den Begriff "disputed territories" (umstrittene Gebiete).

Die Tendenz, die harte Realität der völkerrechtswidrigen Besatzung durch diese neue Sprachregelung zu verschleiern und zu verharmlosen, ist seit geraumer Zeit auch in anderen westlichen Hauptstädten zu beobachten. Erst letzte Woche bezeichnete der Antisemitismus-Beauftragte der deutschen Bundesregierung, Felix Klein, ein direkt dem Büro von Kanzlerin Angela Merkel unterstellter hoher Beamter, die von Israel besetzten Gebiete als "umstrittene Gebiete".

Klein tat dies in seiner Kritik am Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxembourg. Dieser hat kürzlich entschieden, dass Produkte aus den besetzten Gebieten, die Israel unter Verstoß gegen das seit 1996 bestehende Handelspräferenzabkommen mit der EU und mit der falschen Herkunftsbezeichnung "aus Israel" in EU-Länder (und auch in die Schweiz) exportiert, mit ihrer korrekten Herkunft ("aus dem Westjordanland") deklariert werden müssen. Klein behauptete, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes setze "doppelte Standards" für Israel, weil es keine entsprechenden Bestimmungen "für andere umstrittene Gebiete" wie die ukrainische Krim oder das von Marokko verwaltete Territorium von Westsahara gebe.

Entsprechend äußerte sich auch der Generalsekretär der regierenden Christdemokraten, Paul Ziemiak. Bereits im Sommer 2017 verbot der Direktor der Katholischen Akademie in Berlin eine bereits vertraglich vereinbarte sowie in Plakaten und Flugblättern angekündigte Veranstaltung zum 50. Jahrestag der Besetzung palästinensischer Gebiete durch Israel im Juni 1967 mit der Begründung, "der Begriff Besatzung gehört nicht zu unserer Sprache".

In der Schweiz missachtet unter anderem die Webseite "Audiatur" ständig das Völkerrecht, in dem sie ebenfalls den Begriff "umstrittene Gebiete" verwendet und den Begriff "Besatzung" stets in Anführungszeichen setzt. In einer Kritik an dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes wird schlicht unterschlagen, dass mit der UNO-Teilungsresolution von 1967 nicht nur die Schaffung eines Staates Israel beschlossen wurde, sondern ebenfalls die Schaffung eines Staates für die Palästinenser.

Die jüngste völkerrechtswidrige Entscheidung der Trump-Administration lässt weitere erwarten. Sollte Israel die Ankündigung von (noch)-Ministerpräsident Netanjahu zur Annexion von zumindest Teilen des Westjordanlandes wahrmachen, dürfte sie dafür ebenfalls die Unterstützung der Trump-Administration erhalten.

Quelle: Infosperber.ch - 20.11.2019.

Veröffentlicht am

23. November 2019

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