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Uganda: Anhaltende Menschenrechtsverletzungen infolge der Vertreibung zugunsten der Kaffeeplantage der Neumann Kaffee Gruppe

FIAN veröffentlicht Studie über langanhaltende Folgen

Über einen fünfjährigen Zeitraum hat die Menschenrechtsorganisation FIAN die menschenrechtlichen Auswirkungen der gewaltsamen und entschädigungslosen Vertreibung zugunsten der Kaweri Coffee Plantation in Uganda untersucht. Ihre Ergebnisse hat sie nun in einer englischsprachigen Studie veröffentlicht. Darin werden massive Verletzungen sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Menschenrechte durch Uganda und Deutschland aufgezeigt. Die Klage der Vertriebenen wird am 2. Dezember in Uganda erneut vor Gericht verhandelt.

Die Vertreibung fand im August 2001 statt. Von 2014 bis 2019 hat ein Team von FIAN fünfmal vor Ort recherchiert und Vertriebene und Schulleiter zu den Lebensbedingungen seit der Vertreibung befragt. In der Studie kommen viele Vertriebene zu Wort. Diese berichten über Hunger und Armut, fehlenden Zugang zu Trinkwasser, unzureichende Wohnsituation und Bildungschancen, auseinanderbrechende Familien sowie Gewalt gegen Frauen. "Das Ausmaß von Hunger, Armut und Gewalt infolge dieser Vertreibung ist erschreckend", betont Gertrud Falk von FIAN Deutschland, die an der Studie mitgearbeitet hat. "Die Recherche zeigt, dass die Zeit diese Menschenrechtsverletzungen nicht heilt. Im Gegenteil: sie verschärfen sich zunehmend aufgrund des fehlenden Zugangs zu Agrarland und Wasser".

Vom 18. - 21. August 2001 hatte die ugandische Armee im Bezirk Mubende vier Dörfer zerstört und die Bewohner vertrieben, weil die Regierung das Land an die Kaweri Coffee Plantation Ltd. für den Aufbau einer Kaffeeplantage verpachtet hatte. Die Kaweri Coffee Plantation Ltd. ist ein Tochterunternehmen der Hamburger Neumann Kaffee Gruppe. Die Vertriebenen wurden bis heute nicht entschädigt und prozessieren deswegen gegen den ugandischen Staat und das Tochterunternehmen. Am 1. Juli 2019 hatte das Hohe Gericht in Kampala eine Mediation zwischen Klägern und Beklagten angeordnet. Die Frist dafür ist gestern ohne Ergebnis verstrichen. Die Staatsanwaltschaft hat nicht auf die Forderungen der Vertriebenen reagiert.

"Die ugandische Regierung setzt ihre Hinhaltetaktik fort", erläutert Falk. "Sie verletzt damit ihre menschenrechtliche Pflicht, die Rechte der Vertriebenen unverzüglich wiederherzustellen und sie zu entschädigen". Falk ergänzt: "Auch Deutschland ist menschenrechtlich verpflichtet, alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, damit die Vertriebenen entschädigt werden. Die Studie zeigt, dass die Bundesregierung das bisher nicht getan hat."

Quelle:  FIAN Deutschland - 20.11.2019.

Veröffentlicht am

21. November 2019

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