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Deutschland bremst weiter

An den UNO-Verhandlungen über verbindliche Menschenrechtsnormen für Unternehmen beteiligen sich Deutschland und die EU weiterhin nicht. NGOs kritisieren "Blockade" des wichtigen Prozesses

Von Andreas Zumach

Von diesem Montag an verhandeln in Genf über 100 Mitgliedsstaaten der UNO zum fünften Mal seit 2015 über ein Abkommen zu verbindlichen Menschenrechtsnormen für Wirtschaftsunternehmen ("Binding Treaty"). Doch Deutschland und seine EU-Partner beteiligen sich weiterhin nicht aktiv und versuchen, die Verhandlungen zu sabotieren.

Grundlage der Verhandlungen ist ein Mandat, das der UNO-Menschenrechtsrat 2014 beschlossen hatte. Ziel ist ein Abkommen mit verbindlichen Menschenrechtsnormen und Sorgfaltspflichten für Unternehmen sowie mit Mechanismen zu deren Überwachung. Vorgesehen sind auch Instrumente, um Verstöße zu sanktionieren, sowie bessere Klagemöglichkeiten für von Menschenrechtsverletzungen betroffene Personen.

Im Unterschied zu Frankreich, Schweden und anderen EU-Staaten, die sich aktiv und konstruktiv an den bisherigen vier Verhandlungsrunden beteiligten, war Deutschland bislang immer nur mit BeobachterInnen vertreten - zumeist niederrangigen VertreterInnen des federführenden Auswärtigen Amtes ohne Verhandlungsbefugnis. Zugleich versuchte die Bundesregierung, den Prozess zu stoppen, indem sie das Verhandlungsmandat von 2014 infrage stellte, formalistische Einwände gegen den ecuadorianischen Verhandlungsleiter erhob und in der UNO-Generalversammlung beantragte, die Haushaltsmittel für die Genfer Verhandlungsrunden zu streichen.

Auch ist die Bundesregierung wesentlich dafür verantwortlich, dass die EU bis heute kein gemeinsames Mandat für eine konstruktive Verhandlungsteilnahme beschlossen hat. Auch bei dieser fünften Runde wird die EU lediglich zum Auftakt am Montag ein Statement abgeben und sich dann auf eine Beobachterrolle zurückziehen.

Ende August hatte Außenminister Heiko Maas (SPD) die Nichtbeteiligung Deutschlands an den Verhandlungen in einem Schreiben an Kritiker damit begründet, die Bundesregierung wolle zunächst die Ergebnisse des im Dezember 2016 verabschiedeten "Nationalen Aktionsplans" zur Umsetzung der "UNO-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte" abwarten. Als zusätzliche Rechtfertigung dient in Berlin und Brüssel diesmal auch der Vorwand, die noch bis zum 31. Oktober amtierende EU-Kommission sei nicht mehr handlungsfähig und die künftige Kommission müsse erst ein Verhandlungsmandat beschließen.

Das Verhalten stößt auf scharfe Kritik. "Leider tritt die Bundesregierung weiterhin als Bremserin auf und blamiert sich bis auf die Knochen, wenn es darum geht, den Menschenrechtsschutz in der globalisierten Wirtschaft voranzutreiben", meint der Bundestagsabgeordnete Uwe Kekeritz (Grüne). Für Michael Brandt (Die Linke), der als Beobachter an den Genfer Verhandlungen teilnehmen wird, "beweist die Bundesregierung durch ihr Verhalten aufs Neue, dass ihr Profitinteressen von Konzernen wichtiger sind als die Menschenrechte".

Auch die "Treaty Alliance", ein Bündnis aus 27 Nichtregierungsorganisationen, kritisierte die "Blockade" der Bundesregierung. Außenminister Maas habe im September "im Rahmen der Vereinten Nationen das erste Treffen seiner Allianz für Multilateralismus abgehalten". Nun müsse "Maas zeigen, dass seinem Eintreten für den Multilateralismus auch praktische Konsequenzen folgen".

Quelle: taz - 14.10.2019. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach.

Veröffentlicht am

14. Oktober 2019

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