Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Innenministerkonferenz: Es braucht Abschiebestopps!

Auf der am Mittwoch startenden Innenministerkonferenz muss die Situation in den Hauptherkunftsländern und die Unmöglichkeit einer Rückkehr in sichere Verhältnisse zur Grundlage der Debatten werden. Die Situation in den Herkunftsstaaten Afghanistan, Syrien und Irak ist unverändert katastrophal; im Sudan eskaliert die Lage.

Der Bundestag hat auf Druck der Union die Rechtsinstrumentarien für eine weitere Brutalisierung der Abschiebemaschinerie zur Verfügung gestellt. Der Bundesinnenminister Seehofer hat sogleich eine Ausweitung der Abschiebepraxis nach Afghanistan gefordert. Nun ist es an den Innenministern der Länder eine politische Entscheidung zu treffen.

In vielen Hauptherkunftsstaaten von Geflüchteten in Deutschland ist die Sicherheitssituation so schlecht, dass Abschiebungen dorthin keine Option sein dürfen. Wenn die Innenminister darüber diskutieren, muss das berücksichtigt werden. An dieser Stelle kurze Einschätzungen zur aktuellen Lage in Afghanistan, Syrien, dem Irak und dem Sudan.

Afghanistan

Über 3800 Zivilist*innen verloren im letzten Jahr ihr Leben und noch nie starben in Afghanistan so viele Kinder wie 2018. Abseits der großen Städte fallen immer mehr Regionen unter die Herrschaft der Taliban, sie kontrollieren oder bedrohen wichtige Verbindungsstraßen. Überlandreisen sind daher mit großen Risiken verbunden. Anschläge hat es in den letzten Jahren bis in die besonders gesicherten Zonen der Städte hinein gegeben - mit vielen Opfern. Im Oktober 2018 hatten die Regierungskräfte laut SIGAR-Report in nur noch 54 Prozent des Landes die vollständige Kontrolle. Die Taliban konnten ihre Gebietsgewinne im selben Zeitraum verdoppeln. Rund ein Viertel des Landes bleibt zwischen den Kriegsparteien konstant umkämpft.

Außerdem wurde kürzlich bekannt, dass die von IOM betreute Übergangsunterkunft in der Stadt nicht mehr zur Verfügung steht. Für Abgeschobene, die nicht über familiäre oder sonstige Netzwerke verfügen, ergibt sich dadurch das zusätzliche Problem drohender Obdachlosigkeit . Dabei gehen sie große Risiken ein, wenn sie sich in der Stadt bewegen. Durch rein finanzielle Unterstützungsleistungen kann dieses Problem nicht gelöst werden.

Syrien

Die Einschätzung aus dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom November 2018 , der eigens zu der damaligen IMK erstellt wurde, legt überzeugend dar, dass die Assad-Diktatur ihren Repressionsapparat weiter ausgebaut hat, dass die unterschiedlichen Geheimdienste faktisch keinen rechtlich definierten Beschränkungen unterliegen und diese Haftanstalten unterhalten, in denen systematisch gefoltert wird.

Die Verfolgungshandlungen des Assad-Regimes sind durch ein hohes Maß an Willkür gekennzeichnet. Jede Person, die  auch nur verdächtigt wird, dem Regime gegenüber illoyal gesinnt zu sein, kann Opfer von Verfolgungshandlungen werden. Syrischen Flüchtlingen droht daher bei Rückkehr nach Syrien erhebliche Gefahr, Opfer willkürlicher Inhaftierung, von Folter und Verschwinden-Lassen zu werden. Insbesondere Wehrdienstentziehern und Deserteuren drohen willkürliche Strafen und / oder Zwangsrekrutierung in die syrische Armee oder in regimeloyale Milizen.

Irak

Ergebnis des Krieges im Irak ist ein Flickenteppich von lokalen und regionalen Machtgebieten und ein politisch, konfessionell und territorial tief gespaltenes Land.

Neue Berichte des UNHCR zeigen, wie prekär die Lage im Land weiterhin ist. Noch immer gibt es 1,65 Millionen Binnenvertriebene , von denen viele unter sehr schlechten Bedingungen leben. Die Regierung übt starken Druck auf Binnenvertriebene aus, zurück zu kehren, aber besonders für Angehörige religiöser Minderheiten ist eine Rückkehr in ihre Ursprungsregionen im Irak oft undenkbar - dies gilt insbesondere für Jesid*innen , die den Völkermord, Verschleppung und Versklavung überlebt haben. Die Gefahr durch den Islamischen Staat ist auch nicht gebannt, es werden weiterhin Aktivitäten wie Entführungen gemeldet.

Sudan

Wie verschiedene Medien berichten, wurde am Mittwoch Yasir Arman, Generalsekretär der oppositionellen Sudan People’s Liberation Army / Movement-North von der Militärregierung festgenommen . Yasir Arman, der noch im Februar an einer Demonstration in Hannover gegen das Regime von al-Bashir teilgenommen hatte, war in der letzten Woche nach etlichen Jahren im Exil zu Verhandlungen mit dem Militärrat in den Sudan zurückgekehrt.

Mit der Verhaftung haben die Angriffe der Militärregierung auf die Oppositionellen eine weitere Zuspitzung erfahren. Ganz offensichtlich ist der Militärrat an keiner friedlichen Einigung mit der Opposition und einer Übergabe der Macht an eine noch zu wählende demokratische legitimierte Regierung gelegen. Die Festnahme Armans macht deutlich, wie gefährdet Rückkehrer*innen sind.

Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass IOM das Rückkehrprogramm in den Sudan auf Grund der schlechten Sicherheitslage aussetzt, unterstützt PRO ASYL die Forderung des Flüchtlingsrats Niedersachsen nach einem sofortigen Abschiebungsstopp .

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - News vom 10.06.2019.

Veröffentlicht am

11. Juni 2019

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von