Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Wie Kritik an israelischer Besatzungspolitik zum Schweigen gebracht werden soll

Von Michael Schmid (aus: Lebenshaus Schwäbische Alb, Rundbrief Nr. 100, März 2019 Der gesamte Rundbrief Nr. 100 kann hier heruntergeladen werden: PDF-Datei , 542 KB. Den gedruckten Rundbrief schicken wir Ihnen/Dir gerne kostenlos zu. Bitte einfach per Mail abonnieren .)

Unsere eigene deutsche Geschichte ist mit der Geschichte Israels deutlich verbunden, denn dieser Staat ist in der Folge der industriellen Ermordung der Juden während der Nazi-Diktatur entstanden. Deshalb sind wir aber auch in das Schicksal der Palästinenser verstrickt. Folgerichtig gibt es Menschen, die als Konsequenz aus Deutschlands Verbrechen in der Nazi-Zeit für die Menschenrechte der Palästinenser eintreten. Und deshalb üben sie Kritik an der seit 51 Jahren andauernden völkerrechtswidrigen israelischen Besatzung, der Siedlungspolitik und der damit verbundenen Entrechtung, die für Palästinenser verheerende Folgen haben.

Nun wird, wer legitime Kritik an dieser israelischen Besatzungs- und Siedlungspolitik übt, immer häufiger als "antisemitisch" und "antiisraelisch" diffamiert. Er kann sich auch einer Kampagne ausgesetzt sehen, mit der erheblicher Druck erzeugt wird. Diese Diffamierungen und der erzeugte Druck zielen darauf, Kritik an der israelischen Politik zum Verstummen zu bringen. Immer öfter werden Veranstaltungen oder Ausstellungen abgesagt oder verboten, die sich kritisch mit dem Konflikt Israel/Palästina befassen. Mit Rufmord wird versucht, die berufliche Existenz von Menschen zu beschädigen oder zu vernichten. Und deutschen Jüdinnen und Juden, die sich für einen gerechten Frieden im Nahen Osten einsetzen, wird das Bankkonto gesperrt, weil sie Antisemiten seien. Ganz aktuell zielt zusätzlich eine massive Kampagne mit demselben infamen Antisemitismus-Vorwurf gegen ihre Organisation "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost", um ihr den zuerkannten "Göttinger Friedenspreis 2019" wieder abzuerkennen. Manches erinnert an eine Hexenjagd.

Angriffe gegen Andreas Zumach

Im vergangenen Oktober war Andreas Zumach als Referent bei unserer Tagung "We shall overcome!" in Gammertingen dabei. Nur wenige Wochen später musste er eine heftige Kampagne gegen sich erleben. Obwohl er als Referent ein gern gesehener Gast ist und hohe Anerkennung genießt, kam es im Vorfeld einer mit ihm Anfang November 2018 geplanten Veranstaltung an der Münchener Universität zu massiven Angriffen. Es wurde gefordert, die Veranstaltung mit dem Titel "Israel, Palästina und die Grenzen des Sagbaren" abzusagen, weil dort Antisemitismus verbreitet würde. Dieser Forderung ist der Präsident der Universität zum Glück nicht nachgekommen.

Anders ein paar Wochen später in Karlsruhe. Wenige Tage vor einem lange mit Andreas Zumach geplanten Vortrag zu "Israels wahre und falsche Freunde" bei der Evangelischen Erwachsenenbildung (EEB) schrieb Solange Rosenberg von der Jüdischen Kultusgemeinde Karlsruhe in einer Mail, Andreas Zumach sei bei früheren Veranstaltungen in Karlsruhe mit "israelfeindlichen Äußerungen aufgefallen" und er beteilige sich an Kampagnen, die auf eine "Delegitimierung des Staates Israel hinaus laufen" und die "als eindeutig antisemitisch" gelten würden. Umgehend sagte der weisungsbefugte Dekan Thomas Schalla die Veranstaltung ab. Bei dieser Absage blieb er auch, obwohl Rosenberg auf Intervention von Andreas Zumach alle gegen ihn erhobenen rufschädigenden Behauptungen umgehend schriftlich widerrufen hatte.

Im Januar musste sich Andreas Zumach dann gegen falsche Behauptungen über sich in einem Artikel in der "Süddeutschen Zeitung" wehren. Gemeinsam mit seinem Anwalt hat er eine Unterlassungserklärung, eine einstweilige Verfügung und eine Gegendarstellung gegen einige Falschbehauptungen durchgesetzt. Dazu stellt Christian Müller in der Online-Zeitung Infosperber aus der Schweiz fest: "Gegendarstellung acht Tage nach der Verleumdung hin oder her: So ein Artikel in einer renommierten Zeitung hat Folgen. Bereits ist ein Referat, das Andreas Zumach am 7. Mai in Nürnberg halten sollte, mit Hinweis auf diesen Artikel in der SZ ebenfalls abgesagt worden. … Öffentliche Anschwärzung mit konkreten, auch finanziellen Folgen für den Betroffenen darf - nicht zuletzt auch im Interesse eines korrekten Journalismus - nicht akzeptiert werden."

In Reutlingen wiederum gab es ebenfalls massive Proteste gegen einen Vortrag von Andreas Zumach und gegen die Ausstellung "Nakba - Flucht und Vertreibung der Palästinenser 1948" in der dortigen Volkshochschule.

Bärbel Illi, Vorsitzende der "Deutsch-Israelischen Gesellschaft Region Stuttgart e.V." (DIG), schrieb an Landesregierung und Stadt Reutlingen, die Ausstellung sei Teil der Kampagne der Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsbewegung (BDS) und Andreas Zumach ein "antiisraelisch agierender Referent". Andreas Zumach setzte sich gegen solche verleumderischen Behauptungen zur Wehr. Bereits einen Tag später unterschrieb Illi eine Widerrufs- und Unterlassungserklärung. Allerdings zeigt das Beispiel Karlsruhe, dass auch widerrufene Verleumdungen die beabsichtigte Wirkung haben können. Die VHS Reutlingen sieht glücklicherweise keinerlei Anlass, Andreas Zumach auszuladen. Er wird am 20. März einen Vortrag halten mit dem Thema: "Die Grenzen des Sagbaren und unser aller Verantwortung für gerechten Frieden in Nahost".

Hierzu noch einmal Christian Müller in Infosperber: "Die gute Nachricht: Die Reutlinger Volkshochschule hält an Andreas Zumach als Referent fest, der Geschäftsführer der Volkshochschule Ulrich Bausch hat im Gegenteil sogar einen Brief an die Chefredaktion der ‚Süddeutschen Zeitung’ geschickt und Andreas Zumach als kenntnisreichen und seriösen Referenten verteidigt. Und es gibt auch andere Institutionen, die den Mut haben, Andreas Zumach als mutigen Referenten in Schutz zu nehmen. Als Beispiel etwa sei hier das Lebenhaus Alb erwähnt."

Dieses Lob des Journalisten Müller über uns freut uns. Ja, wir sind mit Andreas Zumach in dieser Angelegenheit völlig solidarisch und wir setzen uns auch für das Recht auf freie Meinungsäußerung all jener ein, die Kritik an israelischer Besatzungspolitik äußern wollen. Nicht zuletzt deshalb veröffentlichen wir auf der Lebenshaus-Website eine Vielzahl von Artikeln und Stellungnahmen zu dieser Problematik.

Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen: Am Existenzrecht Israels darf nicht gerüttelt werden. Und angesichts des Aufstiegs nationalistischer Parteien und Bewegungen ist es uns ein bitter nötiges Anliegen, alle heutigen Formen des Antisemitismus zu bekämpfen. Aber der Vorwurf "Antisemit" darf nicht dazu genutzt werden, um unbequeme Stimmen aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Ulrich Bausch, Leiter der VHS Reutlingen, stellt völlig zu Recht fest: "Es muss möglich sein, dass repressionsfrei über die Geschichte und die Gegenwart des Nahostkonflikts informiert wird. Daher muss dem fast schon hysterischen Verbotsgeschrei Einhalt geboten werden."

Kritiker Uri Avnery

"… jede Kritik an Israel als Antisemitismus hinzustellen, ist falsch und kontraproduktiv. Es schadet dem Kampf gegen Antisemitismus. Viele Personen mit hohem sittlichen Ernst - die positive Auslese der Menschheit - kritisieren unser Verhalten in den besetzten Gebieten. Es ist dumm, sie des Antisemitismus’ zu verklagen."

Das sagt Uri Avnery, über dessen Tod am 20. August 2018 ich in unserem letzten Rundbrief berichtet habe. Er war überzeugt, dass Kritik an der israelischen Besatzungspolitik geübt werden darf und muss. Und zweifelsohne war er selber einer der schärfsten Kritiker dieser israelischen Politik. Sein jahrzehntelanger Einsatz für einen palästinensischen Staat neben einem israelischen, für Frieden in Nahost, ist legendär und wird unvergessen bleiben.

Auf der Lebenshaus-Website finden sich rund 740 Artikel von Uri Avnery. - Nachfolgend dokumentieren wir zum Andenken an ihn seinen allerletzten Artikel vom 4. August 2018, in dem er sehr kritisch über das umstrittene jüdische Nationalstaat-Gesetz geschrieben, das die Knesset einige Tage zuvor verabschiedet hatte. Er wandte entschieden ein, dass Israel die Heimat der israelischen und nicht der jüdischen Nation sei.

Lebenshaus Schwäbische Alb: Bitte um weitere Unterstützung

Unterstützen Sie Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. mit einer Spende, sei es mit einer Einzelspende oder auch mit einer regelmäßigen Spende per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung. Außerdem gibt es die Möglichkeit, uns mit Ihrer Fördermitgliedschaft oder einem zinslosen Darlehen zu unterstützen.

Wir bitten auch das Rückmeldeformular zur Förderung des Solidarfonds "Grundeinkommen Friedensarbeit" zu beachten (siehe dazu Artikel und Interview in diesem Rundbrief 100).

Mit einem Vermächtnis oder einer Erbeinsetzung kann gezielt eine gemeinnützige Organisation wie Lebenshaus Schwäbische Alb unterstützt werden. In diesem Fall entfällt die Erbschaftssteuer und das Erbe kommt in vollem Umfang der Arbeit für Gerechtigkeit, Frieden und Erhalt der Umwelt zugute.

Mehr siehe: Möglichkeiten der Unterstützung

Spendenkonto

Lebenshaus Schwäbische Alb e.V.
Bank:       GLS Bank eG
IBAN:       DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC:         GENODEM1GLS

Der Verein Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V. ist durch das Finanzamt Sigmaringen als gemeinnützig und mildtätig anerkannt (aktueller Bescheid vom 25.10.2018). Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerabzugsfähig. Ab 25 € werden automatisch Spendenbescheinigungen zugestellt, für niedrigere Beträge auf Anforderung (bitte bei Erstspenden Anschrift wegen Spendenbescheinigung angeben).

 

Fußnoten

Veröffentlicht am

17. März 2019

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von