Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

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Bewegen wir uns…?

Von Katrin Warnatzsch, Sozialer Friedensdienst im Lebenshaus (aus: Lebenshaus Schwäbische Alb, Rundbrief Nr. 98, Sept. 2018 Der gesamte Rundbrief Nr. 98 kann hier heruntergeladen werden: PDF-Datei , 723 KB. Den gedruckten Rundbrief schicken wir Ihnen/Dir gerne kostenlos zu. Bitte einfach per Mail abonnieren .)

Ein Radler, spritzig und frisch! So bewegt sich einer unserer beiden afghanischen Mitbewohner jeden heißen Sommertag zu seiner Ausbildungsstelle als Altenpflegehelfer. Dazwischen besucht er eine Schule in der Kreisstadt, bringt Hausaufgaben mit und braucht einen Laptop, um u.a. auch die Dokumentation in der Pflege sicher zu erlernen. Für manche Fragen wendet er sich an Michael, der viele Jahre in diesem Berufsfeld gearbeitet hat - und nun glücklicher Rentner in diesem Bereich ist.

Unser zweiter junger Mitbewohner hat sich entschlossen, nach dem abgeschlossenen Besuch einer Berufsvorbereitungsklasse ebenfalls in den sozialen Bereich zu schnuppern. Er beginnt im Herbst ein Freiwilliges Soziales Jahr in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Ein besonderes Programm des Diakonischen Werks für geflüchtete Menschen ermöglicht dabei Teilzeitarbeit und den Besuch eines Sprachkurses. Wir wünschen dem jungen Mann ein fröhliches und erfolgreiches Beginnen und viel Gewinn, um sich über seinen weiteren beruflichen Weg klar zu werden.

Vor Gericht…

"Hat der eine Chance? Ich glaube nicht…". Das war die Reaktion einer Begleiterin eines Gerichtsprozesses, bei dem die Klage gegen die Ablehnung eines Asylbegehrens des jungen Afghanen Z. verhandelt wurde. Sie saß neben mir und war ganz geknickt und auch verwirrt darüber, was in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen in über zwei Stunden zu hören war.

Neben dem Kläger saß sein Rechtsanwalt, unser Freund Ullrich Hahn, sowie ein Dolmetscher. Für die Beklagte Bundesrepublik Deutschland war kein Vertreter gekommen. Die junge Richterin begrüßte uns Minuten vor Beginn sehr freundlich und verzichtete wie selbstverständlich auf das normalerweise erwartete respektvolle Erheben der Anwesenden.

Ich hatte mich nach der Ladung zum Gerichtstermin über mehr als zwei Monate hinweg immer wieder mit Z. getroffen, um mit ihm nochmals durchzugehen, was er bereits bei seiner ersten Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gesagt hatte. Dies liegt schriftlich in Deutsch als sog. Niederschrift vor. Ebenso liegt in Deutsch die Ablehnung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge BAMF mit einer seitenlangen Begründung vor, warum es möglich sein soll, nach Afghanistan zurückkehren und dort leben zu können. Zusammen mit der Behauptung, seine Ausführungen seien unglaubwürdig. Des Weiteren hatten wir vor einem Jahr bereits eine schriftliche Klagebegründung in Deutsch ausgearbeitet, die dem Gericht, zusammen mit zahlreichen anderen persönlichen Dokumenten von Z., vorlagen.

Z. lebt seit mehr als zwei Jahren in Deutschland und besuchte in dieser Zeit zwei Schulklassen zur Deutschförderung und Berufsvorbereitung. In Afghanistan hatte er zwei Jahre lang studiert. Seine deutschen Sprachkenntnisse sind dennoch noch nicht so umfangreich, dass er es sich vorstellen konnte, die Gerichtsverhandlung ohne Hilfe des Dolmetschers zu bestreiten.

Z. hatte sich sehr gut vorbereitet und wurde von allen Seiten ermutigt und unterstützt. Viele ihn freundlich begleitende Menschen hatten dazu beigetragen, dass er die deutsche Sprache soweit lernen konnte und sich, trotz immer wieder aufflammender psychischer Probleme, einigermaßen zu stabilisieren. In vielen Gesprächen hatte er Teile seiner Lebensgeschichte erzählt. Alle UnterstützerInnen wünschten ihm, dass er mit seiner Klage Erfolg haben würde.

Die Gerichtsverhandlung verlief aus meiner Sicht in einer freundlichen, ruhigen und sorgfältigen Art und Weise. Z. bekam ausreichend Zeit für seine Ausführungen. Die Nachfragen der Richterin waren zugewandt, klar und geduldig. Da ich die zugrundeliegenden Papiere kannte, konnte ich der Verhandlung gut folgen. Denn der Verlauf entsprach teilweise der Struktur der ersten Anhörung vor dem BAMF und ging dann vertiefend und präzisierend darüber hinaus, so wie ich mit Z. für die Klagebegründung auch vorgegangen war. Das war für mich auch im Hinblick auf derzeit noch 13 ausstehende weitere Verhandlungen anderer Asylsuchender wichtig, für die ich an der Klagebegründung mitgewirkt hatte. Aber natürlich wird auch jeder Richter wieder neu entscheiden, wie er die Verhandlung führen will.

Trotzdem dann diese pessimistische Reaktion einiger Zuhörenden am Ende der Verhandlung und eine sehr mitfühlende, aber verunsicherte Stimmung… Ob es daran lag, dass die gesetzlichen Grundlagen und Möglichkeiten des Asylrechts nicht genügend bekannt und verstanden worden waren? Oder war es eine weitverbreitete allgemeine Auffassung, die Ablehnung durch das BAMF so hoch zu werten, dass diese am besten zu akzeptieren sei? Jedoch haben 2017 immerhin 61% der Afghanen mit ihrer Klage gegen den Ablehnungsbescheid des BAMF vor einem Verwaltungsgericht ein Aufenthaltsrecht zugesprochen bekommen! Grund genug also, sich mit Optimismus und Sorgfalt an eine Klage zu machen.

Z. konnte alle Fragen souverän und ohne Zögern beantworten. Er wirkte auf mich glaubwürdig und gut sortiert. Das führte bei mir zur Einschätzung, dass es nicht an seiner vom BAMF abgesprochenen Glaubwürdigkeit fehlen würde. Hinzu kam, dass die Richterin zu Beginn der Verhandlung die "Erkenntnismittelliste" zu Afghanistan bekannt gegeben hatte. Darunter auch ein ausführliches Gutachten von Friederike Stahlmann vom Frühjahr 2018 über Afghanistan, das ich in Teilen gelesen hatte. Es schildert und bestätigt eindrucksvoll z.B. den bedrohten Alltag und unterschiedlichste Lebensbedingungen der Menschen in Afghanistan, aber gerade auch die große Gefahr für Rückkehrende. Ich war sofort erleichtert, dass dieses Gutachten, zusammen mit vielen weiteren Stellungnahmen auch von Nichtregierungsorganisationen, eine Grundlage für die Urteilsfindung sein würde. Die Richterin würde sich also nicht nur an den Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Afghanistan halten, bzw. der eigenwilligen Interpretation dieses Berichts zu Ungunsten von Geflüchteten durch die Bundesregierung folgen.

Die Lebensgeschichte und Fluchtgründe von Z. sind sehr vielschichtig und persönlich. Das Niveau der Konflikte und Bedrohungen, eine Schussverletzung bei einem Mordversuch auf ihn und die Beschreibung der allgemein gegenwärtigen Bedrohung durch die Taliban und andere Gruppen hat er eindrücklich und bedrückend geschildert. Er hat eine Mutter, die ihn von klein auf westlich orientiert gefördert und unterstützt hat und wie eine Löwin für ihn kämpfte, um nun, nach der eigenen Flucht in die Slums von Kabul, selbst auf der Straße leben zu müssen. Der Kontakt zu seiner Familie ist inzwischen abgerissen.

Positives Urteil

Auf der Heimfahrt fragte Z. uns, wer denn nun über seine Sache entscheiden würde. Er konnte es nur schwer annehmen, dass die junge Frau, eine Richterin, die ihm sehr mitfühlend begegnet war, die Entscheidung, ob er in Deutschland bleiben könne, alleine fällen würde. In den Tagen danach fragte er das noch mehrfach und zunehmend mehr erstaunt. Er hatte im Gericht gesagt, dass er selbst einmal am liebsten Jura studieren wolle. Dass dies in Deutschland keine Männerdomäne ist, hat er nun hautnah an sich selbst erfahren können.

Z. fühlte sich ganz am Ende der Verhandlung durch einen Einwurf des Dolmetschers, der in seiner Muttersprache war, sehr verunsichert und war aufgewühlt. Er konnte selbst nicht einschätzen, wie es gelaufen war. Aber das ist ja oft der Fall, wenn man selbst so sehr betroffen in einer Art Prüfungssituation ist.

Die Richterin hatte in der Gerichtsverhandlung eine Urteilsfindung innerhalb der nächsten zwei Wochen versprochen. Wir mussten uns also aller Spekulationen erwehren, denn selbst sein Rechtsanwalt konnte nicht einschätzen, zu welchem Urteil sie kommen würde. Darauf musste Z. nun geduldig warten.

Zwei Wochen nach der Verhandlung traf tatsächlich das Urteil ein: Es gab Grund zum Freuen und für eine Erleichterung! Z. hat gegen die Abschiebeabsicht der Bundesrepublik Deutschland gewonnen. Er erhielt ein - noch befristetes - Aufenthaltsrecht ("Subsidiärer Schutz"), weil er in Afghanistan damit rechnen müsste, der Todesstrafe oder Folter oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt zu werden. Diese menschenverachtenden Methoden werden dort noch immer z.B. für Lebensformen angewendet, die nicht z.B. den von den mächtigen radikal-islamistischen Taliban, aber auch vielen konservativen Dorfgemeinschaften vorgegebenen Wertmaßstäben entsprechen. Dieses Urteil ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, das uns auch für andere, ähnlich betroffene Personen auf ein Bleiberecht hoffen lässt.

Wir wünschen es Z., dass er nun befreit an seine Perspektive in Deutschland gehen kann und hier Fuß fasst.

Menschenrechte

Das deutsche Abendlied "Der Mond ist aufgegangen", das wohl jedeR kennt, hat Joan Baez bei ihrem Abschiedskonzert in Ludwigsburg auf Deutsch gesungen. Mir fällt der Vers über den halben Mond ein, während ich über die vielfältigen Gründe für Flucht und Migration nachdenke und lese. Wie oberflächlich und wenig einfühlsam, unwissend und egozentrisch doch viele Beurteilungen klingen, die anderen Menschen die Begründung für das Verlassen ihrer "Heimat" absprechen wollen. Wie sehr geht diese Einstellung oftmals davon aus, dass Menschen sich dauerhaft sesshaft an einem Ort aufhalten sollten, an dem sie nun mal geboren sind. Das Recht, zu bleiben und das Recht, zu gehen, sind doch grundsätzliche Menschenrechte, die wir selbst ebenfalls für uns in Anspruch nehmen. Niemandem gegenüber wollen wir das begründen müssen. Die zu respektierenden Grenzen dieser Bewegungsfreiheit sind natürlicherweise dort, wo wir andere Menschen und Wesen in ihrer ebensolchen Entfaltung verletzen würden.

"Seht ihr den Mond dort stehen? -
Er ist nur halb zu sehen,
Und ist doch rund und schön!
So sind wohl manche Sachen,
Die wir getrost belachen,
Weil unsre Augen sie nicht sehn."

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Für sein gesamtes Engagement ist Lebenshaus Schwäbische Alb fast ausschließlich auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen. Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen und Veranstaltungen wie z.B. die für diesen Herbst erneut geplante Tagung, die Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen, die Personalkosten für eine 30-Prozent-Teilzeitstelle und einen Minijob sowie möglichst Abbau von Verbindlichkeiten für das Gebäude erfordern erhebliche Finanzmittel.

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Fußnoten

Veröffentlicht am

21. September 2018

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