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Altersvorsorge: Was ist hier schon gerecht?

Altersvorsorge Hubertus Heil will eine Grundrente ohne Prüfung der Bedürftigkeit. Leistungsideologen bringt das auf die Palme

Von Ulrike Baureithel

Die Armut ist alt und weiblich, hieß es bis in die 90er Jahre. Damals beglückwünschten sich die Rentenversicherer noch, wenn der Anteil der Rentnerinnen sank, die auf Sozialhilfe angewiesen waren. Und auf Frauenpresseseminaren, die die damalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte noch ausrichtete, wurde stolz verkündet, dass Frauen künftig mit einer auskömmlichen Altersversorgung rechnen könnten. Die damals schon zirkulierende Idee einer Grundrente schien erst einmal beerdigt. Das war 1996. Zuvor hatten die Regierungen Kohl die Rentenhöhe allerdings bereits an die Entwicklung der Nettolöhne gekoppelt, mit negativen Folgen. Sie hatten das Renteneintrittsalter auf 65 erhöht (von 60 für Frauen und 63 für langjährig beschäftigte Männer) und die rentenwirksamen Ausbildungszeiten eingeschränkt. Es war der erste drastische Einschnitt in das System der gesetzlichen Rentenversicherung.

Um sich die Dimension der seither (insbesondere unter SPD-Führung) umgesetzten rentenpolitischen Zumutungen ins Gedächtnis zu rufen, muss allerdings auch daran erinnert werden, dass das damalige Rentenniveau noch bei 70 Prozent lag. Die durchschnittliche Rente von Frauen betrug 1.484 (West) und 1.311 Mark (Ost). 2017 beträgt die durchschnittliche Einstiegsrente für Frauen 716 Euro, die Inflationsrate liegt seither bei knapp 30 Prozent. Gerechnet wurde einst damit, dass das Rentenniveau bis 2030 auf 64 Prozent sinken würde, was damals als skandalös empfunden wurde. Heutzutage wird ein Minister schon attackiert, wenn er ankündigt, es bei 48 Prozent des Nettoeinkommens halten statt weiter senken zu wollen - die Kohl-Regierung wäre 1996 in den Orkus geschickt worden, hätte sie so etwas nur angedeutet.

Die Rente ist weiblich

Und noch eine andere Zahl verdeutlicht, wie sehr sich der Hintergrund geändert hat, vor dem die Rentendebatte geführt wird: Gab es Mitte der 90er Jahre um die 160.000 Sozialhilfeempfänger im Rentenalter, waren es 2017 544.000, die Grundsicherung bezogen, weil Rentenbezüge und Vermögen nicht ausreichten, um ihre Existenz basal zu sichern. Wobei man auch heute noch von einer hohen Dunkelziffer ausgehen kann. Es ist zu erwarten, dass diese Zahl drastisch steigen wird, wenn immer mehr Beschäftigte mit unregelmäßigen Erwerbsverläufen ins Rentenalter kommen.

Zwar hat die Armut heute ein anderes Gesicht, es sind nicht mehr Kriegswitwen, die einsam in ihren kalten Buden hocken, sondern "junge Alte" mit mäandernden Lebensläufen und -brüchen, oft genug hoch qualifiziert und mit Ansprüchen an das Leben. Und es sind eben nicht nur die immer wieder aufgerufenen Friseurinnen oder Lagerarbeiter mit Mindestlohn, es sind auch Büroangestellte und akademisch Tätige, teilzeitarbeitende Altenpflegerinnen und Langzeitarbeitslose. Und es sind wieder zunehmend mehr Frauen, jedenfalls behauptet das Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). 75 Prozent der drei bis vier Millionen heutigen und künftigen Rentnerinnen, die von der Grundrente, wie sie Heil in Aussicht stellt, profitieren würden, wären nämlich Frauen. Das ist erstaunlich angesichts der Tatsache, dass Kindererziehungszeiten mittels Mütterrente inzwischen berücksichtigt werden.

Doch wer lange erwerbstätig war, so Heil, soll eine halbwegs auskömmliche Alterssicherung erhalten. "Lebensleistung verdient Respekt", lautet seine Botschaft, "denn jemand, der jahrzehntelang hart gearbeitet hat, hat ein Recht darauf, deutlich mehr zu bekommen als jemand, der nicht gearbeitet hat." Bei 35 Jahren zieht der Minister allerdings die Grenze, von der an dieser Respekt gezollt werden soll. Wer 35 Jahre lang versicherungspflichtig erwerbstätig war, Kinder erzogen oder gepflegt hat, soll auf eine Grundrente hoffen dürfen, die mehr ist als "Placebo"-Politik. Die viel zitierte Friseurin mit Mindestlohn käme auf 961 statt 514 Euro, eine Krankenschwester mit zwei Kindern, die eigentlich nur 860 Euro Rente erhielte, könnte mit 1.100 Euro rechnen, so die Beispiele aus dem Arbeitsministerium. Allerdings: Arbeitslosigkeit oder Minijobs schlagen dabei nicht zu Buche. Und wer das Pech hat, nur 34 Jahre und 10 Monate auf seinem Rentenkonto angehäuft zu haben, bleibt ebenfalls außen vor. So viel zur Gerechtigkeit. Immerhin will der Minister aber dafür sorgen, dass andere staatliche Zahlungen, etwa Wohngeld, nicht auf die Grundrente angerechnet werden. 2021 soll sie in Kraft treten.

Mit seinem Vorstoß geht der Sozialdemokrat weit über die Verabredungen im Koalitionsvertrag hinaus, in dem eine Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung festgeschrieben ist. Davon dürften nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes jedoch nur 130.000 armutsgefährdete Rentner profitieren.

Heil reagiert mit seinem Vorstoß auch auf die neue Unionsvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer, die Mitte Januar einen Vorschlag aus dem Arbeitsministerium angemahnt hatte, allerdings vor allem im Hinblick auf die "gebrochenen Erwerbsbiografien" in Ostdeutschland und die dort stattfindenden Landtagswahlen. Von Heils Entwurf dürfte sie so wenig begeistert sein wie etwa der Sozialexperte der Union, Peter Weiß, der es ablehnt, "Geld mit der Gießkanne zu verteilen."

Und natürlich geht es um Geld. Aber eben nicht nur. Die Grundrente kostet, keine Frage, Heil rechnet mit einem "mittleren einstelligen Milliardenbetrag" jährlich; gemessen an den rund 100 Milliarden, die der Bund ohnehin in die Rentenkassen einspeist, überschaubar. Andere Experten rechnen mit dem Doppelten, doch das ist nicht die Krux - auch wenn Finanzminister Olaf Scholz seinem SPD-Kollegen gut getimt in die Parade grätscht, wenn er auf das voraussichtliche Defizit im Bundeshaushalt dieses Jahr verweist und die Ministerien zum Sparen mahnt.

Stein des Anstoßes an Heils Vorhaben ist vielmehr, dass jede Rentnerin und jeder Rentner die Grundrente erhalten soll, ohne Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Damit folgt er zwar nur Hinweisen der Rentenversicherung, die schon im vergangenen November die Praktikabilität der Koalitionsvorgaben in Frage gestellt hatte: Individueller Bedarf und Bedürftigkeit können nur vor Ort ermittelt werden und nicht durch die Rentenversicherung. Doch dass der Minister nun generell mit dem Prinzip der Bedürftigkeit brechen will - der Praxis, alte Menschen in enthüllungspflichtige Almosenempfänger zu verwandeln -, bringt all jene Leistungsideologen auf die Palme, die Brot nur denen zugestehen, die dafür arbeiten oder gearbeitet haben, und zwar nach dem Äquivalenzprinzip.

Lindner erntet Shit

Allen voran natürlich Christian Lindner. Der FDP-Chef bezweifelt, dass eine Grundrente die Gerechtigkeitslücke schließt, wie behauptet. Die Höhe der Rente müsse weiterhin davon abhängen, was ein Erwerbstätiger einbezahlt habe, sonst gerate man in den "Bereich der Beliebigkeit". Leistung mache einen Unterschied, erklärt er der Rheinischen Post und erntet dafür einen Shitstorm der User: Wie lange man eigentlich arbeiten müsse, um die Alterspfründe eines Bundestagsabgeordneten nach acht Jahren anzusparen, wird gefragt. FDP-Nachwuchspolitiker Johannes Vogel kritisiert das Konzept ebenfalls als "nicht zielgenau", und die "Junge Gruppe", ein Zusammenschluss von Jungpolitikern im Parlament, moniert, Heil werfe mit Milliarden um sich und belaste zukünftige Generationen.

Dass die FDP mit der Figur der "ausgleichenden Gerechtigkeit" wenig anfangen kann, überrascht kaum, aber an dem Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung scheiden sich die politischen Geister insgesamt. Wohlfahrtsverbände, Seniorenräte, Gewerkschaften und Linkspartei begrüßten Heils Vorschlag: Annelie Buntenbach vom DGB sprach von einem "wichtigen Beitrag, Altersarmut zu vermeiden", der linke Fraktionschef Bartsch von einem "Schritt in die richtige Richtung". Linken-Sozialexperte Matthias Birkwald wies jedoch darauf hin, dass auch mit Heils Grundrente viele netto kaum mehr erhielten als mit der Grundsicherung. Die Union reagierte genervt, die CSU sprach gar von einer "nicht verhandlungsfähigen" Vorlage.

Dabei ist das Prinzip "gerechter" Beitragsbezogenheit der Rente ohnehin eine Schimäre. Denn was haben die 1,25 Millionen Pensionäre des öffentlichen Diensts in Deutschland mit einer Durchschnittspension von mehr als 3.000 Euro - das entspricht zwei Dritteln ihres Bruttogehalts - in die Rentenkasse einbezahlt? Selbst die Altersgrundsicherung ist nicht beitragsabhängig, vom Bundeszuschuss in die Rentenversicherung ganz abgesehen. Beitragszahlungen und Altersbezüge sind auch heute schon teilweise entkoppelt, und dieser Trend wird sich in Zukunft fortsetzen, weil Nettolohnentwicklung und gesetzliche Rahmenbedingungen eine existenzsichernde Altersversorgung - vom Versprechen der Auskömmlichkeit mag man gar nicht mehr reden - nicht garantieren.

Andere europäische Länder haben dies viel früher erkannt. In den skandinavischen Ländern gibt es schon lange eine (staatlich finanzierte) Grundrente, in der Schweiz entrichten alle Bürger Beiträge für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), wobei die Wohlhabenderen für die Niedrigverdiener mitbezahlen, und in den Niederlanden liegt die Mindestrente bei 1.138 Euro und erhöht sich mit der Wohnsitzdauer im Land. Warum sollte so etwas nicht in Deutschland möglich sein, zumal das Niveau alles andere als ein Leben in Saus und Braus verspricht?

Ja, möglicherweise reißt der Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung neue "Gerechtigkeitslücken" auf. Aber was ist gerecht in einer Gesellschaft, die auf vererbtem Reichtum, schlecht bezahlter Arbeit und angeeigneter Arbeitskraft beruht? Wer dies hinreichend erklären kann, darf auch arme Rentner zum Grundsicherungsamt schicken. Und sollte ansonsten: Respekt zeigen. Auch wenn der Name "Respekt-Rente" eigenartig ist. Denn Respekt sollte selbstverständlich sein.

Quelle: der FREITAG vom 07.02.2019. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verlags.

Veröffentlicht am

11. Februar 2019

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