Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

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So schleppend verläuft der Familiennachzug für Kriegsflüchtlinge

Nicht einmal die gesetzlich vereinbarten 1.000 Personen pro Monat kommen aktuell zu subsidiär geschützten Flüchtlingen im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland. Das liegt aber nicht an fehlenden Anträgen, sondern an bürokratischen Verfahren und schleppender Bearbeitung. Leidtragende davon sind Menschen in Kriegs- und Krisengebieten.

Im Februar hatte der Bundestag das inhumane Gesetz zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte beschlossen. In den Verhandlungen betrieb Innenminister Seehofer Panikmache und sprach von 300.000 Menschen, die über diese Regelung nachziehen würden. Er setzte sich durch:

Nur 1.000 Visa dürfen nun monatlich zu diesem Zweck erteilt werden. Dabei wurde auch ein äußerst bürokratisches Verfahren eingeführt, in das neben den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik und den jeweiligen Ausländerbehörden auch das Bundesverwaltungsamt (BVA) involviert ist.

Panikmache hält Realität nicht stand

Die Realität sieht freilich wenig überraschend anders aus als die Szenarien : Lediglich rund 45.000 Terminanfragen gibt es zu diesem konkreten Thema in den deutschen Botschaften ( Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke (LINKE ) im Bundestag) - und Seehofers bürokratisches Monstrum sorgt auch noch dafür, dass auch diese kaum bearbeitet werden.

Wie die Zahlen kleingehalten werden

Von August bis November wurden knapp 5.000 Anträge auf Erteilung eines Visums von den Auslandsvertretungen "positiv geprüft" und an die Ausländerbehörden in Deutschland übersandt. Lediglich rund 2.000 Anträge wurden aber von den Ausländerbehörden positiv beschieden und an das BVA weitergeleitet, das fast alle Anträge (2.026) anerkannt und dies den Auslandsvertretungen übermittelt hat. Bis Ende November wurden daraufhin 1.562 Visa ausgegeben.

Die exakten Zahlen

August:          42 von 853
September:   147 von 914
Oktober:       499 von 1.536
November:    874 von 1.624

Gesamt August bis November 2018: 1.562 von 4.927

Plätze drohen gar zu verfallen

Deutlich wird: Der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten wird also auf verschiedensten Ebenen ausgebremst. Bis zum Jahresende wurde immerhin zugesichert, die Monatskontingente von jeweils 1.000 zu übertragen - ab 2019 sollen die nicht genutzten (oder besser: nicht nutzbar gemachten) Plätze aber dann verfallen.

Die betroffenen Menschen müssen somit nicht nur unter der inhumanen Gesetzgebung, sondern auch unter den nicht funktionierenden Verfahren leiden. Menschen wie A.K., der im Rahmen des gemeinsamen Familiennachzugsprojekts von PRO ASYL und dem Niedersächsischen Flüchtlingsrat betreut wird.


Der Einzelfall zählt: A.K. (16) aus Syrien

A.K. ist im Jahr 2015 mit 13 Jahren aus Syrien nach Deutschland geflüchtet, weil er in einen Schusswechsel zwischen der IS und Widerständlern geraten ist. Er wurde angeschossen und floh anschließend mit seinem Cousin nach Deutschland geflohen. Heute ist er 16 Jahre alt.

In Deutschland traf er seinen Bruder R. (26) wieder, der ebenfalls seit 2015 in Deutschland lebt. Er wurde vom IS gefangen gehalten und gefoltert, schließlich unter Auflagen frei gelassen und verließ Syrien danach. Inzwischen wohnt er mit seinem Bruder A.K. in Niedersachsen und arbeitet dort als Maurer.

Trauma diagnostiziert

R.K. hat für seinen Bruder die Vormundschaft und Versorgung übernommen. Er ist bemüht, aber die Betreuung seines jüngeren Bruders überfordert ihn offenkundig: A.K. geht mittlerweile in die berufsbildende Schule und spricht gut Deutsch. Die Lehrer stellten aber fest, dass er einfach nicht belastbar ist, sehr oft erschöpft wirkt, stottert und dem Unterricht zeitweise schwer folgen kann.

Daraufhin wurde er zu Fachleuten geschickt und bekam die Diagnose, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) vorliege. Trotz Unterstützung wird seine Verfassung sukzessive schlechter, daher werden seine schulischen und beruflichen Ziele immer schwerer zu erreichen.

Sozialer Rückzug

Das Krankheitsbild drückt sich auch aus in einem sozialen Rückzugsverhalten: A.K. hat keine nennenswerten sozialen Kontakte oder Freunde und bleibt meist zu Hause. Wegen seiner Schusswunde kann er nicht am Sportunterricht teilnehmen. Der Junge schläft schlecht, nachts weint er viel. Er isst und trinkt wenig, weil er sich so schlecht dabei fühlt zu wissen, dass seine Familie in Syrien hungern muss und er hier alles hat.

Die Familie K. (Eltern und vier Geschwister, die Jüngste fünf Jahre alt) ist 2012 aus ihrer Heimat Deir Al-Zor vertrieben worden, als das Haus wie die ganze Stadt im Krieg zerstört wurde. Zurzeit lebt die Familie in einem Lager unter sehr schwierigen Bedingungen mittellos vor der libanesischen Grenze in einem Zeltlager.

Ein Bruder erhält Flüchtlingsschutz - der andere nur subsidiären

Während R.K. als Flüchtling anerkannt wurde, erhielt A.K. - der als Minderjähriger im Gegensatz zu seinem Bruder grundsätzlich familiennachzugsberechtigt wäre - im Oktober 2016 allerdings nur subsidiären Schutz zuerkannt. Ein Klageverfahren für die Anerkennung als Flüchtling ist seitdem anhängig.

Aufgrund der von der Bundesregierung für zunächst zwei Jahre verhängten Nachzugssperre für subsidiär Geschützte war ein Familiennachzug zunächst rechtlich ausgeschlossen. Die Hoffnung des Jungen, dass seine Eltern und Geschwister nach Ablauf der Aussetzung am 17.03.2018 im Rahmen des Familiennachzugs einreisen könnten, zerschlug sich mit der faktischen Abschaffung des Familiennachzugsrechts und der gesetzlichen Neuregelung.

Auch die Härtefallregelung hilft nicht

Am 25.01.2018 stellte er einen Antrag auf Familiennachzug im Rahmen der Härtefallreglung. Eine Antwort liegt bis heute nicht vor. Darüber hinaus haben die Eltern bereits am 02.08.2017 einen Antrag auf Vorsprache zur Beantragung des Familiennachzugs in Beirut gestellt. Wann sie einen Termin für die Antragstellung bekommen, ist vor dem Hintergrund der 22.000 dort gestellten Anträge auf die Terminvergabe offen.


Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - News vom 28.12.2018.

Veröffentlicht am

01. Januar 2019

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