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Tag der Menschenrechte und der UN-Migrationspakt

PRO ASYL warnt: Rechte blasen zum Angriff auf Menschenrechte

PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt bezeichnet am heutigen Tag der Menschenrechte die Debatte um den UN-Migrationspakt als "künstlich hochgeheizt mit enormen Gefahrenpotential für den demokratischen Rechtsstaat. Rechte trommeln gegen den UN-Pakt, es geht ihnen um die Einleitung einer Rolle rückwärts in die Zeit vor 1948 und der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Menschenrechte sollen ihrer Wirkung beraubt werden. Sie sind in Europa aber gültiges Recht. Der UN-Migrationspakt bekräftigt diese schon lange geltenden Rechte, sie müssen eingehalten werden", so Burkhardt.

Deutschland und die anderen Industriestaaten werden unglaubwürdig, wenn sie für Menschenrechte weltweit eintreten, sie selbst aber nicht engagiert verteidigen und ihnen zur Durchsetzung verhelfen. Das Recht, Rechte zu haben, das Recht auf Zugang zu einem effektiven Rechtsschutz, bei dem Gerichte Behördenentscheidungen kontrollieren, das Recht auf Asyl, der Schutz der Menschenwürde, das Recht als Familie zusammenzuleben - all das wird von den Kritikern zur Disposition gestellt. Letztendlich zielt die Kritik auf ein Roll-Back in Nationalstaaten ab, in denen die Regierungen ohne rechtsstaatliche Bindungen schalten und walten wie sie wollen.

Die menschenrechtlichen Verpflichtungen, die der Pakt bekräftigt und die bisher schon gelten, müssen demokratische Regierungen zum Handeln bewegen. PRO ASYL fordert, dass das Recht auf Leben, das Recht auf Schutz vor Folter und Erniedrigung, das Recht auf Zugang zu einem fairen Asylverfahren und das Recht auf einen Rechtsstaat, in dem Gerichte die Behörden kontrollieren, uneingeschränkt im gesamten Gebiet der Europäischen Union gewährleistet sein muss.

AFD und Rechtspopulisten haben in den letzten Wochen einen Frontalangriff auf die Menschenrechte gefahren. PRO ASYL-Geschäftsführer Burkhardt wirft zahllosen demokratischen Politikerinnen und Politikern vor, "ihnen auf den Leim zu gehen und den Pakt kleinzureden anstatt konsequent ihr Handeln an den Menschenrechten auszurichten".

Zur Bedeutung der Menschenrechte

PRO ASYL erinnert daran, dass die Europäische Grundrechtecharta, die Europäische Menschenrechtskonvention, der Grundlagenvertrag der Europäischen Union (AEUV) und nicht zuletzt auch das Grundgesetz fundamentale Menschenrechte festschreiben. Kern eines Rechtsstaates ist es, dass Behördenentscheidungen durch Gerichte kontrolliert werden können. Im UN-Migrationspakt verpflichten sich die Staaten, dass bei der Rückführung von Migrant*innen "alle anwendbaren Rechtsbehelfe ausgeschöpft werden können unter Einhaltung der Garantien eines ordnungsgemäßen Verfahrens und der anderen internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen".

Dies ist in den Elendslagern an Europas Grenzen nicht gewährleistet. Dort versinkt der Rechtsstaat im Schlamm. Wer nichts zu essen hat, friert und unter menschenunwürdigen Bedingungen festgesetzt wird, hat keine Chance auf ein faires Asylverfahren und seine Rechte wahrzunehmen. PRO ASYL kritisiert die systematische Entrechtung durch den EU-Türkei-Pakt. Deals ersetzen Rechte, systematisch wird der Zugang zum Recht auf Asyl verweigert, Schutzsuchende werden zurückverfrachtet, ohne dass ihre Fluchtgründe inhaltlich geprüft werden.

Auch in Deutschland müssen Menschenrechte wieder zur Leitlinie des Handelns werden.

Das Recht als Familie zusammenzuleben ist für Kriegsflüchtlinge nicht gewährleistet. Die tausendfache Verhinderung des Familiennachzugs aus den Kriegs- und Krisengebieten des Nahen Ostens ist ein unerträgliches Unrecht. Vor allem bei Familien mit Kindern muss sofort der Nachzug ermöglicht werden. Der UN-Migrationspakt bekräftigt, dass "das Wohl des Kindes im Kontext der internationalen Migration in allen Situationen, an denen Kinder einschließlich unbegleiteter und von ihren Familien getrennter Kinder, beteiligt sind, stets vorrangig zu berücksichtigen ist "(Punkt 15 h). Zurecht bekräftigen die Staaten im UN-Migrationspakt das Recht auf Familienleben zu wahren (Ziel 21) und den Vorrang des Kindeswohls.

In Deutschland häufen sich überfallartige Abschiebungen auch in Kriegs- und Krisengebiete wie Afghanistan, bei denen die Betroffenen faktisch ihrer Rechte beraubt werden. Das Recht auf einen Rechtsstaat, in dem Gerichte die Behörden kontrollieren, wird durch solche Abschiebungen ad absurdum geführt.

Dies gilt nicht nur für Abschiebungen in Krisenregionen wie Afghanistan, sondern auch für Opfer des Seehofer-Deals mit Griechenland. PRO ASYL prangert an, dass seit der illegalen Abschiebung durch die Bundespolizei aus Deutschland ein syrischer Schutzsuchender auf der griechischen Insel Leros in Polizeihaft sitzt. Unter Umgehung des gültigen Europarechts (Dublin-Verordnung) wurde in einer Nacht- und Nebelaktion die Abschiebung vollzogen. Der Betroffene wurde anschließend wochenlang in einer Polizeistation inhaftiert, deren Haftbedingungen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als menschenrechtswidrig charakterisiert hat.

Seenotrettung gewährleisten

Der UN-Migrationspakt bekräftigt, dass sich die Staaten verpflichten "durch einzelne oder gemeinsame Such- und Rettungseinsätze … Menschenleben zu retten und den Tod und die Verletzung von Migranten zu verhindern" (Punkt 24 UN Migrationspakt). PRO ASYL fordert, dass vor allem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für alle Migrant*innen und Flüchtlinge in Europa gewährleistet wird. Das tausendfache Sterben und die Verhinderung von Seenotrettung durch EU-Staaten bezeichnet PRO ASYL-Geschäftsführer Burkhardt als "Komplott gegen die Menschenrechte. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben - die EU-Staaten sind zur Hilfe verpflichtet".

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 10.12.2018.

Veröffentlicht am

10. Dezember 2018

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