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Gegen die klimapolitische Blockadehaltung

EWS beziehen Stellung zu anstehenden Gesetzesänderungen

Das wichtigste Ziel der Energiewende ist eine zeitnahe und substantielle Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Mit dem "Energiesammelgesetz" will die Bundesregierung nun endlich Sonderausschreibungen einführen. Dennoch ist der Gesetzesvorschlag Ausdruck einer völlig verfehlten Klimaschutzpolitik.

Weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, den Anteil an Erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen. Auch wenn die EWS einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien für notwendig halten, um den menschengemachten Klimawandel überhaupt noch eindämmen zu können, begrüßen sie die Anhebung des Ausbauziels. In dem Anfang November veröffentlichten Entwurf für das Energiesammelgesetz fehlt das neue Erneuerbaren Energien-Ziel bis 2030 noch, aber zumindest will die Bundesregierung nun endlich die Sonderausschreibungen für Photovoltaik und Wind an Land umsetzen. Auch die Wiederherstellung der Privilegierung des Eigenverbrauchs von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen halten die EWS für einen Schritt in die richtige Richtung.

Ambitionslose Klimaschutzpolitik

Insgesamt allerdings ist der vorliegende Gesetzesentwurf Ausdruck der ambitionslosen und in weiten Teilen verfehlten Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Was gänzlich fehlt, ist eine übergeordnete Idee zur Weiterentwicklung der Energiewende, die in diesem Stadium des Umbaus des Energiesystems von grundlegender Notwendigkeit ist. Stattdessen werden die sowieso schon unübersichtlichen Gesetze unkoordiniert an vielen Ecken und Enden weitergestrickt. Der offensichtliche Einfluss der Energiewendegegner führte dazu, dass das Gesetz einmal mehr dazu beiträgt, den lebensnotwendigen Klimaschutz auszubremsen, anstatt ihn aktiv und visionär zu befördern.

Keine Kürzungen bei der Förderung der Photovoltaik

In einer detaillierten Stellungnahme gehen die EWS auf zahlreiche Punkte des vorliegenden Referentenentwurfs zum Energiesammelgesetz ein. Ausdrücklich kritisieren sie die vorgesehene Kürzung der Förderung für Photovoltaikanlagen, weil sie die notwendige Verbreitung von Mieterstromprojekten, die für die Energiewende im urbanen Raum unverzichtbar sind, stark behindern würde. Zudem fordern sie nachdrücklich, im Energiesammelgesetz eine Regelung festzuschreiben, die im Rahmen des Ausschreibungsmechanismus eine gleichmäßigere Verteilung von Windenergie in Deutschland gewährleistet.

Quelle: Elektrizitätswerke Schönau (EWS) - Pressemitteilung vom 20.11.2018.

Veröffentlicht am

23. November 2018

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