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Ist der Vormarsch von Killer-Robotern noch zu stoppen?

In Genf beraten UNO-Staaten ob die Entwicklung von autonomen tödlichen Waffensystemen verhindert werden soll.

Von Andreas Zumach

In der Geschichte der Entwicklung von Kriegsgerät zum Töten von Menschen und Zerstören von Sachwerten droht eine "dritte Revolution". Nach der Erfindung des Schießpulvers im 15. Jahrhundert und der Entwicklung von Atombomben vor rund 80 Jahren sollen in künftigen Kriegen "autonome tödliche Waffensysteme" (AWS) zum Einsatz kommen: schießende Roboter, Drohnen, unbemannte U-Boote, die ihre potentiellen Ziele selbständig bestimmen, erkennen, verfolgen, töten und zerstören, ohne dass Menschen noch Einfluss auf diesen Prozess nehmen können.

Zumindest in den USA, Israel, Frankreich, Großbritannien, Russland, China und Südkorea arbeiten Spezialisten für Künstliche Intelligenz (KI) im Auftrag und mit Geldern der Regierung bereits an der Entwicklung solcher Killer-Roboter. Experten schätzen, dass sie in spätestens 20 Jahren für den Kriegseinsatz bereit sein könnten. Künftige "autonome" Waffensysteme gehen technologisch einen Schritt weiter als bereits existierende "automatische" Waffensysteme wie etwa die Patriot-Raketen oder bewaffnete unbemannte Drohnen. Diese schießen zwar automatisch, wenn sie ein feindliches Ziel erkennen. Aber die Zieldaten müssen zuvor von Menschen einprogrammiert werden.

Appell gegen autonome Waffensysteme

2014 haben über hundert NGOs aus aller Welt die internationale Kampagne für das Verbot von Killer-Robotern ( Campaign to Stop Killer Robots ) gegründet. Sie fordern ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen zum Verbot dieser neuen Waffengeneration. Denn eine Entscheidung, Menschenleben auszulöschen, dürfe niemals Maschinen, Computern und Algorithmen überlassen werden, die sich für ihr Handeln nicht rechtfertigen müssten, betont die Kampagne, zu der neben Amnesty International und anderen Menschenrechtsorganisationen in Deutschland auch "Brot für die Welt" gehört. Mehr als 2000 Wissenschaftler aus aller Welt, die an der Entwicklung künstlicher Intelligenz arbeiten, haben sich in einem gemeinsamen Appell ebenfalls gegen autonome Waffensysteme ausgesprochen.

Soll die Entwicklung von AWS durch ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen verboten werden? Oder genügen unverbindliche Absichtserklärungen und Selbstverpflichtungen der Staaten, um auch künftig zu gewährleisten, dass Menschen den Einsatz von Kriegswaffen kontrollieren? Eine wichtige Vorentscheidung über diese Fragen treffen diese Woche (Mittwoch bis Freitag) in Genf die 125 Vertragsstaaten des "UNO-Übereinkommens über besondere konventionelle Waffen" (CCW). Bereits seit vier Jahren diskutieren sie das Thema in unverbindlichen Expertengesprächen.

Geächtete Kriegswaffen

Das 1980 vereinbarte CCW-Konvention ist eine Rahmenvereinbarung. Ihr Ziel ist "das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes solcher konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos gegen Soldaten und gegen Zivilisten wirken können". In den letzten 25 Jahren beschlossen die Vertragsstaaten fünf Zusatzprotokolle zu blind machenden Laserwaffen, Landminen, nicht entdeckbaren Splittern, Brandwaffen sowie zur Beseitigung von explosiven Kriegsmunitionsrückständen. Weil sich die Vertragsstaaten auch nach jahrelangen Verhandlungen nicht haben einigen können, wurden zudem außerhalb des UNO-Rahmens auf Initiative von Kanada und Norwegen seit Mitte der 90er-Jahre die beiden Abkommen zum Verbot von Antipersonen-Minen und von Streumunition vereinbart.

Diese sieben internationalen Verträge kamen alle erst zustande, nachdem die jeweiligen Waffen und Munitionen in Kriegen eingesetzt wurden - mit verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung und für viele Soldaten. Und dies, obwohl in manchen Fällen sogar Forscher, die an der Entwicklung dieses Kriegsgerätes mitbeteiligt waren, vor der Produktion und dem Einsatz gewarnt hatten. Diese Warnungen waren - wie schon bei der Entwicklung der Atombombe Anfang der 1940er-Jahre - stets vergeblich.

26 Staaten fordern ein Verbot

Eine Wiederholung dieser Erfahrung bei den Killer-Robotern soll durch ein rechtzeitiges völkerrechtsverbindliches Verbotsabkommen verhindert werden. Das fordern inzwischen auch 26 Vertragsstaaten der UNO-Konvention. Darunter aus Europa bislang nur Österreich, Liechtenstein und der Vatikan. Deutschland und Frankreich halten eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung für ausreichend, wonach "Waffensysteme immer unter menschlicher Kontrolle bleiben müssen". Im Koalitionsvertrag hatte die deutsche Regierung allerdings noch versprochen, sich für ein verbindliches Verbot einzusetzen.

Die USA, Israel, Großbritannien, Russland, China und Südkorea lehnen jegliche Form einer internationalen Vereinbarung über Killer-Roboter ab. Da die Vertragsstaaten der UNO-Konvention Entscheidungen nur im Konsens treffen können, wird dürfte bei der Genfer Konferenz im besten Fall eine Absichtserklärung herauskommen, auch im kommend Jahr weiter über das Thema zu "diskutieren".

Weiterführende Informationen:

Quelle: Infosperber.ch - 19.11.2018.

Veröffentlicht am

21. November 2018

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