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Umstrittener “Globaler Migrationspakt” der UNO: Was steht drin?

Die Diskussion um den Globalen Migrationspakt ist kontrovers. Was steht drin, was steht nicht drin? Eine Klarstellung.

Von Andreas Zumach

Im Juli dieses Jahres hatten sich 192 der 193 UNO-Mitgliedsstaaten nach zweijährigen Verhandlungen auf einen "Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration" geeinigt. Die USA waren schon nach dem Amtsantritt von Präsident Donald Trump Anfang 2017 aus den Verhandlungen ausgestiegen mit der Begründung, dass "Entscheidungen über die Einwanderungspolitik der USA immer von Amerikanern getroffen werden müssen, und nur von Amerikanern". Doch kurz vor der geplanten Unterzeichnung des Paktes auf einem Gipfeltreffen am 10./11. Dezember in der marokkanischen Stadt Marrakesch setzen sich einige weitere Länder von dem Vorhaben ab. Nach Australien wollen auch die EU-Mitglieder Österreich, Polen, Tschechien und Ungarn den Migrationspakt nicht mehr mittragen. Die Regierung Dänemarks hat Bedenken geäußert und schließt einen Ausstieg nicht aus. Und in weiteren europäischen Ländern machen rechtspopulistische Parteien wie die SVP in der Schweiz und die AfD in Deutschland massiv Stimmung gegen den Migrationspakt und fordern die Regierungen in Bern, Berlin und anderen Hauptstädten auf, ebenfalls wieder aus dem Abkommen auszusteigen. Worum geht es bei dem Pakt und was ist dran an den Vorwürfen der Kritiker?

Frage: Warum muss Migration überhaupt international geregelt werden?

Bislang existiert als internationales Abkommen zum Umgang mit Menschen, die ihr Heimatland verlassen, nur die "Genfer Flüchtlingskonvention" der UNO von 1951. Sie regelt den Schutz und die Rechte von Menschen, die wegen ihrer Verfolgung aus politischen, rassischen und sonstigen Gründen in andere Länder fliehen. Die Genfer Konvention wurde in den letzten Jahrzehnten zwar nicht in ihrem Wortlaut verändert, aber in der Anwendungspraxis auf Menschen ausgeweitet, die in Folge von Kriegen und anderen Gewaltkonflikten ihre Heimat verlassen. Das gilt aktuell etwa für die rund 5,5 Millionen syrischen Flüchtlinge im Ausland. Für Menschen, die ihre Geburtsländer aus anderen Gründen emigrieren - zumeist in der Hoffnung, im Ausland Arbeit und ein besseres Leben zu finden - gab es bislang keine internationalen Regeln und Vereinbarungen. Doch die Zahl dieser Migranten ist nach UN-Angaben vom Dezember 2017 seit 2000 um 49 Prozent gestiegen auf fast 260 Millionen. Das sind rund 3,4 Prozent der Weltbevölkerung. Bei der UNO wird mit einer weiteren erheblichen Zunahme in den nächsten Jahrzehnten gerechnet, insbesondere in Folge des prognostizierten Bevölkerungswachstums in vielen afrikanischen Ländern. Unter diesem wachsenden Handlungsdruck nahmen die Regierungen der 193 UNO-Staaten 2016 Beratungen über einen globalen Migrationspakt auf.

Frage: Was beinhaltet der Globale Migrationspakt?

Der Pakt gibt 23 Ziele vor, damit die Unterzeichnerstaaten beim Umgang mit Migranten künftig nach denselben Standards verfahren und bei ihrer Migrationspolitik besser als bisher miteinander kooperieren. Das Abkommen soll chaotische und lebensgefährliche Migration verhindern. Die Migranten sollen nicht in die Hände krimineller Schleuser fallen und in ihren Aufnahmeländern nicht Opfer von Diskriminierung und Ausbeutung werden. Zwecks besserer Unterscheidung zwischen "legalen" und "illegalen" Migranten sollen die legalen künftig Ausweispapiere von ihren Aufenthaltsstaaten erhalten und die Grenzen gegen "illegale" Migranten besser gesichert werden. Die Staaten sollen die beruflichen Fähigkeiten der Migranten fördern und ihre Ausbeutung an ihren neuen Arbeitsplätzen unterbinden. Zudem sollen Migranten - unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus - Zugang zu grundlegenden Leistungen erhalten, darunter etwa Schulbildung für Kinder. Diese Leistungen gehen aber nicht über die Angebote hinaus, zu denen sich die Staaten ohnehin verpflichten. So erkennen die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Bildung an.

Zu den Leistungen gehört auch der Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren. Allerdings können sich Migranten bei einer Klage vor Gericht nicht auf den Globalen Pakt berufen.

Frage: Geben die Staaten ihre nationale Souveränität bei der Migrationspolitik auf?

Dieser Vorwurf wird unisono von der Trump-Administration, den Regierungen der inzwischen wieder aus dem Pakt ausgetretenen EU-Staaten sowie von der SVP, der AfD und anderen rechtspopulistischen Parteien verbreitet. Dieser Vorwurf ist eine glatte Falschbehauptung. Denn der Pakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag mit verbindlichen Verpflichtungen für die Unterzeichnerstaaten. Er formuliert lediglich "Ziele", auf die sich die Staaten verständigt haben. Wie diese Ziele umgesetzt würden, steht den Mitgliedsstaaten offen. Ausdrücklich wird das Recht jedes einzelnen Staates anerkannt, selbst seine "nationale Migrationspolitik zu bestimmen".

Frage: Ist der Pakt ein "verstecktes Umsiedlungsprogramm"?

Die AfD in Deutschland bezeichnet den Pakt als "verstecktes Umsiedlungsprogramm für Wirtschafts- und Armutsflüchtlinge", denn Deutschland würde sich mit der Unterzeichnung des Abkommens zur Aufnahme von jährlich bis zu 2,5 Millionen Migranten verpflichten. Auch das ist eine glatte Falschbehauptung. Richtig ist, dass sich die Staaten an keiner Stelle des Abkommens zur Aufnahme von Migranten verpflichten. Es werden keine Quoten oder Kontingente für Migranten festgelegt.

Weiterführende Informationen:

Quelle: Infosperber.ch - 06.11.2018.

Veröffentlicht am

06. November 2018

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