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Kaiserschmarrn in Salzburg: Wie die EU Menschenrechte versemmelt

Bei Suppe, Salzburger Rindfleisch und Kaiserschmarrn diskutieren heute Abend die Staats- und Regierungschefs der EU u.a. die neuen Kommissionsvorschläge. Brüssel will die Rechtspopulisten mit deren eigenen Konzepten bekämpfen: Mehr Frontex, mehr Haft, mehr Lager und mehr Abschiebungen.

In seiner "Rede zur Lage der Union" legte Kommissionchef Juncker mehrere Initiativen vor, durch die Inhaftierung von abgelehnten Asylsuchenden leichter gemacht und Abschiebung beschleunigt werden. Ganz zentral: Frontex soll massiv gestärkt werden. Bereits im Juli 2018 hat die Kommission eine zentralen Auftrag der EU-Staats- und Regierungschefs vom 28. Juni 2018 erfüllt. Sie legte ein Konzept zur Einrichtung von "Kontrollierten Zentren" auf EU- Territorium und "Regionalen Ausschiffungsplattformen" außerhalb der EU vor.

Vorschläge für die Ausweitung von Haft und beschleunigte Abschiebungen

Die Brüsseler Initiativen müssen als Gesamtpaket gelesen werden. Bei dem massiv verschärften Rückführungsrichtlinienvorschlag zeigt sich, wie sich der Fokus der EU verschoben hat: Im Jahr 2014 forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Rückführungsrichtlinie aus dem Jahr 2008 großzügig anzuwenden. Im Jahr 2017 empfahl sie, sie so streng wie möglich anzuwenden. Um die Hürden für die strengere Anwendung abzubauen, hat die Kommission nun einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie vorgelegt.

Zur effektiveren Durchsetzung der Abschiebung sollen die Betroffenen inhaftiert und mit Einreiseverboten belegt werden.

Neues Grenzverfahren, mehr Inhaftierung

Für Personen, "deren Asylanträge während der Grenzabfertigungsverfahren (!) abgelehnt wurden", gelten vereinfachte Rückführungsverfahren mit kürzeren Fristen für Rechtsmittel. Dadurch wird erreicht, dass Rückführungsentscheidungen rasch rechtskräftig werden, Abschiebungen an der Grenze oder aus möglichen "Kontrollierten Zentren" schnell vollzogen werden, ohne dass effektiver Rechtsschutz in der Praxis garantiert wird.

Brüssel will verschärfte Vorschriften für die Inhaftierung abgelehnter Asylsuchender: Die Ausweitung der Kriterien für die Bestimmung der "Fluchtgefahr" soll dazu beitragen, die Möglichkeit der Inhaftnahme während des Rückkehrverfahrens besser zu nutzen. Was die EU Kommission unter "Fluchtgefahr" versteht, hält sie in Artikel 6 - einer "unvollständige Aufzählung" mit 16 Unterpunkten - fest:

  • Fehlende identitätsbezeugende Dokumente;
  • Fehlende Meldeadresse, fester Wohnsitz oder verlässliche Adresse;
  • Fehlende finanzielle Mittel;
  • Illegale Einreise in das Gebiet eines Mitgliedsstaates;
  • Unberechtigte Weiterwanderung in das Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates.

Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, eine "anfängliche Haftdauer von mindestens drei Monaten" vorzusehen.

Mehr Geld, mehr Einsatzkräfte und mehr Befugnisse für Frontex

Bezüglich der EU Grenz- und Küstenwache "Frontex" plädiert die Kommission für mehr Befugnisse, eine eigene Ausrüstung und wesentlich mehr Geld. Die Agentur soll über eine ständige Reserve von 10.000 Einsatzkräften ab 2020 verfügen und sowohl stationär als auch ad-hoc in Mitgliedsstaaten präsent sein.

Der Reformvorschlag zur Neuerung der Frontex-Verordnung sieht vor, die EU-Agentur zum zentralen Agenten bei Abschiebungen machen. Nach Vorstellungen der Kommission soll Frontex künftig Personen ohne Aufenthaltserlaubnis ermitteln, Reisedokumente beschaffen und Rückführungsentscheidungen vorbereiten.

Frontex soll "zur Wahrnehmung von Aufgaben befugt sein, die Exekutivbefugnisse erfordern; dies können z.B. Identitätskontrollen, die Genehmigung oder Ablehnung der Einreise an den Außengrenzen oder das Abfangen von Menschen an den Grenzen sein."

Derzeit ist das Einsatzgebiet von Frontex auf die EU und direkte Nachbarländer begrenzt. Die EU-Kommission unter Kommissionschef Juncker fordert nun: "Die Agentur wird unter ihrem neuen Mandat (…) Bedienstete sogar in andere Drittstaaten als Nachbarstaaten der EU entsenden können, um das Grenzmanagement und die Migrationssteuerung sowie Rückkehr- und Rückführungsmaßnahmen zu unterstützen."

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - News vom 19.09.2018.

Veröffentlicht am

19. September 2018

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