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Flüchtlingsschutz für Hasmat-Ullah Fazelpur - Sieg des Flüchtlingsrechts über den politischen Abschiebungswillen

Das Bündnis Bleiberecht Tübingen und der Verein move on - menschen.rechte Tübingen e.V. begrüßen die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, Hasmat-Ullah Fazelpur die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. "Dies ist ein Sieg der Menschenrechte und des Flüchtlingsrechts gegen den Abschiebungswillen der Politik", sagte Andreas Linder, Vorsitzender von move on. "Wir haben hohen Respekt vor der umfassenden Sachkenntnis des Verwaltungsgerichts zur Situation in Afghanistan und der Gründlichkeit, mit der sie die Fluchtgründe von Hasmatullah Fazelpur geprüft haben."

Am gestrigen 21. Juni verhandelte das Verwaltungsgericht Sigmaringen über den Asylantrag des afghanischen Flüchtlings Hasmat-Ullah Fazelpur. Der 24-jährige Asylsuchende war Angehöriger der afghanischen Armee und deswegen wurden er und seine Familie von den Taliban bedroht und verfolgt. Herr Fazelpur überlebte zwei gezielte Angriffe bzw. Mordanschläge durch die Taliban und floh im Oktober 2016 nach Europa. Während seines ca. achtmonatigen Aufenthalts in Bulgarien war er von Inhaftierung und Misshandlung durch bulgarische Polizei betroffen. Im Mai 2017 gelang ihm die Weiterflucht nach Deutschland. Dort wurde er vom BAMF zunächst zu seinen Fluchtgründen angehört (und eine Tendenz zur Flüchtlingsanerkennung festgestellt), dann wurde sein Asylantrag jedoch nach der Dublin-Verordnung als "unzulässig" abgelehnt mit der Androhung der Abschiebung nach Bulgarien.

Trotz einer rechtzeitig eingereichten, noch laufenden Klage gegen diesen ablehnenden Asylbescheid wurde Herr Fazelpur am 14.09.2017 nach Bulgarien abgeschoben und dort in einem Abschiebegefängnis inhaftiert. Und trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, dass das BAMF Herrn Fazelpur von Bulgarien nach Deutschland zurückholen muss, wurde er von den bulgarischen Behörden am 03.10.2017 nach Afghanistan abgeschoben. Aufgrund eines weiteren Beschlusses des Verwaltungsgerichts Sigmaringen wurde das BAMF verpflichtet, Herrn Fazelpur die Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Dies geschah am 14.12.2017. Bereits eine Woche später erhielt Herr Fazelpur seine Anhörung beim BAMF, die acht Stunden dauerte. Mit Bescheid vom 03.02.2018 wurde der Asylantrag abgelehnt. Das BAMF unterstellte Herrn Fazelpur damals mangelnde Glaubwürdigkeit.

Bei der gestrigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen konnte der zurückhaltende Flüchtling auch aus Sicht seiner Unterstützer*innen absolut glaubhaft seine Verfolgungsgründe und seine Zugehörigkeit zur afghanischen Armee darlegen, sodass an der Schwere der Gründe und an seiner Glaubhaftigkeit keine Zweifel mehr bestehen können.

Hasmat-Ullah Fazelpur teilt das Schicksal mit über 60.000 weiteren Geflüchteten aus Afghanistan, deren Asylantrag vom BAMF seit Anfang 2017 abgelehnt wurde. Trotz der sich stetig verschärfenden Sicherheitslage in Afghanistan und der weiter steigenden Opferzahlen durch Krieg und Terror in Afghanistan sind die Anerkennungszahlen durch das BAMF im Asylverfahren seit 2016 stark zurückgegangen. Die Ablehnungsquote stieg von 22,3 Prozent im Jahr 2016 auf 52,6 Prozent im Jahr 2017 (vgl. PRO ASYL, 04.06.2018 ) Auch der vor Kurzem nach langer Erarbeitungszeit veröffentlichte Lagebericht des Auswärtigen Amts lässt nur die Einschätzung zu, dass Abschiebungen nach Afghanistan unverantwortlich sind: "Der Lagebericht entzieht allen Hardlinern, die eine härtere Abschiebepraxis in das Kriegs- und Krisenland fordern, die Legitimation. … Sowohl die ablehnenden Asylbescheide als auch die Abschiebungsentscheidungen sind aufgrund dieser Neubewertung der Lage haltlos." (vgl. ebd.) Die Bundesregierung hat trotz der Eindeutigkeit auch dieses Berichts jedoch bereits angekündigt, dass sie die im Dezember 2016 begonnenen monatlichen Sammelabschiebungen nach Afghanistan ausweiten wolle.

Diesbezüglich begrüßen wir sehr, dass die für die Klagen gegen die Ablehnungen der Asylanträge zuständigen Gerichte, so auch das Verwaltungsgericht Sigmaringen, zu anderen Einschätzungen kommen als das BAMF und die ablehnenden Entscheidungen des BAMF in sehr vielen Einzelfällen wieder aufheben und einen Schutzstatus zu erteilen. Wir sehen das BAMF mit dem heutigen Urteil ein weiteres Mal dringend dazu aufgefordert, endlich die einschlägigen, auch von den Verwaltungsgerichten verwendeten Erkenntnismittel und aktuellen Berichte internationaler Organisationen zur katastrophalen Situation in Afghanistan zur Kenntnis zu nehmen, und die Entscheidungspraxis zugunsten afghanischer Geflüchteter endlich an die Realität in diesem von Krieg und Terror geschundenen Land anzupassen!

Die Tübinger Unterstützer/innen von Hasmat-Ullah Fazelpur bedanken sich bei Allen, die Herrn Fazelpur begleitet und unterstützt haben, insbesondere bei Rechtsanwalt Markus Niedworok, der aufgrund der medialen Berichterstattung über den Fall mehrfach angefeindet und beleidigt wurde, und bei der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL für die Rechtshilfeunterstützung.

Nach der gestrigen Verhandlung am Verwaltungsgericht wurden Hasmat-Ullah Fazelpur, sein Rechtsanwalt Markus Niedworok und die ihn begleitenden Unterstützer*innen, darunter mehrere befreundete afghanische Flüchtlinge, mit Musik und Trommeln von Aktivist*innen des Bündnis Bleiberecht am Tübinger Bahnhof empfangen.

Das Bündnis Bleiberecht hat zum internationalen Tag des Flüchtlings am 20. Juni 50 Banner mit der Forderung "Keine Abschiebung nach Afghanistan" drucken lassen, die noch immer an vielen Häusern, Geschäften und Einrichtungen in Tübingen hängen und die in Tübingen breit getragene Forderung nach einem menschlichen Umgang mit (nicht nur afghanischen) Flüchtlingen zum Ausdruck bringen.

Weitere Informationen:

Quelle:  Bündnis Bleiberecht Tübingen und move on - menschen.rechte Tübingen e.V. - Pressemitteilung 22.06.2018.

Veröffentlicht am

22. Juni 2018

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