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Theodor Ebert: Was ist unter einer “gewaltfreien Aktion” zu verstehen?

Von Theodor Ebert

1. Definition

Die gewaltfreie (direkte) Aktion ist eine traditionsreiche Methode der Konfliktbearbeitung. Zu ihr greifen Kontrahenten in Situationen, in denen es schwierig oder fast aussichtslos scheint, durch demokratische Verfahren einen Konsens über Gerechtigkeit und die dafür erforderlichen Wandlungen herzustellen. Die gewaltfreie Aktion hat das Ziel, einen Konflikt so zu dramatisieren, dass sein Vorhandensein und die Unzulänglichkeit der herrschenden Konfliktregelungsmechanismen nicht länger ignoriert werden können. Das Ziel der gewaltfreien Aktion ist es, in Diktaturen oder Formaldemokratien die psychischen und die sozialen Bedingungen zu schaffen, unter denen erneut oder erstmals über Verhandlungen und demokratische Abstimmungen die Konflikte dauerhaft oder vorläufig geregelt werden können.

Die gewaltfreien Aktionen unterscheiden sich von gewaltsamen dadurch, dass ihre Protagonisten bei ihren dramatisierenden Maßnahmen die politischen Gegner und Unbeteiligte nicht verletzen, weder physisch, noch psychisch. Lassen sich Sachbeschädigungen im Zuge der Aktionen nicht vermeiden, so wird - neben der Begrenzung dieser Sachbeschädigungen - darauf geachtet, dass die Akteure persönlich die Verantwortung für ihre Aktionen übernehmen. Die anonyme Sabotage ist keine Form der gewaltfreien Aktion. Auch die Ausübung lebensnotwendiger Dienstleistungen und die Verteilung lebenswichtiger Güter darf im Zuge gewaltfreier Aktionen nicht verhindert werden.

In ihrer Grundhaltung unterscheidet sich die gewaltfreie Aktion von den Methoden gewaltsamer Konfliktaustragung dadurch, dass in ihrem Verlauf die Protagonisten ihre Kontrahenten von der Sozialverträglichkeit, ja Unschädlichkeit der eigenen Vorstellungen zu überzeugen suchen, ihnen dabei aber auch klar machen, dass sie ihrerseits nur überzeugenden Argumenten, nicht aber Zwangsmaßnahmen weichen werden.

Diese Haltung gegenüber Einzelpersonen, Gruppen und Staatsorganen hat Gandhi als "Satyagraha" (Festhalten an etwas als wahr Erkanntem) bezeichnet. Satyagraha wurde im englischen und deutschsprachigen Raum mit "nonviolent resistance" bzw. "gewaltfreier Widerstand" übersetzt.

Im deutschen Sprachraum gab es in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts für das englische nonviolent action und nonviolent resistance noch mehrere Übersetzungen, von denen sich keine allgemein durchsetzen konnte. Gesprochen wurde von "non-violenter Aktion", von "nicht-verletzender Aktion", von "gewaltloser Aktion" und immer wieder auch von "passivem Widerstand".

Letzteres konnte sich - trotz der massenhaften Verwendung während des "Ruhrkampfs" bzw. des passiven Widerstands gegen die französische und belgischen Besatzungsmächte im Jahre 1922 - nicht durchsetzen, weil die Grundhaltung der Widerstand Leistenden offensichtlich keine passive, sondern eine aktive war. Verwirrend war auch, dass im Ruhrkampf zwischen passivem und aktivem Widerstand unterschieden wurde. Unter letzterem wurden Sabotageakte und gewaltsamer Widerstand verstanden. Im Dritten Reich wurde in der Regel nur noch von "Widerstand" gesprochen, aber nicht kategorisch zwischen gewaltlosem und gewaltsamem Widerstand unterschieden. Dies lag auch daran, dass die NS-Diktatur bei ihrer terroristischen Verfolgung jeden Widerstands zwischen gewaltlosen und bewaffneten Widerstandsmaßnahmen nicht unterschieden hat. Die besondere Bedeutung des gewaltlosen Widerstands gegen die nationalsozialistische Diktatur wurde erst nach dem Ende des Dritten Reiches erforscht. Dabei zeigte es sich, dass der gewaltlose Widerstand die NS-Herrschaft in einigen Situationen vor größere Schwierigkeiten stellte als die bewaffnete Résistance.

In der Bundesrepublik Deutschland kam es im Zuge der Rezeption angelsächsischer Konzepte der Konfliktbearbeitung auch zu neuen Versuchen, die Methoden der Konfliktbearbeitung zu kategorisieren. Die Begriffe der Konfliktbearbeitung sollten zur demokratischen Verfassung passen.

Seit 1962 hat sich durch Schriften von Kriegsdienstverweigerern und Atomwaffengegnern mehr und mehr die Bezeichnung "gewaltfreie Aktion" durchgesetzt, wobei aber "gewaltlos" und "gewaltfrei" noch einige Zeit nebeneinander gebraucht wurden. Auch heute werden "gewaltlos" und "gewaltfrei" häufig noch synonym verwendet.

Hinter der Verwendung des neuen Wortes "gewaltfrei" bzw. "Gewaltfreiheit" stand bei den so genannten "gewaltfreien Aktionsgruppen", welche von 1962 bis 1964 den Rundbrief "konsequent. Nachrichten der Aktionsgruppen für gewaltfreien Widerstand" herausgaben, die Absicht, eine adäquate Übersetzung für Gandhis "Satyagraha" zu finden, ohne dessen Unterscheidung zwischen "Gewaltlosigkeit der Schwachen" und "Gewaltlosigkeit der Starken" zu übernehmen.

Unter der "Gewaltlosigkeit der Schwachen" verstand Gandhi eine pragmatische, nur taktische Verwendung gewaltloser Methoden ohne eine zuverlässige und dauerhafte Festlegung auf diese. Da es sich aber bei diesem Personenkreis häufig um tapfere, opferbereite Personen handelte, suchten die deutschen Akteure nach einem Wort, das diejenigen, die nur aus pragmatischen, eher taktischen Gründen zu gewaltlosen Methoden griffen, nicht abwertete. Es sollte in einem behavioristischen Sinne festgestellt werden, dass gewaltlose und keine gewaltsamen Methoden gebraucht wurden. Mit der Verwendung des emphatischen Begriffes der gewaltfreien Aktion sollte darauf hingewiesen werden, dass man sich im Bewusstsein der konterproduktiven Folgen der Gewaltanwendung ganz bewusst von der Gewalt frei gemacht habe. Zur Durchsetzung des Begriffes "gewaltfrei" und seiner mittlerweile allgemeinen Verwendung hat beigetragen, dass "gewaltlos" im Deutschen ein Moment der Schwäche und des Verzichts suggeriert, wohingegen der Hinweis "mit Gewalt" ein starkes Engagement zum Ausdruck bringt. Das gilt sogar in so harmlosen Fällen, wie zum Beispiel in einem Kirchenlied Paul Gerhardts, in dem es heißt: "der Weizen sprießet mit Gewalt". Auch das Grundgesetz spricht davon, dass "alle Gewalt vom Volke ausgeht" und meint damit keine violenten Aktionen, sondern die Legitimierung der Regierungen durch freie Entscheidungen des souveränen Volkes.

Mit dem sprachlichen Erfolg der Begriffsbildung "gewaltfreie Aktion" und den damit verbundenen positiven Assoziationen ging einher, dass zwischen der taktischen Verwendung von gewaltlosen Aktionen und der grundsätzlichen Festlegung auf gewaltfreie Aktionen in der politischen Werbung für die Teilnahme an solchen Aktionen nicht mehr unterschieden wurde. Dennoch ist davon auszugehen, dass heute bei der Verwendung des Begriffes "gewaltfreie Aktion" zumindest in der Tendenz eine Grundsatzentscheidung für eine nachhaltige Ablehnung von Gewaltmitteln angedeutet wird.

2. Methoden

Die Methoden der gewaltfreien, direkten Aktion sind von unendlicher Vielfalt. Fast jeder größere, lang anhaltende Konflikt zeugt ihm angepasste Formen der Aktion. Gewaltlose Aktionen lassen sich schon in frühen schriftlichen Überlieferungen nachweisen. In den letzten hundert Jahren ist es jedoch zu einer Explosion sozialer Erfindungen dieser Art gekommen. Ein berühmtes Beispiel ist die Menschenkette der Atomwaffengegner zwischen Ulm und Stuttgart, die dann in Lettland Schule machte als nunmehr grün aufgemachter Protest gegen die sowjetische Herrschaft. Soziale Bewegungen lernen voneinander und entwickeln mehr oder weniger bewährte Aktionsformen weiter.

Der amerikanische Soziologe Gene Sharp hat einen enzyklopädischen Katalog zusammengestellt, in dem er 198 Methoden definiert und mit historischen Beispielen belegt. Dieser Katalog ist keineswegs vollständig. Von den bekannten Grundformen der gewaltfreien Aktion, also zum Beispiel dem Protestmarsch, dem Streik, dem Boykott, dem Eindringen in gesperrte Gebiete gibt es unzählige Varianten.

Gemeinsam ist diesen Methoden jedoch - und dies unterscheidet sie von den weniger zahlreichen Arten der bewaffneten Aktion: Bei allen gewaltfreien Aktionen handelt es sich um personale Aktionen, d.h. jeder Akteur steht für sich als identifizierbare, zivile Person und folgt als solche keinen Befehlen, sondern freiwillig den eigenen Überzeugungen. Jede Person entscheidet zu jeder Zeit selbst, ob sie sich an einer Aktion in dieser oder jener Form beteiligen oder von ihr Abstand nehmen will. Trotz des erwünschten Gruppenzusammenhalts und freiwilliger Disziplin gilt die von Gandhi formulierte Regel: Jeder ist sein eigener General. Diese Maxime befindet sich jedoch in ständiger Spannung mit der Erfahrung, dass die Wirkung der einzelnen Aktionen häufig davon abhängt, dass sich eine gewisse Zahl von Personen zu einer Aktion zusammenschließt und gemeinsamen, trainierten Verhaltensmustern folgt.

Protestdemonstrationen - in Form von öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Mahnwachen und von den Konflikt darstellenden Happenings - oder auch Hungerstreiks oder religiös unterlegte Fastenaktionen wollen "eine Streitfrage so dramatisieren, dass sie nicht länger ignoriert werden kann" (M. L. King). Mit den Protestaktionen sollen möglichst auch die angestrebten Alternativen aufgezeigt werden.

Die Demonstrationen als solche führen nicht unmittelbar soziale Veränderungen herbei, aber sie zeigen den politischen Gegnern häufig ihren Verlust an Massenlegitimation und motivieren sie zu Reaktionen, sei es des Entgegenkommens oder der Unterdrückung.

Die gewaltfreien Aktionen, die nicht nur Protest artikulieren oder konstruktive Alternativen aufzeigen, sondern kämpferisch und direkt ins bestehende soziale System eingreifen, lassen sich (aus soziologischer Sicht) skalieren unter Beachtung des jeweiligen Eingriffs ins bestehende soziale System. Kampfmaßnahmen, die direkt in das soziale System eingreifen, um den Gegner zum Verhandeln über Strukturänderungen zu motivieren, lassen sich zusammenfassen unter dem Begriff der Nichtzusammenarbeit (Noncooperation) mit den Herrschenden.

Gandhi forderte nach dem Ersten Weltkrieg von seinen indischen Landsleuten die massenhafte Nichtzusammenarbeit mit den englischen Kolonialherren. Er versprach sich davon den raschen Zusammenbruch der englischen Kolonialherrschaft. Auch britische Bildungsangebote sollten gemieden, Ämter und Ehrungen der Kolonialherren abgelehnt und englisches Tuch boykottiert werden.

Die nach wie vor häufigste und wichtigste Methode der Nichtzusammenarbeit ist der Streik in vielen Varianten - von der Arbeit nach Vorschrift bis zum Generalstreik.

Auch die zeitweilige Auswanderung ist eine Form der Nichtzusammenarbeit - unter der Voraussetzung, dass es Aufnahmeländer gibt.

Die Nichtzusammenarbeit wird häufig kombiniert mit der Einrichtung sozialkritischer Parallelinstitutionen zu den etablierten Institutionen. Man spricht von legaler Rolleninnovation, die aber in den zivilen Ungehorsam übergehen kann, wenn die Rolleninnovation verboten wird. Selbst in politischen Systemen, die eine totalitäre Kontrolle der Bevölkerung anstreben, gibt es fast immer noch Einrichtungen, welche sich dieser Kontrolle zu entziehen wissen und eine unabhängige Willensbildung ermöglichen. In kommunistischen Staaten, aber auch im südafrikanischen Apartheidsystem spielten kirchliche Einrichtungen diese konstruktive Rolle.

Von besonderer Bedeutung sind im Rahmen gewaltfreier Kampagnen immer die Medien der kritischen Informationsvermittlung. Es begann mit den Flugschriften der lutherischen Reformation und setzte sich fort bis hin zu Wandzeitungen, Sprayschriften und alternativen Zeitungen. Das Internet eröffnete ganz neue Möglichkeiten der Verbreitung von Informationen und der Überwindung von Pressemonopolen und von Zensurmaßnahmen. Innerhalb von wenigen Tagen lassen sich über Internet hunderttausende von Unterschriften gegen eine bestimmte Maßnahme von Regierungen, z.B. ein Todesurteil oder die Aufhebung des Jagdverbots für Wale, sammeln. Diese kurzfristige globale Fokussierung von bestimmten Personen auf ein bestimmtes Thema ist eine wichtige Innovation der jüngsten Zeit.

Als schärfste Kampfmaßnahmen gelten ziviler Ungehorsam und zivile Usurpation. Sie wurden von Gandhi als "vollwertiger Ersatz für den bewaffneten Aufstand" bezeichnet. Man versteht darunter das Übertreten ungerechter Gesetze mit dem Ziel, die Regierung zu deren Revision oder Abschaffung zu bewegen. Häufig besteht die Gesetzesübertretung nicht allein in einer Unterlassungshandlung, also z.B. der Kriegsdienstverweigerung bei allgemeiner Wehrpflicht, sondern in der gesetzwidrigen Intervention in ein soziales System. Beispiele sind Go-in, Sit-in, Massensitzstreik auf Straßen, die Instandbesetzung leer stehender Wohnungen, die Besetzung von Industrieanlagen, das Besetzen und Umfunktionieren von komplexen gesellschaftlichen Institutionen, z.B. von Universitäten, von landwirtschaftlichen Flächen und Betrieben, von Truppenübungsplätzen, oder den Transportwegen und Lagerstätten für radioaktiven Abfall.

Wenn dieser intervenierende Ungehorsam in "ziviler" Form erfolgt, kann man von einer zivilen Usurpation sprechen, in der Aufständische soziale Rollen ergreifen, die ihnen im bisherigen sozialen System nicht zustehen. Gelingt es, Massen zur zivilen Usurpation zu bewegen, entsteht neben dem etablierten Regierungssystem oder der herrschenden Form des Wirtschaftens eine zivile, gewaltfreie Gegenmacht bzw. alternative Form des Wirtschaftens. Wenn diese konstruktiven Formen des zivilen Ungehorsams in kurzer Zeit die große Mehrheit der Bevölkerung aktiv für sich zu engagieren und die Regierung zum Verhandeln und zum Rücktritt zu zwingen vermögen, kann man von einer gewaltfreien Revolution sprechen. Ein Beispiel bietet der von "runden Tischen" moderierte Übergang vom SED-Regime in der DDR zu den freien Wahlen im Jahre 1990.

3. Wirkung der gewaltfreien Aktion

Zahl und Umfang gewaltfreier Aktionen sind im 20. Jahrhundert exponentiell gewachsen. Die gewaltfreien Aktionen sind in den Industriegesellschaften den gewaltsamen Methoden überlegen, weil man mit ihnen gezielt und begrenzt in Lebensabläufe eingreifen kann, wohingegen die bewaffneten Mittel diese Möglichkeit beim Großeinsatz nicht bieten. Die Regierungen verfügen in der Regel über das Gewaltmonopol. Oppositionelle Bewegungen haben keine Chance, sich zu bewaffnen, und in hoch industrialisierten Gebieten lassen sich auch keine Guerillakriege führen. Nur die Armee könnte noch auf dem Wege des Staatsstreichs einen Regierungswechsel und eine Änderung des politischen Systems zu erreichen versuchen, steht dann aber häufig vor dem Problem, dass ihr in der Verwaltung und in der Industrie die Zusammenarbeit verweigert werden kann. 1920 scheiterte in Deutschland der Kapp-Putsch an der gewaltlosen Nichtzusammenarbeit.

Der agitatorische Terror spielt zwar im 21. Jahrhundert im öffentlichen Bewusstsein eine wichtige Rolle, scheint aber strategisch in eine Sackgasse zu führen, weil es praktisch unmöglich ist, von verdeckten Einzelaktionen zum Guerillakampf überzugehen. Der Guerillakrieg bedarf unkontrollierbarer Rückzugsgebiete, wie man sie in hoch industrialisierten Ländern kaum mehr findet.

Das der Industriegesellschaft angepasste Äquivalent zum bewaffneten Kampf oppositioneller Kräfte ist der zivile Ungehorsam. Charakteristisch für diesen ist, dass bei der öffentlichen Übertretung von Gesetzen die Akteure sich auf übergeordnetes positives Recht oder auch auf das Naturrecht oder auf die Freiheit des Gewissens berufen. "Zivil" ist der Ungehorsam dann, wenn er "höflich, wahrheitsliebend, bescheiden, klug, hartnäckig, doch wohlwollend, nie verbrecherisch und hasserfüllt" ausgeübt wird. (Gandhi 1922). Der Hauptunterschied zwischen dem zivilem Ungehorsam und der provokatorischen, potentiell gewaltsamen Regelverletzung - gemeinhin als Randale bezeichnet - ist, dass sich die zivilen Ungehorsam Leistenden den Sanktionen ihrer Gegner, in der Regel der Polizei, nicht gewaltsam widersetzen und sich ihnen in der Regel auch nicht durch Täuschung zu entziehen suchen. Straßenkämpfermanieren, die so genannte Notwehr und Täuschung werden abgelehnt, weil sie bei den Trägern der Aktion, ihren Gegnern und den Beobachtern unerwünschte Reaktionen auslösen.

Die von Frantz Fanon behauptete emanzipatorische Wirkung der Gewaltanwendung wird bestritten, da die systematische Gewaltanwendung seitens einer Befreiungsorganisation innerhalb dieser zu hierarchischen Strukturen führt und zur Untergrundarbeit und zur Einübung in ein immer waches Misstrauen zwingt, so dass nach Abschluss der Kampfhandlungen diktatorische und nicht demokratische. Strukturen vorhanden sind. Gewaltanwendung wird ferner abgelehnt, weil sie in der Regel zur Eskalation der Gewalt und zur Steigerung der Opfer führt.

In einem gewaltfreien Verhalten wird keine Garantie für einen Repressionsverzicht des Gegners gesehen; man rechnet jedoch damit, dass insgesamt die Opfer eines Befreiungskampfes geringer sind, wenn selbst auf extrem gewaltsame Repression immer gewaltfrei geantwortet und so dem Gegner keine zusätzliche Legitimation für Unterdrückungsmaßnahmen geboten wird. Der indische Unabhängigkeitskampf mit gewaltfreien Methoden kostete, einschließlich der englischen Reaktion auf vereinzelte indische Gewaltakte, etwa 8.000 Menschenleben; der algerische Unabhängigkeitskrieg etwa 150.000 bis 200.000 Tote bei einer 30mal kleineren Bevölkerung.

Schließlich werden Gewaltmethoden abgelehnt, weil man in den Gegnern unfreie, sich selbst entfremdete Menschen sieht. Das gewaltfreie Verhalten soll die Solidarität mit dem Gegner als menschliche Wesen zum Ausdruck bringen. Die Überzeugungskraft einer gewaltfreien Aktion hängt jedoch nicht allein von der Leidens- und Opferbereitschaft ihrer Träger, sondern auch davon ab, dass die von ihnen angebotene Alternative zu dem bestehenden ungerechten System mit hoher Wahrscheinlichkeit den angegebenen Zwecken dient und wirklich funktionsfähig ist.

Zum Experimentieren mit den angebotenen neuen Strukturen können die Herrschenden meist erst dann gebracht werden, wenn durch die gewaltfreien Aktionen das dominierende System am Funktionieren gehindert und das neue System durch Rolleninnovation und Rollenusurpation teilweise schon praktiziert wird.

Das Auftreten von gewaltfreien Akteuren hat auch zur Entwicklung und Auffächerung von Repressionsmaßnahmen und zu einer gewissen Anpassung an die gewaltlosen Methoden geführt. Es gibt Fälle, in denen die Polizei sich mit den gewaltfreien Akteuren auf Spielregeln im Umgang mit zivilem Ungehorsam bzw. mit Ordnungswidrigkeiten einigt, also z.B. gegen Sitzproteste nicht Schlagstöcke, Wasserwerfer und Pfefferspray einsetzt, sondern die Sitzenden wegträgt, eventuell erkennungsdienstlich behandelt und zur Anzeige bringt oder auch nicht.

Der gewaltfreie Widerstand kann auch zum Auftreten faschistoider Gegenbewegung unter Einsatz terroristischer Methoden führen. Das Verhindern und Hemmen eines solchen backlash ist eine wichtige strategische Aufgabe gewaltfreier Kampagnen. In diesen wird - im Unterschied zu Guerillakämpfen - eine Polarisierung der Gesellschaft zu vermeiden gesucht. Das strategische Ziel ist es, eine immer breitere Gruppe von Teilnehmern und Sympathisanten zu gewinnen, aber auch die Gegenseite zu motivieren, sich ohne Gesichtsverlust in das Unvermeidliche zu fügen. Gene Sharp spricht von "bowing gracefully to the inevitable".

4. Gewaltfreie Sicherheitspolitik (Soziale Verteidigung)

Gandhis übergeordnetes politisches Ziel war nicht allein die Ablösung der englischen Kolonialherrschaft durch einen indischen parlamentarisch-demokratischen Nationalstaat, sondern ein neues gewaltfreies indisches Gemeinwesen, getragen von "Sarvodaya" (Wohlfahrt für alle bzw. Aufhebung des entfremdeten Daseins durch alle). Er hoffte, dass aus den gewaltfreien Aktionen des Unabhängigkeitskampfes und aus dem gewaltfreien inneren Ringen um soziale Gerechtigkeit - und dazu gehörten für die Überwindung der Kastenschranken und der Diskriminierung der Frauen - ein gewaltfreies, rätedemokratisches Gemeinwesen erwachsen könnte, das auch ohne schwer bewaffnete Polizei und Armee bestehen könnte - trotz äußerer Bedrohung und anhaltender religiöser und sozialer Konflikte. Er dachte an ein flächendeckendes Netz von gewaltfreien Einsatzgruppen, die bei inneren Unruhen und bei Bedrohungen von außen aktiv werden sollten. Die entsprechende Organisation nannte er Shanti Sena, wörtlich "Friedensarmee"; gemeint war ein Netzwerk von lokal verankerten Friedensbrigaden bzw. task forces aus Männern und Frauen.

Als Antwort auf die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der NATO wurde von deutschen Kriegsdienstverweigerern versucht, Gandhis Vorstellungen einer Shanti Sena auf das Europa des Kalten Krieges zu übertragen. In der Friedensbewegung wurden diese Konzepte unter dem Stichwort "Soziale Verteidigung" diskutiert. Die Grundidee war, dass nicht primär Territorien, sondern die Selbstbestimmung in den sozialen Institutionen durch gewaltfreien Widerstand verteidigt werden sollte. Diese staatlich unterstützte und gesellschaftlich getragene "Soziale Verteidigung" sollte sich gegen auswärtige Aggressoren, Konterrevolutionen und Staatsstreiche wenden. Die ersten Vorstellungen dieser Art wurden 1962 von der Stuttgarter Gruppe "Gewaltfreie Zivilarmee" veröffentlicht und später von der Studiengruppe Civilian Defence (Soziale Verteidigung) der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e. V. untersucht.

Nach der Beobachtung des gewaltlosen Widerstands gegen die Okkupation der der Tschechoslowakei im Jahre 1968 wurde das Konzept der Sozialen Verteidigung in der deutschen Friedensbewegung breit diskutiert. Unter dem Einfluss von Roland Vogt und Petra Kelly machten auch die Grünen es sich zeitweise als ihr spezifisches Sicherheitskonzept zu eigen. Im Jahre 1989 kam es durch das Zusammenwirken mehrerer pazifistischer Verbände in Minden zur Gründung des Bundes für Soziale Verteidigung e.V., dessen erklärtes Ziel es ist, das Militär durch die Einübung des gewaltfreien Widerstands und die Bereitschaft zu zivilen Friedensdiensten vollständig zu ersetzen.

Literatur:

A. Carter, H. Clark and M. Randle: People Power and Protest since 1945. A Bibliography of Nonviolent Action (2008); Th. Ebert: Gewaltfreier Aufstand - Alternative zum Bürgerkrieg, Freiburg 1968, 4. Aufl. Waldkirch (1981); ders., Soziale Verteidigung, 2 Bde., Waldkirch 1981; ders., Ziviler Ungehorsam (1984); G. Sharp: The Politics of Nonviolent Action, Boston 1971; Mahatma Gandhi: Die Lehre vom Schwert und andere Aufsätze. Hrsg. v. W. Sternstein, Zug 1990; ders.: Für Pazifisten. Hrsg. v. W. Sternstein, Münster 1996.

Quelle: gewaltfreie aktion - Vierteljahreshefte für Frieden und Gerechtigkeit, Heft 160 - 161, 42. Jahrgang, 3. + 4. Quartal 2010.

Veröffentlicht am

17. Januar 2011

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