Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Bundesrat berät über Gesetz zur erneuten Aussetzung des Familiennachzugs

PRO ASYL appelliert an die Länder, den Vermittlungsausschuss anzurufen

Am heutigen Freitag steht der Gesetzentwurf zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten im Bundesrat auf der Tagesordnung . PRO ASYL appelliert an den Bundesrat, dem Antrag des CDU-geführten Bundeslandes Schleswig-Holsteins zu folgen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Bundesrat darf keinem Gesetz zustimmen, das zu Verwaltungschaos und zur Zerstörung von Familien führen wird.

"Die Entscheidung des Bundestags ist unbarmherzig, familienfeindlich und darf keine Gesetzeskraft erlangen", kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Betroffen sind vor allem syrische Flüchtlinge. Der Krieg in Syrien geht ins siebte Jahr, ein Ende ist unabsehbar. Der Einmarsch der Türkei in die Region dreht die Gewaltspirale noch weiter. Sowohl GFK-Flüchtlinge als auch subsidiär Geschützte fliehen vor schweren Menschenrechtsverletzungen. Die Familieneinheit ist für beide Gruppen im Herkunftsland auf unabsehbare Zeit nicht herstellbar. Es ist eine Irreführung der Öffentlichkeit zu behaupten, der subsidiäre Schutz sei nur vorübergehend nötig. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer müssen ein Interesse haben, dass Integration gelingt. Die Sorgen um das Überleben der Angehörigen zerstören Integrationschancen.

Anträge auf Familiennachzug mit Kindern müssen "wohlwollend, human und beschleunigt" (Art. 10 Abs. 1 Kinderrechtskonvention) bearbeitet werden. Die Hoffnungen vieler Flüchtlinge, ihre engsten Familienangehörigen zu sich holen zu können, dürfen nicht zerschlagen werden. Gerade wenn Familien mit Kindern betroffen sind, muss unverzüglich ein Nachzug ermöglicht werden.

Die Kontingentierung auf 1000 pro Monat ab August schafft unerträgliche Härten.  Bei einer geschätzten Zahl von 50.000 bis 60.000 Personen und einem Kontingent von 12.000 pro Jahr dürften die Letzten erst nach weiteren 4 bis 5 Jahren eingereist sein. Auch ein Kontingent wird also für den allergrößten Teil der Betroffenen faktisch zu einem jahrelangen Ausschluss des Familiennachzugs und zur Zerstörung der Familien führen.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 02.03.2018.

Veröffentlicht am

02. März 2018

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von