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Appell an den Bundestag: “Familien gehören zusammen!”

PRO ASYL überreicht Unterschriften und Petition zum Familiennachzug

Rund 30.000 Menschen unterstützen die von PRO ASYL beim Bundestag eingereichte Unterschriftenaktion "Familien gehören zusammen" , die PRO ASYL gemeinsam mit Betroffenen am heutigen Dienstag dem Bundestag überreicht. Gegen die weitere Aussetzung des Familiennachzugs sprechen humanitäre, integrationspolitische und rechtliche Gründe, die PRO ASYL in der Petition dargelegt hat.

Schon am kommenden Donnerstag will der Bundestag ein Gesetz zur weiteren Aussetzung des Familiennachzugs verabschieden. PRO ASYL fordert den Bundestag auf, den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten sofort zu ermöglichen. Die von UNHCR, Kirchen und Menschrechtsinstituten und etlichen anderen Verbänden vorgetragenen gravierenden Einwände gegen eine weitere Aussetzung und anschließende Deckelung des Familiennachzugs zu berücksichtigen.

Betroffen von der Aussetzung sind vor allem syrische Flüchtlinge. Der Krieg in Syrien geht ins siebte Jahr, ein Ende ist unabsehbar und ein militärischer Sieg Assads bedeutet nicht das Ende der Verfolgung. Der Einmarsch der Türkei in die Region dreht die Gewaltspirale noch weiter. Sowohl GFK-Flüchtlinge als auch subsidiär Geschützte fliehen vor schweren Menschenrechtsverletzungen. Die Familieneinheit ist für beide Gruppen im Herkunftsland auf unabsehbare Zeit nicht herstellbar. Anträge auf Familiennachzug mit Kindern müssen "wohlwollend, human und beschleunigt" (Art. 10 Abs. 1 Kinderrechtskonvention) bearbeitet werden. CDU, CSU und SPD haben im Sondierungsergebnis vom 12. Januar verabredet: "Wir bekennen uns strikt…zur UN-Kinderrechtskonvention" (S. 19). PRO ASYL fordert die sofortige Umsetzung. Kinder brauchen ihre Eltern und umgekehrt.

Weder das verabredete Kontingent noch eine Härtefallregelung sind eine Lösung. Bei einer geschätzten Zahl von 50.000 bis 60.000 Personen und einem Kontingent von 12.000 pro Jahr dürften die Letzten erst nach weiteren 4 bis 5 Jahren eingereist sein. Auch ein Kontingent wird also für den allergrößten Teil der Betroffenen faktisch zu einem Ausschluss des Familiennachzugs und zur Zerstörung der Familien führen.

Bereits jetzt sind Familien drei Jahre und länger getrennt. Eine noch längere Aussetzung wird den grund- und menschenrechtlichen Anforderungen nicht gerecht. Das Bundesverfassungsgericht hat zur damaligen dreijährigen Ehebestandszeit als Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu Arbeitsmigranten entschieden: "Die Beeinträchtigung der Belange von Ehe und Familie durch das Erfordernis einer dreijährigen Ehebestandszeit als Nachzugsvoraussetzung übersteigt auch im Blick auf entgegenstehende öffentliche Interessen das von den Betroffenen hinzunehmende Maß." (Urteil vom 12.05.1987 - 2BvR126/83; 2 BvR101/84; 2BvR 313/84 ). Und dabei hat das Gericht noch nicht die unsichere Situation der Flüchtlinge berücksichtigen müssen.

PRO ASYL kritisiert die ideologische Aufladung der Debatte um den Familiennachzug. "Ein Grundrecht ist kein Gnadenrecht, das ein Staat nach Belieben gewähren kann oder nicht", kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. "Die Debatte um den Familiennachzug wird in unverantwortlicher Weise missbraucht, um flüchtlingsfeindliche Stimmungen zu bedienen." Ein Grundrecht darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass unzureichend Mittel für Wohnungsbau, Schulen und Kindergartenplätze bereitgestellt werden. Die zu erwartende Aufnahme und Integration von 50.000 bis 60.000 Nachzugsberechtigten ist für Deutschland lösbar.

Eine umfassende Argumentation für den Familiennachzug wird in der Petition von PRO ASYL aufgelistet.

Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 26.01.2018.

Veröffentlicht am

30. Januar 2018

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