Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

1917: Über Kreuz mit Lenin

In ihrem Werk "Zur russischen Revolution" legt sich Rosa Luxemburg mit den Bolschewiki in Russland an, ohne die "süße Schale" der bürgerlichen Demokratie zu verteidigen

Von Michael Jäger

Rosa Luxemburg schrieb ihren Essay Zur russischen Revolution im September und Oktober 1918 - ein Vierteljahr vor ihrer Ermordung durch Freikorpssoldaten. In dieser Schrift findet sich ihr berühmter Satz, dass Freiheit "immer die Freiheit des Andersdenkenden" sei. Er fasst ihre Kritik an Lenins Revolutionskonzept zusammen. Wie er sich auf ihr eigenes reimt, ist nicht ganz leicht zu begreifen. Zunächst sieht man, dass der Satz im Kontext ihrer Kritik an der Auflösung der russischen verfassungskonstituierenden Versammlung durch die Bolschewiki steht. Da liegt der Schluss nahe, dass sie das freie, gleiche und allgemeine Wahlrecht verteidigt, auch wenn es zu Mehrheiten gegen die Partei führt, der sie selbst ihre Stimme geben oder die sie gar anführen würde. Und wenn hinter dieser Partei die gesamte Arbeiterklasse freiwillig stehen sollte - es würde nichts ändern.

Luxemburg, so scheint es, erwartet von der eigenen Partei, dass sie sich durchsetzt unter ebendieser Bedingung und keiner anderen. Sie schreibt: "Wir unterschieden stets den sozialen Kern von der politischen Form der bürgerlichen Demokratie, wir enthüllten stets den herben Kern der sozialen Ungleichheit und Unfreiheit unter der süßen Schale der formalen Gleichheit und Freiheit - nicht um diese zu verwerfen, sondern um die Arbeiterklasse dazu aufzustacheln, sich nicht mit der Schale zu begnügen, vielmehr die politische Macht zu erobern, um sie mit neuem sozialem Inhalt zu füllen."

Nicht um die "Schale" zu verwerfen - die Auskunft scheint eindeutig. Die formale Gleichheit und Freiheit der "bürgerlichen Demokratie" realisiert sich in freien, gleichen und allgemeinen Wahlen. Nicht gegen diese "politische Form", sondern in ihr soll die Arbeiterklasse die Macht erobern. Wie kommt es dann aber, dass Luxemburg sich in den Monaten nach der Niederschrift des Manuskripts gegen die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung in Deutschland aussprach? Da argumentierte sie, eine solche Versammlung sei historisch überholt, die Zukunft gehöre dem Rätesystem allein. Man muss ihre Argumentation im Detail prüfen.

Aus der "Kritik Trotzkis und Lenins an den demokratischen Institutionen" gehe hervor, vermerkt Luxemburg, "dass sie Volksvertretungen aus allgemeinen Wahlen grundsätzlich ablehnen und sich nur auf die Sowjets stützen wollen". Es sei nicht ersichtlich, weshalb sie trotzdem ein Wahlrecht für allgemeine Volksvertretungen, sprich Parlamente, ausgearbeitet hätten, das aber auch wieder nur die haben sollten, die von eigener Arbeit leben. Diese Regelung, so die Autorin, habe schon deshalb keinen Sinn, weil die russische Gesellschaft aktuell gar nicht in der Lage sei, "allen, die arbeiten wollen, ein auskömmliches, kulturwürdiges Leben von eigener Arbeit zu ermöglichen", und sich "umgekehrt vielfach gezwungen" sehe, "die nationale Industrie den früheren kapitalistischen Eigentümern sozusagen in Pacht zu überlassen".

"Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden"

Luxemburg kritisiert auch, dass die Bolschewiki den Kapitalisten die Pressefreiheit verweigerten, denn "ohne eine freie, ungehemmte Presse, ohne ungehindertes Vereins- und Versammlungsleben" sei "gerade die Herrschaft breiter Volksmassen völlig undenkbar". Ihre Vorstellung ist offenbar, dass die "politische Schulung und Erziehung der ganzen Volksmasse" nicht anders als im offenen Streit zwischen ihr und den Kapitalisten erfolgen kann. An dieser Schulung aber, und das ist der Kern ihrer Kritik, hätten Lenin und Trotzki gar kein Interesse: Es sei die "stillschweigende Voraussetzung" ihrer Diktaturtheorie, "dass die sozialistische Umwälzung eine Sache sei, für die ein fertiges Rezept in der Tasche der Revolutionspartei liege, das dann nur mit Energie verwirklicht zu werden brauche".

Nein, sagt Luxemburg, die Partei stellt "nur wenige große Wegweiser" auf. Ansonsten kann die Umwälzung nur "aus der eigenen Schule der Erfahrung" hervorgehen. Es ist klar, dass sie die Erfahrung der Volksmassen meint. Gerade in diesem Kontext stehen die an den Rand geschriebenen Sätze: "Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden."

Es gibt in diesen Überlegungen eine Voraussetzung, die nicht formuliert wird, aber implizit deutlich ist: Eine Regierung ist nur demokratisch, wenn sie sich auf die ermittelte Mehrheit der Bürger einer Gesellschaft stützt. Eine Schulung "der ganzen Volksmasse" führt im Erfolgsfall zu dieser Mehrheit, die auch Marx vorschwebte, als er schrieb, bei der "Negation" des Kapitalismus handle es sich "um die Expropriation weniger Usurpatoren durch die Volksmasse". Nun wusste Luxemburg aber, dass in Russland eine Auseinandersetzung zwischen der Arbeiterklasse und der viel größeren Klasse der Bauern im Gange war; ein geregelter Austausch zwischen den Lebensmitteln des Landes und der Industrie der Städte kam nicht freiwillig zustande. Es konnte daher von einer gemeinsamen Aktion der "ganzen Volksmasse" nicht die Rede sein. Dies führte sie darauf zurück, dass die Bolschewiki eine Klasse von Privatbauern selbst geschaffen hatten.

Die Enteignung der adligen Großagrarier, schreibt sie in ihrem Manuskript, hätte in einer Form geschehen müssen, die den sozialistischen Weg ermöglicht und nicht verbaut. Dieser Weg bestand darin, Stadt- und Landarbeit als zwei Arten industrieller Produktion zusammenzuführen. Dann aber hätten die großen Güter nicht in viele privatbäuerliche Kleinparzellen aufgeteilt werden dürfen. So steht es dann auch in Luxemburgs Text Was will der Spartakusbund?, der im Dezember 1918 veröffentlicht und mit unwesentlichen Änderungen vom Gründungsparteitag der KPD wenig später als Programm beschlossen wurde: Bäuerliche Kleinbetriebe, die es schon gibt, bleiben bestehen, die Enteignung von Großbetrieben soll aber unmittelbar zur "Bildung sozialistischer landwirtschaftlicher Genossenschaften" führen. Unter dieser Bedingung, meinte Luxemburg offenbar, würde es nicht wie in Russland zur Spaltung der "ganzen Volkmasse" kommen.

Nach all dem lässt sich der Widerspruch auflösen, dass sie die russische Konstituante verteidigt, die deutsche aber verwirft. Sie war mit Lenin einig, dass einer sozialistischen Revolution die demokratische vorangehen müsse. Für sie bedeutete das, die Herrschaft der Volksmassen, das heißt der Mehrheit der Bürger einer Gesellschaft, muss erst einmal formal anerkannt sein - das leistet die bürgerliche Revolution -, bevor sie im Interesse derer, die von ihrer Arbeit leben, substanziell werden kann. Die formale Anerkennung hatte in Russland noch ausgestanden, war durch die Konstituante in Gang gekommen und wurde von den Bolschewiki rückgängig gemacht. Diese glaubten zwar, dass sich die demokratische Revolution nicht durch die Schaffung von Parlamenten realisiere, sondern durch die Aufteilung der großen Landgüter in Kleinparzellen für Privatbauern, aber das hielt Luxemburg für eine Verwechslung.

In Deutschland indessen gab es den Parlamentarismus. Hier konnte darum zur sozialistischen Revolution, und das heißt zum Rätesystem, sofort übergegangen werden. Da die Räte von einer ungespaltenen Volksmasse gewählt werden würden, einer Volksmasse auch, die sich unablässig schulte und erzog, war klar, das System würde sich auf die Mehrheit der Werktätigen und damit eo ipso auf die Mehrheit aller Bürger stützen.

Das war Rosa Luxemburgs Vorstellung. Sie unterschätzte wohl die Anzahl grundlegender Spaltungen, die es geben kann - nicht nur zwischen Stadt und Land, sondern auch zwischen Zentrum und Peripherie, Katholiken und Protestanten, Männern und Frauen. Ihr Satz von der "Freiheit des Andersdenkenden" bleibt trotzdem ein großer Wurf. Denn er unterscheidet sich wohltuend von jenem bürgerlichen Freiheitsbegriff, der Freiheit gleichsetzt mit rücksichtsloser privater Selbstverwirklichung.

Quelle: der FREITAG vom 28.10.2017. Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Michael Jäger und des Verlags.

Veröffentlicht am

02. November 2017

Artikel ausdrucken

Weitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von